Der VPOD-Zürich wendet sich scharf gegen die von der BVK beschlossene Statutenrevision. Auf ihrer Website schreibt die Gewerkschaft u.a.:
Der VPOD anerkennt, dass es mit Blick auf die Längerlebigkeit der Versicherten und der Unsicherheiten bei den Anlageerträgen gute Gründe gibt, Anpassungen vorzunehmen. Dabei wären aber in erster Linie die Arbeitgeber gefordert. Würden diese ihre früheren Schulden gegenüber der BVK begleichen, hätte die BVK heute einen Deckungsgrad von 110% und könnte allfällig nötige Massnahmen zu Gunsten der Versicherten ausfinanzieren.
Mit dem jetzt beschlossenen Abbau ist eine Rente von 60% des letzten versicherten Lohnes infrage gestellt. So wird die BVK kein Vertrauen bei ihren Versicherten schaffen. Falls die BVK nicht mit sich über ihre Beschlüsse verhandeln lässt, prüft der VPOD aufsichtsrechtliche Schritte bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich.
Im weiteren hat die BVK heute mitgeteilt, dass sie auf rechtliche Schritte gegen den Kanton zur Begleichung der Korruptionsschäden von bis zu 1,5 Milliarden Franken aus der Ära des Finanzchefs Daniel Gloor nun definitiv verzichtet. Damit macht sie einen Kniefall vor dem grössten versicherten Arbeitgeber. Den Preis dafür bezahlen die Versicherten.
Es ist offensichtlich, dass die Pensionskassen generell ihre Leistungsversprechen immer weniger halten, obschon sie immer höhere Beiträge von ihren Versicherten verlangen. Diese Grundtendenz wird durch die aktuellste Pensionskassenstatistik des Bundesamts für Statistik bestätigt: Die Renten sinken seit einigen Jahren anhaltend, obwohl sich die Zweite Säule immer noch in der Aufbauphase befindet (siehe Seite 30, 2. Spalte). Deswegen ist ein Ausbau der sicheren AHV, wie ihn der Schweizerische Gewerkschaftsbund und der VPOD verlangt, immer dringender.”