Werner Hertzog, bis Juli 2011 Direktor der Publica, befasst sich in der NZZ ebenfalls mit dem Thema Wohneigentumsförderung resp. Vorbezug in der 2. Säule, kommt aber zu weniger positiven Schlüssen als Werner Nussbaum. Das Thema hat mit einer Studie der CS sowie Gerüchten, das BSV überlege Einschränkungen, neue Aktualität gewonnen. Hertzog philosophiert über die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse mit unterschiedlichem Alter und schreibt: “Mit der Zeit haben die Pensionskassen allerdings einen bedenklichen Seiteneffekt konstatiert. Aufgrund der Wohneigentumsförderung werden zu oft Leute zum Erwerb von Wohneigentum motiviert, die es sich im Grunde genommen finanziell nicht leisten können. Während der Zeit der Erwerbstätigkeit kann die Situation finanziell im Gleichgewicht gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung werden gekürzte Altersrenten fällig, weil das Kapital eben für das Wohneigentum verwendet wurde. Das Einkommen im Alter reicht schlicht nicht mehr; der Unterhalt der Immobilie wird vernachlässigt, und die Werthaltung ist nicht mehr gegeben. Eine Erhöhung der Hypothek im Rentenalter ist nicht mehr so ohne weiteres möglich und würde die finanzielle Tragbarkeit weiter einschränken. Im schlimmsten Fall wird die Liegenschaft verwertet, und der Versicherte kann froh sein, wenn er wenigstens schuldenfrei bleibt.”
Versicherte
Treuhänder: “Wohneigentum als Altersvorsorge”
In einer Kolumne des Treuhänders 8/11 schreibt Yvonne Seiler Zimmermann: “ Wohneigentum anzuschaffen, wenn man es sich ohne Vorsorgegelder nicht leisten kann, kann bald zur finanziellen Falle werden. Obwohl sich die Wohneigentumsförderung durchaus mit dem Gedanken der Altersvorsorge vereinbaren lässt, müssen sich gerade Personen mit tiefen Vermögen und Einkommen bewusst sein, dass eine Kumulation von negativen Ereignissen nicht unwahrscheinlich ist und dass damit die Gefahr einschneidender finanzieller Konsequenzen im Ruhestand nicht auszuschliessen ist. Wohneigentum bietet somit nicht notwendigerweise eine gute, und schon gar keine risikolose Altersvorsorge. Deshalb müssen die mit einem Vorbezug verbundenen Risiken gemanagt und überwacht werden. Mit einem Vorbezug wird das Risikomanagement für das aus der Kasse herausgelöste Vorsorgekapital von der Pensionskasse an den Vorbezüger übertragen. Es findet somit ein Risikotransfer statt.”
Tages-Anzeiger: “Rentner müssen mit einer Teilenteignung rechnen”
Im Tages-Anzeiger befasst sich Hans Kissling mit den Konsequenzen der aktuellen Nationalbank-Politik, welche erhebliche Inflationäre Gefahren birgt. Von der Inflation profitieren würde primär der Staat, verlieren würden vor allem die Rentner. Kissling schreibt: “Wenn es der Nationalbank nicht gelingen sollte, die nach neuerlichen Interventionen befürchtete Inflation in den Griff zu bekommen, wäre es mit dem relativen Wohlstand Hunderttausender Rentner bald zu Ende. Die teilenteigneten Pensionierten würden dann wohl keine Geschäfte plündern, aber ihren Frust mittels Stimm- und Wahlzettel zum Ausdruck bringen. Fragt sich nur, in welche Richtung das dann gehen würde.”
NZZ und CS: Eine Lanze für die WEF
Die NZZ beschäftigt sich gleich mit zwei Beiträgen zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule. Michael Ferber schreibt: “In der Bundesverwaltung läuft derzeit eine Diskussion über die Einschränkung der Möglichkeiten zum Vorbezug von Pensionskassengeldern für die zweite Säule. Die Credit Suisse bricht nun in einer Studie eine Lanze dafür, die seit 1995 bestehenden Möglichkeiten beizubehalten. Damit liegt sie richtig. Schliesslich handelt es sich beim Pensionskassengeld um persönliches Vermögen – und die Bürger sollten das Recht haben, möglichst frei darüber zu verfügen. Eine Einschränkung der Altersvorsorge mit Wohneigentum nähme ihnen eines der in der zweiten Säule ohnehin sehr begrenzten Mitspracherechte. Ausserdem kann die Altersvorsorge mittels Wohneigentum vorteilhaft sein – und dies allemal in Zeiten, in denen die Finanzmärkte einige Papierwährungen immer mehr in Frage stellen.”
Im Immobilienteil “NZZ domizil” schreibt Fredy Hasenmaile” von der CS: “Eine der wenigen Möglichkeiten der Versicherten, Einfluss auf die Äufnung ihres Sparkapitals zu nehmen, besteht im Vorbezug. Dass davon rege Gebrauch gemacht wird, kann auch als Misstrauensvotum an die Adresse der Vorsorgeinstitute verstanden werden. Das widerspiegelt sich darin, dass bei zwei Fünfteln der mit Mitteln der Wohneigentumsförderung finanzierten Immobilien die Belehnungsquote unter 70% liegt – solche Gelder also gar nicht zwingend benötigt würden. Not täte daher mehr Wettbewerb in der zweiten Säule mit mehr Wahlmöglichkeiten für die Zwangssparenden. Die jüngste Diskussion steht dagegen reichlich quer in der Landschaft.”
In der Studie der CS “Altersvorsorge mit Wohneigentum” heisst es: “Wenn an den Kapitalmärkten nicht eitel Sonnenschein herrscht und dementsprechend langfristige Pensionskassenrenditen vergleichsweise mager ausfallen, lässt sich(…) zeigen, dass eine Verwendung solcher Gelder für den Erwerb von Wohneigentum keine schlechte Form der Altersvorsorge darstellt. Unter Umständen fährt ein Haushalt sogar besser als mit einer Mietwohnung. Die Altersvorsorge mittels Wohneigentum steht jedenfalls der Altersvorsorge über die 2. Säule in nichts nach. Entsprechend übertrieben sind Befürchtungen, dass viele Vorbezüger nach der Pensionierung auf Zusatzleistungen angewiesen sein werden. Denn abgesehen von obigem Befund sorgt Wohneigentum zusätzlich für starke Anreize, die Hypothekarzinsbelastung mittels Amortisation zu reduzieren, so dass ein Eigentümerhaushalt tendenziell mehr spart. Zum anderen ist das Kapital im Falle von Wohneigentum nicht einfach weg, sondern im Wohneigentum gebunden. Sollte das Renteneinkommen zu gering ausfallen, steht dem Eigentümern ein Verkauf der Liegenschaft offen.”
PW. Die Befürworter der WEF gehen etwas nonchalant über die bekannt gewordenen Probleme des Vorbezugs hinweg, insbesondere die steigende Zahl von Sozialfällen aufgrund zu grosser Belastungen durch das Hauseigentum resp. zu gering ausfallender Renten. Sie verschweigen auch die erhebliche administrative und damit finanzielle Belastung der VE durch das systemfremde Element der WEF. Dass die CS zwischen den Zeilen gleich auch noch Reklame für die freie PK-Wahl macht, fällt besonders unangenehm auf. Dass sie an der WEF zudem kommerzielle Interessen hat, sollte ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben.
NZZ Ferber / Beitrag Hasenmaile / Studie CS
“Im Konkubinat alles gemeinsam regeln”
“So können Sie verhindern, dass der Lebenspartner in der Pensionskasse leer ausgeht”, schreibt Roland Burger von der Raiffeisenbank in der Aargauer Zeitung und hält 4 Punkte fest, die schriftlich festgehalten werden sollten: Inventar, Haushaltfinanzierung, Vorsorge, Trennung.
NZZaS: BSV denkt über Einschränkung des Vorbezugs nach
Die NZZ am Sonntag hat in der Ausgabe vom 24.7.11 erneut aus dem ihr zugespielten Entwurf zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zitiert. Dieses Mal nicht zum Thema Umwandlungssatz, sondern zur Wohneigentumsförderung. In dem Artikel heisst es: “Der Bund prüft darum nun, wie man diese Möglichkeiten zum Vorbezug einschränken könnte, und hat dazu bereits erste Vorschläge ausgearbeitet. Eine Idee geht dahin, dass man den Versicherten den Vorbezug zwecks Hauskauf nur noch bis zum 40. Altersjahr erlaubt und nicht bis 50. Ebenfalls zur Debatte steht, dass sich die Versicherten bei der Pensionierung nur noch jenen Teil des Guthabens auszahlen lassen dürfen, der aus dem überobligatorischen Bereich stammt. Diesen Anteil, so eine noch schärfere Variante, könnte man auf einen Viertel beschränken.”
Zumindest bei der Pensionskassenbranche rennt der Bund mit diesen Überlegungen offene Türen ein. Das Wohneigentum könne sich als Schuldenfalle erweisen, sagt auch Hanspeter Konrad, der Direktor des Pensionskassenverbandes Asip. Aus seiner Sicht könnte man die diesbezügliche Vorbezugsmöglichkeit ganz streichen. Konrad bezweifelt indes, dass es dafür eine politische Mehrheit gebe. Allerdings wächst auch in der Politik der Widerstand gegen zu extensive Kapitalbezüge aus der 2. Säule. So hat sich SP-Nationalrätin Hildegard Fässler unlängst in der NZZ dafür ausgesprochen, die entsprechenden Möglichkeiten einzuengen. Und BDP-Nationalrat Martin Landolt hat mit der Unterstützung von mehreren Ratskollegen aus CVP und FDP den Bundesrat besorgt angefragt, ob er angesichts der Risiken für den Ruhestand die «vorsorgefremden» Bezugsmöglichkeiten weiterhin für angebracht halte.”
L’accès à la propriété dans le collimateur de Berne,
Un projet prévoit de restreindre le retrait anticipé des avoirs de e pilier. Nombre de bénéficiaires sont en difficulté à la retraite, écrit 24 heures. La propriété du logement sera bientôt un rêve inaccessible pour de nombreux locataires, si l’Office fédéral des assurances sociales (OFAS) mène à bien ses projets sur le 2e pilier.
Pläne zur Einschränkung des Vorbezugs
Nach einem neuen Vorschlag soll der Vorbezug von Alterskapital für den Erwerb von Wohneigentum eingeschränkt werden. Für die Immobilienbranche hätte das beträchtliche Folgen, schreibt der Tages-Anzeiger. Während das Parlament mit neuen Steuerabzügen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern will, arbeitet die Bundesverwaltung im Stillen in die entgegengesetzte Richtung. Die BVG-Kommission befasst sich derzeit mit einem Projekt, das für die Immobilienbranche weitreichende Folgen haben könnte. Die Kommission berät einen vom BSV erarbeiteten Bericht, der kritisch über den Vorbezug von Geld aus der zweiten Säule urteilt: Die Verwendung von Alterskapital für den Häuser- oder Wohnungskauf werde voraussichtlich zu finanziellen Engpässen führen, heisst es in dem Dokument.
Den Vorschlag, jeglichen Kapitalbezug zu verbieten, lehnt die BVG-Kommission zwar ab. Sie zeigt sich aber offen für eine Palette von Verschärfungen. Eine Idee sieht etwa vor, dass zumindest der obligatorische Grundstock des Altersguthabens unangetastet bliebe und nur noch der überobligatorische Teil für den Bezug zur Verfügung stünde. Eine andere Variante geht dahin, dass das Alterskonto nur noch bis zum 40. statt wie heute bis zum 50. Lebensjahr für den Hauskauf geleert werden dürfte.
Beim Erwerb bereits bestehender Häuser und Wohnungen spielte vorbezogenes Pensionskassengeld zumindest in jedem fünften Fall eine Rolle. Die tiefen Hypothekarzinsen der letzten Jahre dürften die Beliebtheit dieses Finanzierungsmodus eher gesteigert haben. Insofern ist mit einem beachtlichen Effekt zu rechnen, sollten die entsprechenden Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Umstrittene Wohneigentumsförderung in der BV
Ein Artikel in der NZZ befasst sich im Zusammenhang mit den diversen Bausparmodellen auch mit der Rolle der Wohneigentumsförderung (WEF) in der beruflichen Vorsorge. Hängig sind u.a. zwei Initiativen. Laut NZZ hat sich das BSV mit Rolle und Konsequenzen der WEF auseinandergesetzt. Sie ist in Vorsorgekreisen umstritten. “Die Vermischung von Bausparen und Altersvorsorge ist vielen ein Dorn im Auge. «Das Wohneigentum kann sich als Schuldenfalle erweisen», sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Asip. Die Asip schlägt vor, diese Form von Wohneigentumsförderung zu streichen, auch wegen des administrativen Aufwands für die Branche. Eine Abschaffung erscheine jedoch politisch kaum durchsetzbar, sagt Konrad. Doch sei zu prüfen, ob das Bausparen oder andere Modelle wie Genossenschaftswohnungen sich nicht besser für die Wohneigentumsförderung eigneten als die Verwendung von Vorsorgegeldern.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu den hängigen Bausparinitiativen erarbeitete die Bundesverwaltung einen Bericht zu den verschiedenen Formen der Wohneigentumsförderung. Die Wirkungskraft des Kapitalbezugs ist demnach positiv zu werten. Beim überwiegenden Teil der Nutzniesser handle es sich tatsächlich um «Schwellenhaushalte», die ohne dieses Instrument kein Wohneigentum hätten erwerben können, heisst es im Bericht. Somit handle es sich um einen «nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der Wohneigentumsquote». Demgegenüber ist der Kapitalbezug aus der freiwilligen dritten Säule weniger wirkungsvoll.”
Differenzierte Besteuerung von Kapitalleistungen in BS
Der Kanton Basel-Stadt versteuert Kapitalleistungen aus Vorsorge zwar separat, aber je nach begünstigter Person zu einem anderen Steuertarif. So können zum privilegierten Steuertarif Kapitalleistungen aus Vorsorge lediglich dann versteuert werden, wenn diese dem Vorsorgenehmer, dem überlebenden Ehegatten, den direkten Nachkommen oder Personen, für deren Unterhalt die verstorbene Person zur Hauptsache aufkam,
ausgerichtet werden. Ansonsten sind die Kapitalleistungen aus Vorsorge separat zum ordentlichen Einkommenssteuertarif zu versteuern. Von dieser nicht privilegierten steuerlichen Behandlung waren die Eltern eines Verstorbenen betroffen, an die eine Kapitalleistung aus Vorsorge in Höhe von rund 1,2 Millionen Franken ausbezahlt wurde. So besteuerte die Steuerverwaltung BS die deklarierte Kapitalleistung separat vom übrigen Einkommen nach dem ordentlichen Einkommenssteuertarif und erhob darauf eine Steuer von annähernd 330000 Franken. Eine Besteuerung zum privilegierten Tarif hätte indessen lediglich eine Steuerschuld von rund 95000 Franken ergeben. Gegen diese Veranlagungsverfügung erhoben die Betroffenen Einsprache und gelangten ans Verwaltungsgericht des Kantons BS, das die Einsprache jedoch abwies.
TA: “Plötzlich wollten alle das Kapital beziehen”
In einem Beitrag zur Dissertation von Maria Grazia Zito “Choices at Retirement” Zürich 2011”, welche sich mit der Kapitaloption bei Sammelstiftungen beschäftigt, schreibt Erich Solenthaler im Tages-Anzeiger: “«Dass sich 6 von 10 Menschen für das Kapital und gegen eine Rente entscheiden – das ist überraschend viel», sagt Zito. Denn theoretisch müssten viel mehr Personen die Rente beziehen. Sie ist häufig vorteilhafter, weil der in den Renten eingebaute Zins hoch ist und sie erst noch eine Absicherung gegen das Langlebe-Risiko bieten. «Vermutlich ist es gerade für Leute mit einem kleinen Altersguthaben aus psychologischen Gründen attraktiver, einmal einen grossen Betrag zu erhalten statt viele kleine monatliche Renten», glaubt Zito.
Bei der hohen Zahl von Kapitalbezügern ist zu berücksichtigen, dass in den Sammelstiftungen Altersguthaben bei der Pensionierung im Durchschnitt nur 220’000 Franken und eine übliche Rente etwa 1400 Franken pro Monat beträgt. Beide Werte sind deutlich tiefer als in autonomen Kassen. Möglicherweise beziehen viele bei Sammelstiftungen Versicherte das Kapital, verbrauchen es und empfangen nachher AHV-Ergänzungsleistungen – oder lassen es mindestens drauf ankommen.Die Zahl von Kapitalbezügern ist deutlich kleiner, wenn den angehenden Pensionierten eine Bedenkfrist auferlegt wird. Ein weiterer erstaunlicher Befund: Fast alle Versicherten lassen sich entweder das ganze Alterskapital oder nichts auszahlen.
La résistance des frontaliers au fisc français
La France veut imposer le capital du deuxième pilier. Unia a mobilisé les salariés à la vallée de Joux.
Bilan: Les suisses n’hésitent pas à puiser dans leur 2e pilier
Entre 1995 et 2009, près de 430 000 assurés ont retiré une partie de leurs avoirs pour accéder à la propriété ou rénover leur logement. De nouveaux records sont attendus.
Le lien entre le nombre de versements et le nombre de bénéficiaires n’est pas aisé à établir. D’une part, un assuré peut procéder à des retraits tous les cinq ans. D’autre part, les statistiques à disposition sont plus ou moins muettes ou reposent sur des bases différentes. On peut cependant estimer que 410 000 à 430 000 assurés ont procédé à des retraits anticipés de leurs avoirs entre 1995 et 2009. Ce qui représente quelque 12 à 13% du nombre moyen d’affiliés Autrement dit, moins de 1% d’entre eux a sollicité chaque année leur caisse de pension pour investir dans la pierre.
ASIP-Umfrage: Keine Spur von Vertrauensverlust
Nach 2009 hat der Pensionskassenverband ASIP im vergangenen Februar erneut eine Umfrage veranlasst, bei welcher nachgefragt wurde, ob Vertrauen in die berufliche Vorsorge generell respektive in die eigene Pensionskasse bestünde. Weiter wurde auch der Wissensstand bezüglich solcher Begriffe wie Deckungsgrad und Umwandlungssatz ermittelt. Zum Punkt 1, dem Vertrauen, ist generell Positives zu vermelden. Nein, die Menschen haben das Vertrauen in die 2. Säule nicht verloren. Im Gegenteil, verglichen mit 2009 hat es sich sogar noch etwas vermehrt. 68 (2009: 55) Prozent halten heute ihre Pensionskassen-Rente für sicher und 80 (72) Prozent vertrauen zumindest zu einem überwiegenden Teil den Pensionskassen. Wie zu erwarten, vertrauen die Versicherten ihrer eigenen Pensionskasse etwas mehr als der beruflichen Vorsorge generell.
Beim zweiten Punkt, dem Wissen um die Funktionsweise der Vorsorgeeinrichtungen und den Begriffen, sieht etwas etwas weniger gut aus. Aber auch hier haben sich die Verhältnisse etwas verbessert. 28 (23) Prozent wissen – oder glauben zu wissen – was der Umwandlungssatz ist, und unverändert drei Viertel von diesen können ihn auch einigermassen korrekt definieren. Beim Begriff Deckungsgrad sind es 43 (43) Prozent mit 64 (59) Prozent korrekter Erklärung.
Die von BSV und Bundesrat endlos wiederholte Behauptung, der Ausgang der Umwandlungssatzabstimmung vom vergangenen Jahr sei Ausdruck eines Vertrauensverlusts, welcher nun mit einer rigorosen Regulierung wettgemacht werden müsste, wurde damit klar widerlegt.
Der Bund: “So knacken Sie den PK-Ausweis”
“Auf dem Versicherungsausweis der Pensionskasse, welcher im Frühling den Versicherten verschickt wird, stehen wichtige Informationen. Leicht zu verstehen sind sie leider nicht”, schreibt Claude Chatelain im Bund und gibt Interpreationshilfe.