Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Einschränkung des Kapitalbezugs in der BV behandelt die NZZ die Situation bei den EL sowie eine FDP-Motion, welche eine Einschränkung des EL anvisiert. Festgehalten wird: “Bei der Ausgleichskasse Schwyz handelte es sich beispielsweise im Jahr 2012 bei rund 23 Prozent der Anmeldungen für Ergänzungsleistungen um Personen, die einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule getätigt haben. Andreas Dummermuth, der Chef der Ausgleichskasse Schwyz, ist zugleich Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen. Für ihn zeigt diese Zahl, dass Handlungsbedarf besteht und die Bezüge limitiert werden müssen.

Seitens des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV), der sich stark gegen Einschränkungen beim Kapitalbezug zum Erwerb von Wohneigentum einsetzt, verlangt man aber zuerst genaue Zahlen, inwieweit just Hauseigentümer der ständig wachsenden Zahl von Ergänzungsleistungsbezügern angehören. Dabei wird das Argument vorgebracht, dass ja mit dem Wohneigentum nach dem Kapitalbezug weiter ein Gegenwert bestehe, der vor Armut schütze. – In Wahrheit ist aber die Kalkulation der Ansprüche für Ergänzungsleistungen komplizierter.

Hat ein Paar ein Haus mit einem Steuerwert von 500’000 Franken (ohne Hypothek) und zusätzlich noch 200’000 Franken in bar, resultiert für einen Ehegatten im Heim lediglich ein Betrag von 17’000 Franken, der via Vermögensverzehr als Einnahme pro Jahr angerechnet werden kann, so ein Beispiel des BSV. «Ergänzungsleistungen sind also auch in solchen Fällen möglich», betont Andreas Dummermuth.

Eine bereits Ende 2012 eingereichte Motion der FDP-Fraktion , die nun der Ständerat als Zweitrat behandeln muss, will die Ergänzungsleistungen einschränken, sofern Vorbezüge getätigt worden sind. Sowohl beim BSV wie auch bei der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen hält man aber wenig von Massnahmen, die Hauseigentümer vermehrt dazu brächten, zuerst ihr Anwesen zu verkaufen, bevor sie Ergänzungsleistungen beantragen könnten. Damit würde man zwar den Wert des bezogenen Pensionskassenkapitals wieder nutzen, doch der Verbleib älterer Menschen in ihren eigenen vier Wänden sei ebenfalls ein sozialpolitisches Ziel, so Andreas Dummermuth.

  NZZ