Versicherte
Selbständigerwerbend – kann ich das Pensionskassenkapital beziehen?
SGB: Art 1e BVV2 streichen
Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des Schweiz. Gewerkschaftsbunds, begründet in einem Kommentar die Forderung des SGB für die Abschaffung der Strategiewahl in der beruflichen Vorsorge. Die Kadervorsorge soll keine weiteren Vergünstigung erfahren, die Vorsorge der tieferen Einkommensklassen nicht gefährdet werden.
NYT: The Five Stages of Retirement Planning Angst
SVV: Beim Stellenwechsel zu beachten
Der Versicherungsverband schreibt zum Thema Stellenwechsel und Pensionskasse: “Spezielle Aufmerksamkeit ist geboten, wenn sich die neue Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet. Kommt es bei einer solchen Vorsorgeeinrichtung zu einer Teilliquidation, beispielsweise wegen der Entlassung eines grösseren Teils der Belegschaft, so erleidet auch der neu eingetretene Versicherte einen der prozentualen Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung entsprechenden Verlust auf seinem gesamten Vorsorgeguthaben – also einschliesslich der eingebrachten Freizügigkeitsleistung. Dies ist besonders dann problematisch, wenn die Teilliquidation relativ kurz nach den Eintritt erfolgt. Für Arbeitgeber, die sich für eine Vollversicherung ihrer Vorsorgeeinrichtung (Risiko- und Sparteil) durch eine Lebensversicherungsgesellschaft entschieden haben, fallen die Risiken weg, die sich aus einer Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung ergeben können.”
Vier Jahre lang Rente eines Toten kassiert
Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) hat die Rente eines Verstorbenen vier Jahre lang weiterbezahlt, weil jemand aus dessen Familie seine Unterschrift gefälscht hatte. Gefälscht worden waren in Selbstdeklaration erstellte Lebensnachweise, welche die PKBS eingefordert hatte. Deswegen verlangt die PKBS neuerdings bei Rentenbeziehenden mit Wohnsitz ausserhalb von Basel-Stadt amtlich beglaubigte Nachweise. Die briefliche Aufforderung, solche einzureichen, hat bei Betroffenen teilweise erboste Proteste ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft bezifferte die Deliktsumme im betreffenden Fall gestern gegenüber der SDA auf knapp 50’000 Franken. Bei vier Jahren betrügerischem Bezug handelt es sich also um keine grosse Rente. Die fehlbare Person lebt in der Schweiz mehr mochte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht verraten. Der Fall ist nach einer Anzeige der PKBS im vergangenen Jahr mit einem Strafbefehl wegen mehrfachen Betruges und mehrfacher Urkundenfälschung abgeschlossen worden.
NZZ: Schluss mit Flickwerk
In der NZZ kommentiert Redaktor Werner Enz die Ergebnisse der St. Galler-Studie zur Umverteilung zischen den Generationen, welche auf 110 Mrd. Franken bis 2013 veranschlagt werden: “ Prof. Eling (dürfte) mit seiner Schätzung zu hoch liegen. In der Praxis nehmen umhüllende Pensionskassen, also solche mit Überobligatorium, einen Ausgleich vor, um den übersetzten BVG-Rentenumwandlungssatz (von 6,8%) zu relativieren. Die SBB etwa setzen dort 5,8% ein. De facto bilden professionell geführte Pensionskassen seit Jahren Reserven, um die absehbare Senkung des technischen Zinses und des Rentenumwandlungssatzes vorzufinanzieren. Weiter wird bei gesprochenen Renten grösste Zurückhaltung an den Tag gelegt, wenn es um einen Inflationsausgleich geht; dies durchaus im Bewusstsein, dass faktisch eher zu hohe Leistungen ausbezahlt werden. Last, but not least bringt die steigende Arbeitsproduktivität (was zu höheren Löhnen und BVG-Beiträgen führt) ein Mehr an Flexibilität, um die tatsächlich gravierende Umverteilung von Jung zu Alt zu entschärfen.”
Uni St. Gallen: “Generationenvertrag in Gefahr”
An einer Medienorientierung stellte das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen eine Studie mit der Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz vor. Das Institut hält dazu fest:
110 Mrd. Franken– auf diesen Betrag schätzt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen das Defizit, das bis in das Jahr 2030 in der Altersvorsorge der Schweiz angehäuft und zukünftigen Generationen hinterlassen wird. Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55.5 Mrd. in der AHV und 54.7 Franken in der beruflichen Vorsorge. Diese Prognosen sind Teil einer Studie zur Analyse des Generationenvertrags in der Schweiz. Die Summe von 110 Mrd. entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Mrd. Franken. Diese Lücke muss unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation der jungen Beitragszahler getragen werden. Deren Beanspruchung wird in den nächsten 20 Jahren ständig steigen.”
In Bezug auf den Umwandlungssatz wird betont: “In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt zurzeit jeder Neurentner im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40‘000 Franken zu viel ausbezahlt, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt. Diese 40‘000 werden von den heute Aktiven getragen. Die Höhe des Umwandlungssatzes muss dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.
Mit Blick auf die kürzlich publizierten Vorschläge des Bundesrates zur “Altersvorsorge 2020” heisst es: “Die Vorschläge sind ein Schritt in Richtung mehr Generationengerechtigkeit. Allerdings gehen diese Vorschläge nicht weit und schnell genug. So zeigt die Studie beispielsweise, dass heute bereits jedes Jahr Milliardenbeträge von Jung zu Alt transferiert werden. Es sollte demnach nicht bis 2020 mit einer Reform gewartet werden. Auch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen kann.”
Towers Watson: Wenig Angst um die PK-Rente
Trotz der anhaltenden Diskussion über die Finanzierbarkeit der Renten sind 84 Prozent der Schweizer Mitarbeitenden weiterhin davon überzeugt, dass ihre finanzielle Sicherheit im Alter genügend gewährleistet ist. Weniger als die Hälfte wären bereit, höhere Pensionskassenbeiträge zu leisten, wie die Global Workforce Study 2012 von Towers Watson zeigt. Das Thema Rentensicherheit ist für 60 Prozent der Mitarbeitenden in den letzten drei Jahren wichtiger geworden. Jedoch bauen Unternehmen in ihren betrieblichen Vorsorgeplänen Garantien eher ab, schreibt Towers Watson zu den Ergebnissen ihrer Studie.
Über die Hälfte (55 Prozent) der Mitarbeitenden in der Schweiz sind mit ihrer Pensionskasse voll zu frieden. Und die grosse Mehrheit (84 Prozent) geht davon aus, dass sie genügend finanzielle Sicherheit im Alter haben werden. Weltweit sind dies nur 75 Prozent der Mitarbeiter. Wohl deshalb sind auch nur 45 Prozent der Befragen in der Schweiz bereit, zu Lasten des Erwerbseinkommens höhere Pensionskassenbeiträge zu leisten (25 Prozent neutral, 30 Prozent dagegen). „Das ist im weltweiten Vergleich sehr wenig. Global erklären sich 57 Prozent zu höheren Pensionskassenbeiträgen bereit und nur 16 Prozent antworten mit Nein“, berichtet Peter Zanella, Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson Zürich.
„Es scheint, dass viele Mitarbeitende in der Schweiz aus der öffentlichen Diskussion um die Finanzierbarkeit der Renten keine Schlussfolgerungen für ihren Sparbedarf ableiten“, erklärt Zanella. „Der Einfluss des demografischen Wandels, niedriger Zinsen und schlechter Börsenperformance auf die Pensionen sowie über etwaige Unterdeckungen, welche die Finanzierbarkeit der Renten in Frage stellen könnten, wird seit einigen Jahren breit erörtert – nicht zuletzt auch im Kontext der vergangenen Volksabstimmung über den politisch gesetzten Umwandlungssatz. Mitarbeitende sollten diese Warnsignale bei der Planung ihres Ruhestands berücksichtigen“, so der Pensionsversicherungssexperte.
„Von Unternehmensseite geht der Trend allerdings in Richtung Abbau von Garantien“, betont Zanella. „So sollen die Unternehmensbilanz entlastet und die Pensionskosten begrenzt werden. An die Stelle des früher weit verbreiteten Leistungsprimats (mit fixen lohnabhängigen Leistungszusagen) tritt nun das Beitragsprimat, bei welchem sich die Leistungen an den Versicherten nur aus dem effektiv angesparte Guthaben berechnen. So wird das Anlagerisiko den Versicherten überwälzt“, so der Pensionsversicherungssexperte. Damit driften die Interessen der Mitarbeitenden und die Praxis in Unternehmen eher auseinander. Zum Umgang mit diesem Konflikt empfiehlt Zanella: „Pensionspläne sollten so angepasst werden, dass sie für beide Parteien einen guten Kompromiss darstellen.
NZZ: Vorsorgefallen in der «wilden Ehe»
Bei der Altersvorsorge sollten Paare ohne Trauschein aufpassen. Gerade bei Lebensmodellen, in denen einer der Partner viel und der andere wenig arbeitet, entstehen Risiken, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Grenzgänger Info Nr. 17, Ende der Tätigkeit der IG, Steuerstreit blockiert
Die IG Pensionskasse, welche sich für die Interessen der deutschen Grenzgänger in Sachen 2. Säule einsetzt, will gemäss ihrer neuesten Info die Aktivitäten auf Ende Jahr zum Abschluss bringen.
Die IG Pensionskasse hat die Entwicklung der Position des Schweizer Pensionskassensystems als „Berufliche Vorsorge“ in Deutschland ab 2005 aktiv begleitet und die Grenzgänger über den Fortgang informiert. Die IG Pensionskasse wurde initiativ, um auf der rechtli-chen/gesetzlichen und auf der politischen Ebene die Anliegen der Grenzgänger zu vertreten.
Mehrere Steuerverfahren sind inzwischen beim Bundesfinanzhof anhängig und sollten für eine rechtliche Klärung in den kommenden Monaten sorgen. Das Finanzgericht Freiburg hat in seinen Entscheidungen die rechtliche Situation der Schweizer Pensionskasse untersucht und im 3-Säulen-System der Altersvorsorge eingeordnet. Die zum Nachteil der Grenzgänger von der Finanzverwaltung seit 2005 vertretene Auffassung, es handle sich bei der Schweizer Pensionskasse insgesamt zusätzlich zur AHV um eine „gesetzliche Rentenversicherung“ (1. Säule der Vorsorge) wurde vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz widerlegt.
Es ist gemäss der Info eine grundsätzliche Bereitschaft bei den Lörracher Abgeordneten – Armin Schuster, Bundestagsabgeordneter der CDU und Rainer Stickelberger, Justizminister von Baden-Württemberg und Landtagsabgeordneter der SPD – vorhanden, eine gesetzliche Basis für die entsprechende Anerkennung der Schweizer Pensionskasse zu schaffen. Die Finanzverwaltung habe sich bisher uneinsichtig gezeigt. Festzustellen sei weiter, dass der Dialog der Interessengemeinschaft Pensionskasse mit der Politik offensichtlich durch das zwischen Regierung und Opposition strittige Steuerabkommen D – CH zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) aktuell blockiert wird.
NZZ: Selbstgestrickte Lösungen für die 3.Säule
Bis zum Jahresende können Sparer wieder Einzahlungen in die dritte Säule tätigen. Die Einzahlungslimiten liegen dieses Jahr für Angestellte mit Pensionskasse bei maximal 6682 Fr. Anleger, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20% ihres Erwerbseinkommens einzahlen, jedoch höchstens 33 408 Fr. Im kommenden Jahr erhöht sich der Maximalbetrag auf 6739 Fr. bzw. 33 696 Fr. Alle Zinserträge, die in der Säule 3a anfallen, sind steuerfrei. Zudem ist der gesamte eingezahlte Betrag steuerlich abzugsfähig. Abhängig vom Grenzsteuersatz lassen sich mit den Zahlungen in die dritte Säule 1300 Fr. bis 2650 Fr. sparen. Diese Vorzüge überzeugen die Schweizer Anleger. Rund zwei Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 25 Jahren und dem Pensionsalter zahlen in die dritte Säule ein.
“Provokatives Störmanöver” des Gewerkschaftsbundes
Der Arbeitgeberverband äussert sich zur geplanten Volksinitiative des SGB für einen Ausbau der AHV. Er schreibt: “Die Forderungen nach dem AHV-Ausbau kommen just und wohl nicht zufällig zu einem Zeitpunkt, an dem über den Reformbedarf in der beruflichen Vorsorge diskutiert wird. Der «Bericht über die Zukunft der 2. Säule» wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ausgewertet, und die Öffentlichkeit wartet nun ungeduldig auf die bereits mehrfach vom Bundesrat angekündigten Eckwerte für eine Revision der Altersvorsorge.
Hier die Gunst der Stunde auszunutzen und isoliert die Verstärkung der ersten Säule zu proklamieren, ist ein provokatives Störmanöver und trägt nicht zu einer gesamtheitlichen Lösungsfindung bei. Entsprechende Volksinitiativen verzögern im Gegenteil den ohnehin nur schleppend anlaufenden «Reformprozess Altersvorsorge» weiter und tragen alles andere als zur Versachlichung bei. Statt Illusionen zu wecken, wäre besser ein Beitrag zur Vertrauensbildung nötig!”
BGer: Die Risiken der Versicherten bei Unterdeckung
Dieter Müller von Qualibroker behandelt in einem Zeitungsartikel einen Entscheid des Bundesgerichts, der die Risiken der Versicherten beim Eintritt in eine Kasse mit Unterdeckung drastisch vor Augen führt. Den Fall fasst er wie folgt zusammen: “Am Anfang des Rechtsfalls steht ein gewöhnlicher Stellenwechsel: Die vierzigjährige Frau X. verlässt die Kantonsverwaltung Schwyz und arbeitet ab dem 1. Juli 2009 bei einem Transportunternehmen. Am 31. Juli 2009 wird ihr angespartes Alterskapital von 100’528 Franken an die untergedeckte privatrechtliche Pensionskasse der Ascoop überwiesen. Der neue Arbeitgeber von Frau X. hat den Anschlussvertrag bei der Ascoop allerdings auf den 31. Dezember 2009 gekündigt. Das löst eine Teilliquidation seines Vorsorgewerks aus. Die Ascoop zahlt für Frau X. an die neue Vorsorgeeinrichtung des Transportunternehmens eine Austrittsleistung von 92’745 Franken. Nach einer Arbeitsdauer von nur fünf Monaten hat Frau X. somit wegen der Teilliquidation der Pensionskasse ihres neuen Arbeitgebers einige Tausender an ihrem langjährig angesparten Alterskapital eingebüsst.”
Dass die Frau keine Freude am Entscheid hatte, ist nachvollziehbar, doch selbst das Bundesgericht konnte ihr nicht weiterhelfen. Es stellt fest: Aufgrund des Wortlauts des Gesetzes ist im Falle der Teilliquidation einer untergedeckten Pensionskasse stets die volle Austrittsleistung vom anteilsmässigen Abzug des Fehlbetrags betroffen und nicht nur das bei der fraglichen Pensionskasse angesparte Deckungskapital. Dementsprechend hat Frau X. nach nur fünf Monaten beim neuen Arbeitgeber zu Recht einen Teil ihres Vorsorgekapitals verloren.
Die Gewinne der Versicherer
Travail.Suisse hat einen Medienanlass dem Thema Gewinne der Lebensversicherer gewidmet. Gemäss ihren Angaben belaufen sie sich auf 600 Mio. Franken jährlich, die der “2. Säule entzogen” würden. Vom Bundesrat wird gefordert, dass er die Risikoprämien auf max. 120% der Leistungen senkt und die Legal Quote auf 95% erhöht. Für die Gewerkschaft kommt solange eine Senkung des Umwandlungssatzes nicht in Frage, bis diese Forderungen erfüllt sind. Dass sowohl Legal Quote wie auch Risikoprämien mit dem Umwandlungssatz nicht das geringste zu tun haben, sei hier der Vollständigkeit halber noch angefügt.