Prof. Monika Bütler schreibt in ihren Blog auf Batz.ch zur vorgeschlagenen Reduktion der WEF-Bezüge: “Die Massnahme selber ist kurzfristig unsinnig, da sie ein Strohfeuer auf dem Immobilienmarkt auslösen wird (kaufen solange PK Gelder bezogen werden können) und damit sowohl den Selbstregulierungsmassnahmen zuwider läuft als auch die Hauspreise steigen lässt. Auch mittelfristig gäbe es gescheitere Wege, dem Problem “Verarmung im Alter wegen PK Vorbezugs” Herr zu werden, ohne die Freiheiten der mittelständischen Sparer so sehr einzuschränken. Zum Beispiel durch eine zwingende Rückzahlung in den 20 Jahren nach dem Vorbezug der PK Gelder. Bei einem Vorbezug von 100’000 Franken und einem Zins von 2% würde dies circa 6000 Franken pro Jahr während 20 Jahren betragen.”
Versicherte
Blick: “Soviel erhält jeder Rentner von den Jungen”
Der SonntagsBlick hat sich dem Thema Umverteilung angenommen. Das Blatt schreibt: “Swisscanto, die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken, schätzt die jährliche Umverteilung auf etwa 3,7 Milliarden Franken. Umgerechnet auf 3,9 Millionen Erwerbstätige macht das pro Kopf rund 950 Franken.
Das Geld landet bei den Alten und die Pensionskassen schreiben den Jungen auf deren Erspartes zu wenig Zins gut. Die Jungen kriegen zurzeit für 100 000 eingezahlte Franken bloss 1750 Franken gutgeschrieben obschon der Kapital markt fast 2700 Franken hergäbe. Die Differenz fliesst in die Renten der Alten. Sie erhalten jährlich garantiert 3300 Franken gutgeschrieben. Ohne diese Zahlungen würde das System nicht funktionieren. Die Pensionskassen leiden darunter, dass den Alten viel zu viel versprochen wurde, erklärt Othmar Simeon (57), Leiter der Swisscanto Vorsorge AG: «Daher nehmen sie jedes Jahr Milliarden aus den Ersparnissen der Jungen und finanzieren damit die Renten der Alten.»
Nun will Berset die Umverteilungsmaschinerie bremsen. Statt einer Rente von jährlich 6800 Franken sollen Neurentner in ein paar Jahren pro 100 000 Franken Sparkapital noch 6000 Franken bekommen. Eine Kürzung um zwölf Prozent. Das schmerzt.
Aber selbst auf die 6000 Franken sollten sich die Jungen nicht verlassen. Vielen Experten geht auch diese Rentenkürzung noch zu wenig weit. Denn wir leben länger. An sich eine schöne Sache. Aber das Rentenvermögen muss für mehr Jahre reichen. Deshalb sind gemäss Experten nur noch Renten von jährlich 5800 Franken pro 100 000 Franken Sparkapital finanzierbar.”
Arbeitsmarkt und ältere Arbeitnehmer
Der Schweizer Arbeitgeberverband will mit der Initiative «arbeitsmarkt45plus» die Wirtschaft für den Generationen- Diskurs sensibilisieren. Im Interview mit HR Today spricht Verbandspräsident Valentin Vogt über die Motive und gibt Einblick ins Generationen-Management seiner Firma.
TA: “BR versetzt Ökonomen in Aufruhr”
Wenig Verständnis findet der Bundesrat mit seiner Idee, WEF im Obligatorium zu unterbinden bei Ökonomen. Der Tages-Anzeiger schreibt: “In dem Moment, in dem in Hochpreisregionen wie dem Genfersee oder der Stadt Zürich das Preiswachstum der Immobilien praktisch zum Erliegen gekommen ist und sich eine gewisse Beruhigung im Markt bemerkbar macht, will der Bundesrat den Vorbezug von Pensionskassengeldern für den Erwerb von Wohneigentum stark limitieren. «Das schafft Unruhe und führt zu unnötiger Hektik», sagt UBS-Ökonom Matthias Holzhey.
Auch wenn nach Meinung der UBS-Fachleute nicht davon auszugehen ist, dass die Gedankenspiele des Bundesrates in dieser Form umgesetzt werden, rechnen sie damit, dass jetzt viele Möchtegern-Eigenheimbesitzer noch Geld aus der Pensionskasse abziehen, solange dies noch möglich ist. Auch bei der CS geht man von «vorgezogenen Käufen und von einem vorübergehenden Run auf Eigentumsobjekte» aus.
Auch Lorenz Heim vom VZ Hypothekenzentrum rechnet mit einem Run auf Eigenheime und sagt: «Das könnte den Markt weiter erhitzen.» Das Gleiche befürchten die CS-Ökonomen Fredy Hasenmaile und Thomas Rieder: «Ein Wiederaufflammen der Preisanstiege könnte die Folge sein.» Die Reformankündigung des Bundesrates gefährdet damit die laufenden Abkühlungsbemühungen. Gemäss UBS-Mann Holzhey dürfte das umso eher der Fall sein, als die langfristigen Perspektiven für das Schweizer Vorsorgesystem nicht besonders gut seien. Er sieht darin ein zusätzliches Argument, um noch schnell Geld aus der Vorsorgekasse zu nehmen. Motto: Lieber das Geld in eine scheinbar krisensichere Immobilie stecken als in der Pensionskasse mit ungewisser Rentenperspektive belassen.
Gemäss Statistik des Bundes wurden im Jahr 2012 Vorbezüge von Pensionskassengeldern in der Höhe von 2,3 Milliarden Franken getätigt. Im Durchschnitt sind das bei rund 30’000 Bezügen pro Jahr knapp 80’000 Franken. Es ist nicht bekannt, bei wie vielen Haus- oder Wohnungskäufen Pensionskassengelder zum Einsatz kommen. Nach Schätzungen der UBS ist es bei 25 bis 33 Prozent aller Transaktionen der Fall. Andere Schätzungen reichen bis 58 Prozent.
Der Stabilitätsbericht der Nationalbank weist aus, dass Ende 2013 ungefähr 9 Prozent der neuen Hypothekarkreditnehmer weniger als 20 Prozent Eigenkapital einbrachten und damit die Tragbarkeitsnorm nicht erfüllten. Rechnet man den Anteil vorbezogener Pensionskassengelder heraus, genügten gar rund 17 Prozent der Kreditnehmer der Tragbarkeitsregel nicht. Aus diesen Zahlen lässt sich ablesen, dass 8 Prozent keinen Kredit mehr erhalten würden, sollten die bundesrätlichen Ideen umgesetzt werden. Die UBS geht davon aus, dass «mindestens 10 Prozent» ohne Pensionskassenvorbezug die Tragbarkeitsnormen nicht erfüllen würden. Solchen Leuten dürfte in Zukunft der Hauskauf verbaut sein.”
AZ: Antworten auf Fragen zum Vorbezug
Die Aargauer Zeitung hat zehn Fragen im Zusammenhang mit dem “angedachten” Verbot eines Kapitalbezugs im BVG-Obligatorium gestellt und beantwortet. In einer Leser-Umfrage lehnten fast zwei Drittel der Teilnehmer ein solches Verbot ab.
Session Fragestunde: Früherer Sparprozess im BVG
Albert Vitali wollte vom Bundesrat wissen, wie der Sparprozess aussähe, wenn der Beginn auf 21 Jahre vorverlegt würde. Bundesrat Berset gab Antwort: Zur ersten Frage: Bezogen auf das Jahr 2012 wären rund 150’000 Männer und 135’000 Frauen zusätzlich dem obligatorischen BVG-Sparprozess unterstellt gewesen. Dies entspricht knapp drei Vierteln der 21- bis 24-jährigen Arbeitnehmenden. Die Anzahl der aktiven BVG-Versicherten hätte sich damit um 8 Prozent erhöht. Die vorgeschlagene Senkung der BVG-Eintrittsschwelle ist dabei bereits berücksichtigt.
Jetzt zur zweiten Frage: Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 wurde die Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses als Kompensationsmassnahme zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes geprüft. Diese Massnahme hat sich als nur beschränkt geeignet erwiesen, weil in den meisten Fällen die versicherten Löhne wohl bescheiden wären, da diese Personen häufig noch in Ausbildung oder am Anfang ihrer Berufskarriere stehen. Des Weiteren hat die Vorverlegung des Sparbeginns nur für Personen eine Wirkung, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform jünger als 25 Jahre alt sind. Deshalb schlägt der Bundesrat andere Lösungen zur Stärkung des Sparprozesses vor, nämlich eine Erhöhung des versicherten Lohnes und eine Anpassung der Altersgutschriftensätze.
TV Kassensturz: “Teilzeitfalle”
Der Kassensturz des Fernsehens SRF befasste sich mit der Situation der Teilzeitbeschäftigten bez. 2. Säule. Konkret wurde u.a. der Fall einer Zahnarztgehilfin behandelt, die nicht bei einer PK angemeldet wurde. Diskutiert wurden auch die Folgen des Koordinationsabzugs mit Martin Hubatka. Auf der Website SRF finden sich weitere Informationen.
Leserfrage: PK-Infos zu einer UWS-Senkung
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: “Da in absehbarer Zeit meine Pensionierung ansteht, würde es mich interessieren, welche gesetzlichen Vorschriften bestehen, bezüglich Information seitens der Pensionskasse über eine anstehende Änderung des Umwandlungssatzes.”
Dazu Hermann Walser: Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Information der Versicherten über eine Änderung des Umwandlungssatzes. Es gibt deshalb auch keine Gesetzesbestimmung, die den Pensionskassen vorschreiben würde, wie viele Monate vor einer Änderung des Umwandlungssatzes die Destinatäre informiert werden müssten. Welche Informationen Pensionskassen ihren Versicherten abgeben müssen, ist in Art. 86b BVG festgehalten. Darin steht nichts über eine Pflicht zu einer Vorinformation der Versicherten bei Planänderungen. Rechtlich kann ein Stiftungsrat eine Planänderung und eine damit verbundene Reglementsanpassung jederzeit beschliessen und auch sofort in Kraft setzen. Es entspricht aber allgemeiner Übung, Versicherte rechtzeitig über gewichtige Planänderungen zu informieren, auch wenn dazu keine gesetzlichen Fristen vorgeschrieben sind.
(Fast) alle zufrieden mit ihrer Pensionskasse
Die Schweizer Personalvorsorge hat im laufenden Jahr wiederum eine Umfrage bei Versicherten von Pensionskassen durchgeführt. Die Ergebnisse sind für die Vorsorgeeinrichtungen erneut recht erfreulich ausgefallen. 29 Prozent sind sehr, 51 zufrieden mit ihrer Kasse. Im Mehrjahresvergleich lassen sich nur geringe Differenzen feststellen.
Cash: Das Einmaleins des Pensionskassen-Ausweises
Im Auszug der Pensionskasse sind relevante Informationen zur Vorsorge in der 2. Säule enthalten. cash erklärt wichtige Begriffe rund ums Pensionskassenvermögen und gibt Tipps, wie die Zahlen richtig interpretiert werden.
BFS: Indikatoren zur Alterssicherung
Wie lebt die ältere Bevölkerung in der Schweiz? Aus welchen Gründen geht jemand frühzeitig in Rente? Leben Rentner/innen in der Schweiz isoliert? Auf solche Fragen bietet das Indikatorensystem zur Alterssicherung Antworten. Es stellt mit knapp 50 personen- und haushaltsbezogenen Indikatoren eine ausführliche Informationsbasis zur Situation der älteren Bevölkerung dar.
So zeigen die Daten beispielsweise, dass die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes in den letzten 30 Jahren von 14,3 auf 19,1 Jahre gestiegen ist, hiervon etwa 12,5 Jahre bei guter Gesundheit. Für Frauen ist die Lebenserwartung nach wie vor höher als für Männer – 2012 haben 65-Jährige noch eine um drei Jahre höhere Lebenserwartung als Männer; bei guter Gesundheit beträgt der Unterschied jedoch nur 0,4 Jahre.
Entsprechend entwickelt hat sich auch das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-jährigen Personen (Altersquotient): Entfielen vor 30 Jahren erst 23,7 über 64-jährige Personen auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren, so beträgt dieses Verhältnis heute bereits 28 zu 100.
Neben solchen Kontextindikatoren stehen vor allem der Zugang und die Leistungen der drei Säulen des Alterssicherungssystems für Rentner/innen und Frührentner/innen im Fokus. Ein Indikator hier ist beispielsweise das durchschnittliche Pensionierungsalter. Bei den Männern mit den Jahrgängen 1932-1947 betrug dieses zwischen 63,1 und 63,7 Jahren und blieb damit nahezu unverändert. Bei den Frauen ist hingegen ein Anstieg ersichtlich: Bis zum Jahrgang 1938 liessen sie sich durchschnittlich mit 61,5 Jahren pensionieren. Das durchschnittliche Pensionsalter für zehn Jahre jüngere Frauen beträgt nun 63,1 Jahre.
«Für alle anderen heisst es, die Rente sinkt»
Die Berner Zeitung hat mit Alfred Bühler von PPCmetrics ein Interview zu einem Befund der Swisscanto-Umfrage geführt: 40 Prozent der teilnehmenden Kassen haben angegeben, Senkungen der Umwandlungssätze ohne ausgleichende Massnahmen durchzuführen. Auszüge aus dem Gespräch:
Etwa 40 Prozent der von Swisscanto befragten Kassen gleichen die Verluste für die kommenden Rentnergenerationen nicht aus. Ist das nicht ein relativ hoher Anteil?
Ich gehe davon aus, dass der Anteil an Kassen, die nichts ausgleichen, sogar noch eher höher ist. Denn die Studie erfasst nur etwa ein Viertel aller Pensionskassen, darunter vor allem auch grosse Einrichtungen und öffentlich-rechtliche. Die öffentlich-rechtlichen Kassen richten Kompensationen aus, wenn der Umwandlungssatz sinkt.
Sind in kleineren Pensionskassen die Versicherten also schlechter dran?
Das kann man nicht so pauschal sagen. Gerade bei kleinen bis mittelgrossen Betrieben gibt es oft einen Patron, der sich für seine Mitarbeitenden einsetzt und die Last mitträgt.
Die Reform 2020 der Altersvorsorge sieht einen Umwandlungssatz von 6 Prozent vor. Braucht es diese Massnahme überhaupt noch, wenn nun Kassen dieses Niveau bereits in Eigenregie unterschreiten?
Es gibt Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten. Für solche Vorsorgewerke ist dieser Schritt entscheidend, damit sie finanziell stabil bleiben.
Wie viele Arbeitnehmer sind solchen Minimumkassen angeschlossen?
Etwa ein Siebtel aller Aktiven. Es handelt sich um Mitarbeitende von Unternehmen aus Tieflohnbranchen wie Gastgewerbe, Tourismus oder Bau.
Die von Swisscanto befragten Pensionskassenvertreter kritisieren, dass die für 2020 angestrebte Reform der Altersvorsorge zu spät komme. Eine berechtigte Kritik?
Tatsächlich kommt die Reform spät. Doch selbst eine Absenkung des Umwandlungssatzes auf morgen würde die Kernprobleme nicht lösen.
Weshalb?
Bis eine Absenkung ihre Wirkung entfaltet, dauert es viele Jahre. Letztlich ist aber auch die per 2020 angestrebte Reform eine Verlagerung der Probleme in die Zukunft und eine Überwälzung der Kosten auf die folgenden Generationen.
Haben Sie eine andere Lösung?
Nein, solange die einmal gesprochenen Renten unangetastet bleiben.
Weniger WEF-Gelder beansprucht
(sda) Die strengeren Massstäbe der Banken bei der Hypothekenvergabe zeitigen ihre Wirkung auch bei der zweiten Säule. Erstmals seit dem Jahr 2000 ist im vergangenen Jahr die Summe der für den Kauf von Wohneigentum genutzten Pensionskassengelder unter zwei Milliarden Franken gefallen.
Insgesamt wurden letztes Jahr aus der zweiten Säule noch 1,8 Milliarden Franken an Vorbezügen für Eigenheime ausbezahlt – eine halbe Milliarde weniger als 2012. 2008 hatten die Kapitalbezüge mit 3,2 Milliarden Franken einen Höchststand erreicht, wie aus den vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publizierten Zahlen der Eidg. Steuerverwaltung hervorgeht. Stark rückläufig ist auch die Zahl der Personen, die Vorsorgegelder für selbstgenutztes Wohneigentum beansprucht haben. 2013 wurde noch gut 24’500 Vorbezüge registriert, gegenüber 28’600 im Vorjahr und 44’400 im Rekordjahr 2008.
Seit Mitte 2012 müssen Käufer von Eigenheimen von den nötigen 20 Prozent Eigenmittel 10 Prozent aus anderen Guthaben als der zweiten Säule berappen. In diesen verschärften Selbstregulierungsrichtlinien der Banken sieht BWO-Sprecher Christoph Enzler denn auch die Hauptursache für den Rückgang der Vorbezüge.
Neben demografischen Gründen könnten laut Enzler aber auch die Diskussionen um die sozialpolitischen Auswirkungen dieser Form der Wohneigentumsförderung mitgespielt haben. Das Parlament hat den Bundesrat kürzlich beauftragt, zu untersuchen, wie viele der Personen, die Vorsorgekapital beziehen, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Cash: Der Mann, der das Altern abschaffen will
Der Engländer Aubrey de Grey ist einer der bedeutendsten und umstrittensten Altersforscher. Am St. Galler Symposium und im Gespräch mit cash sagte er, weshalb und wie er das Altern bekämpfen will. "Unsere medizinische Forschung zielt darauf ab, den Alterungsprozess unter Kontrolle zu bekommen. Es geht nicht darum, bereits bestehende Krankheiten zu heilen, sondern den Alterungsprozess zu unterbrechen, der letztendlich für die Krankheiten verantwortlich ist", sagt der in Cambridge lehrende Bioinformatiker, letzte Woche am St. Galler Symposium, bei dem sich jedes Jahr die Elite aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft trifft. Dass damit auch der Tod überwunden wird, bezeichnete Aubrey als "Nebeneffekt".
Der zurzeit älteste Mensch ist eine Frau aus Japan. Misao Okawa feierte kürzlich ihren 116. Geburtstag. Nur noch sechs Jahre, und Okawa könnte mit dem vermutlich ältesten Menschen aller Zeiten gleichziehen: Die Französin Jeanne Louise Calment starb 1997 mit 122 Jahren und 164 Tagen, die bis dato längste menschliche Lebensspanne, die zweifelsfrei verifiziert werden konnte.
Migros: PK-Reglementsänderung führt zu Frühpensionierungs-Boom
Bilanz berichtet über die Folgen einer Reglementsänderung bei der Migros-PK, welche mit nicht mehr zeitgemässen, subventionierten Frühpensionierungen Schluss macht. Bilanz schreibt: Wer bis zum 30.November 58 wird oder älter ist, kann vom alten Reglement und finanziell attraktiven Frühpensionierungen profitieren. Danach ist Schluss damit. «Diese subventionierte vorzeitige Pensionierung ist heute von den Führungsgremien nicht mehr akzeptiert», sagt Christoph Ryter, Chef der Migros- Pensionskasse (MPK). «Sie bevorteilt meist die Besserverdienenden zulasten jener mit tieferen Einkommen.» Die Übergangsfrist läuft seit 2012. Nun ist die letzte Chance, frühzeitig subventioniert in Pension zu gehen.
Bereits in den Vorjahren machten einige vom Passus Gebrauch. Im Migros-Genossenschafts- Bund liessen sich in den letzten beiden Jahren jeweils rund 30 Personen frühpensionieren. «Dieses Jahr rechne ich mit rund 20 Prozent mehr Frühpensionierungen», so Ryter. Eine substanzielle Zahl. Der Know-how-Verlust sei gross, was man sehr bedaure, heisst es intern.
