Mehrere Gemeinden wollen das Geld zurück, das sie an die Unterdeckung der kantonalen Pensionskasse BVK zahlen mussten. Insgesamt geht es um rund 50 Millionen Franken. Vor Bundesverwaltungsgericht sind die Gemeinden nun unterlegen.
Rechtsfälle
BVK: Daniel Gloor und Walter Meier entgehen einer zweiten Anklage
Die zweite Anklagewelle im Korruptionsskandal um die Kantonalzürcher Pensionskasse (BVK) wird «erheblich verzögert». Dies geht aus einer kürzlich versandten Einstellungsverfügung gegen einen ehemaligen Beschuldigten hervor. Von den ursprünglich zehn Verfahren wurden mittlerweile fünf eingestellt, wie Corinne Bouvard, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigt. Unter den eingestellten Verfahren befindet sich auch jenes gegen den ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor und den Chef der Beteiligungsgesellschaft BT&T, Walter Meier. Im Verfahren geht es um angeblich falsche Abrechnungen von Aktientransaktionen der BVK bei der Credit Suisse. «Drahtzieher» in diesem Teil der Affäre war Alfred Castelberg, wie aus den Einstellungsverfügungen hervorgeht.
BVK: Allseitige Schuldzuweisung
Die NZZ berichtet über die Debatte im Zürcher Kantonsparlament, in welcher Kantons- und Regierungsrat sich gegenseitig die Schuld an der schlechten Führung und Überwachung der Kasse zuschieben. Gestritten wurde u.a. über die Frage, wer oberstes Organ der Kasse sei. Neu in der Debatte taucht die Complementa auf. Verschiedentlich wurde gefordert, dass haftungsrechtliche Schritte angestrengt würden. Aber auch die Zürcher BVG-Aufsicht wurde genannt, als ob es deren Aufgabe sei, kriminelle Sachverhalte bei den Kassen aufzudecken.
Banken müssen Kickbacks herausgeben
Den gebeutelten Schweizer Banken drohen weitere Einnahmeverluste. Die Provisionen, die sie von Fondsverwaltern und anderen Banken für den Vertrieb von strukturierten Produkten und Anlagefonds erhalten, müssen sie künftig an ihre Kunden weitergeben. Das entschied gemäss Tages-Anzeiger das Bundesgericht in Lausanne.
Der Zürcher Bankkundenanwalt Daniel Fischer bezeichnete das Urteil gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet als richtungsweisend. «Das ist einer der massivsten Entscheide, die es im Finanzmarktrecht gegeben hat». Der Entscheid treffe die Schweizer Banken in einem äusserst «unglücklichen Moment». Der Schweizer Finanzplatz sei ohnehin schon sehr angeschlagen, sagte Fischer.
Gemäss Fischer ist der Entscheid des Bundesgerichts auch rückwirkend gültig. «Das heisst, dass Kickbacks, die in den letzten zehn Jahren einbehalten wurden, an die Kunden ausgezahlte werden müssen», so Fischer. Allerdings gebe es Banken, die dieses in ihren Vertragsbedingungen bereits ausgeschlossen hätten.
Zudem könne sich der Entscheid des Bundesgerichts für Anleger als «Pyrrhussieg» erweisen. «Es steht zu befürchten, dass Banken ihr gesamtes Kostenmodell revidieren», so Fischer. Konkret heisse das, dass die Vermögensverwaltungsgebühren steigen könnten.
BGer: Die Risiken der Versicherten bei Unterdeckung
Dieter Müller von Qualibroker behandelt in einem Zeitungsartikel einen Entscheid des Bundesgerichts, der die Risiken der Versicherten beim Eintritt in eine Kasse mit Unterdeckung drastisch vor Augen führt. Den Fall fasst er wie folgt zusammen: “Am Anfang des Rechtsfalls steht ein gewöhnlicher Stellenwechsel: Die vierzigjährige Frau X. verlässt die Kantonsverwaltung Schwyz und arbeitet ab dem 1. Juli 2009 bei einem Transportunternehmen. Am 31. Juli 2009 wird ihr angespartes Alterskapital von 100’528 Franken an die untergedeckte privatrechtliche Pensionskasse der Ascoop überwiesen. Der neue Arbeitgeber von Frau X. hat den Anschlussvertrag bei der Ascoop allerdings auf den 31. Dezember 2009 gekündigt. Das löst eine Teilliquidation seines Vorsorgewerks aus. Die Ascoop zahlt für Frau X. an die neue Vorsorgeeinrichtung des Transportunternehmens eine Austrittsleistung von 92’745 Franken. Nach einer Arbeitsdauer von nur fünf Monaten hat Frau X. somit wegen der Teilliquidation der Pensionskasse ihres neuen Arbeitgebers einige Tausender an ihrem langjährig angesparten Alterskapital eingebüsst.”
Dass die Frau keine Freude am Entscheid hatte, ist nachvollziehbar, doch selbst das Bundesgericht konnte ihr nicht weiterhelfen. Es stellt fest: Aufgrund des Wortlauts des Gesetzes ist im Falle der Teilliquidation einer untergedeckten Pensionskasse stets die volle Austrittsleistung vom anteilsmässigen Abzug des Fehlbetrags betroffen und nicht nur das bei der fraglichen Pensionskasse angesparte Deckungskapital. Dementsprechend hat Frau X. nach nur fünf Monaten beim neuen Arbeitgeber zu Recht einen Teil ihres Vorsorgekapitals verloren.
Weltwoche: Die Menschenopfer der INCA
Wir haben an dieser Stelle schon früher über den Betrugsfall beim Verein Inca berichtet, der bei der Unia angesiedelt ist. Obwohl um einiges hässlicher als alle Vorgänge bei der BVK, haben sie in der hiesigen Medienlandschaft wenig Aufsehen erregt. Jetzt hat sich die Weltwoche des Themas angenommen. “Der Fall (…) ist auch ein Lehrstück darüber, wie die Gewerkschaft Unia Bedürftigen und Hilflosen in einer Notlage ihre Unterstützung versagt, wenn eigene Interessen im Spiel sind”, schreibt die WeWo. Auch Rita Schiavi, frühere Präsidentin der INCA, kommt im Artikel eher schlecht weg. Sie hat sich wenig elegant mit einem Rücktritt aus der Verantwortung gestohlen. Das Ganze gehört konkret in das Kapitel “Rentenklau”, nur wird hier auffällig sanft und rücksichtsvoll mit den Verantwortlichen umgegangen.
BVK: Kanton soll für Debakel haften
Dicke Post für die Zürcher Regierung: Gemäss PUK-Bericht trifft sie am Korruptionsfall in der kantonalen Pensionskasse BVK die Hauptschuld. Der Schaden wird auf bis zu 1,5 Milliarden Franken beziffert. Nun wird der Ruf nach Haftung laut, schreibt die NZZ.
Zum Bericht der PUK heisst es: “Das Fazit der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ist klar: Der Zürcher Regierungsrat hat seine Aufsichtspflicht gegenüber der kantonalen Pensionskasse BVK nicht ausreichend wahrgenommen. Über Jahre hin vernachlässigte er konsequent Hinweise auf strukturelle und organisatorische Mängel bei der Verwaltung der Kasse, er schlug Warnungen vor möglichen Unregelmässigkeiten in den Wind und redete Kritik aus dem Parlament klein. Er war sich seiner Aufgaben als oberstes Führungsorgan nicht bewusst und nahm dringende Reformen nicht an die Hand. Damit, hält die PUK fest, ist der Regierungsrat Hauptverantwortlicher dafür, dass der frühere Anlagechef der BVK fast im Alleingang fatale Investments in zweistelliger Millionenhöhe tätigen konnte und die Kasse mitsamt ihren Versicherten massiv zu Schaden kam.
BVK: “Warnungen in den Wind geschlagen”
Die NZZ behandelt die diversen Verflechtungen im BVK-Filz und die unrühmliche Rolle der Regierungsräte.
BVK: “Der Mann, der vieles wusste”
“Ernst Züst, langjähriger Wirtschaftsprüfer und Kantonsrat, warnte bereits früh vor Ungereimtheiten bei der der Beamtenpensionskasse des Kantons Zürich. Nun steht er plötzlich selbst in der Schusslinie”, schreibt der Tages-Anzeiger.
BVK: CS-Mitarbeiter in Betrugsfall verwickelt
Der Tages-Anzeiger schreibt: Die Credit Suisse (CS) scheint weit stärker in die (BVK-) Sache involviert zu sein als bisher bekannt – durch zahlreiche zumeist ehemalige Mitarbeiter auf der Täterseite. Bei früheren CS-Angestellten kam es bereits zu Hausdurchsuchungen; mehrere wurden zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommen.
Die Staatsanwaltschaft Zürich wirft den Beschuldigten in dieser Weiterung der BVK-Affäre Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsführung in mindestens 196 Fällen vor. Einzelne Bankmitarbeiter haben ihre Taten gestanden.
Das System, mit dem sich die Involvierten laut den Ermittlern bei den Geldern der Versicherten bedienten, lässt sich in einem Satz erklären: Die Credit Suisse verrechnete der BVK und der GVZ bei Börsengeschäften falsche Kurse. Wollten die kantonalen Versicherungen Aktien kaufen, mussten sie mehr als den Marktpreis bezahlen. Verkauften sie, floss zu wenig Geld aufs Konto.
Die Differenzen zwischen den Kursen machten pro Papier meist wenige Franken oder Rappen aus, doch aufgrund grosser Handelsvolumen und über die Jahre summierte sich der mutmassliche Schaden: Die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Zürcher Staatsanwaltschaft III beziffert ihn in einem ihrer Papiere für die Jahre von 2000 bis 2003 auf rund 11,5 Millionen Franken.
Die Anweisungen zu den Börsengeschäften erteilte der Hauptbeschuldigte im ganzen Komplex: Daniel Gloor, Angestellter der Zürcher Finanzverwaltung und BVK-Anlagechef. Entweder sind ihm die falschen Abrechnungen der CS nicht aufgefallen – oder er hat sie geduldet.
«Die Credit Suisse hat in den Untersuchungen eng kooperiert», sagt Sprecher Marc Dosch. «Sie wird dem Kanton den damals entstandenen Schaden vollumfänglich ersetzen.» Dazu gehören auch fünf Prozent Zins. Gemäss Beteiligten sind über die letzten Details der Zahlungen an die BVK und die GVZ Verhandlungen im Gang.
Wer im Fall BVK wem wie viel zahlte
Im Korruptionsprozess gegen Daniel Gloor stehen neben dem langjährigen Anlagechef der Pensionskasse BVK drei Mitbeschuldigte vor Gericht. Sie sollen Gloor zum Teil über Jahre hinweg bestochen haben. Die NZZ macht eine Auslegeordnung.
BVK: Urteil in Nebenklage
Eine Woche vor dem mutmasslich korrupten BVK-Anlagechef Daniel Gloor ist am Mittwoch ein geständiger Nebenangeklagter vor Gericht gestanden. Die aussergerichtliche Einigung wurde durchgewinkt, was der BVK fast 4 Millionen Franken einbringt, wie die NZZ schreibt.
In der BVK-Affäre rollt eine zweite Welle an
In der Bestechungsaffäre um die kantonale Pensionskasse BVK wird auch die Rolle von hohen Angestellten der Credit Suisse untersucht. Die Bank könnte mit Rückforderungen des Kantons konfrontiert werden, schreibt die NZZ.
Gemäss Tages-Anzeiger könnte ein geheimer Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission zur BVK, den der «Tages-Anzeiger» einsehen konnte (TA vom 8. November 2011), für die verantwortlichen Regierungsräte Hans Hollenstein und Ursula Gut noch gefährlich werden. Die Experten von PPCmetrics stellen namentlich die Verletzung von Sorgfaltspflichten fest: «Offenbar haben die Verantwortlichen jahrelang versucht, eine notwendige Sanierung der Kasse mittels einer viel zu risikoreichen Strategie zu umgehen», heisst es da.
Die verheerendste Einzelinvestition fand aber laut TA auf Anraten von xy von der DL Investment AG statt: Im Mai und Juli 2007 investierte die BVK 91 Millionen Franken in den Innovation Fund mit Domizil auf den Cayman Islands.
Die Diversifikation (oder das «Chrüsimüsi», wie Personalvertreter in der BVK sagten) ging so weit, dass man in 450 Hedgefonds investierte, die 80 verschiedene Strategien verfolgten.
Als ob dies nicht genug sei, schreibt der TA, erfolgten die Investitionen nicht einmal direkt, sondern man hatte jeweils nur Optionen auf diese Unterfonds. Dies erklärt, wie es dazu kam, dass man in der Finanzkrise 2008 das gesamte Geld verlor. Lese man den Emissionsprospekt, komme man zum Schluss, man hätte statt auf die Cayman Islands gleich nach Las Vegas gehen und sein Geld ins Roulette investieren können.
APK vor Bundesverwaltungsgericht
Insgesamt 60 Millionen Franken sollen die 33 Gemeinden und weitere Institutionen der Aargauischen Pensionskasse (APK) nachträglich bezahlen. Sie sind per Ende 2007 aus der Kasse ausgetreten, weil diverse Umwälzungen bevorstanden. Mit dem Austritt von fünf Prozent der Arbeitnehmenden wurde eine Teilliquidation nötig. Dazu braucht es ein Reglement, das die Teilliquidation regelt. Dieses wurde Ende August 2008 vom APK-Vorstand abgesegnet.
Dagegen haben 32 Gemeinden, diverse Institutionen sowie aktiv Versicherte und Rentner – insgesamt 109 Parteien – im Januar 2009 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, die nun Anfang Mai abgewiesen wurde. Das Urteil liegt der Aargauer Zeitung vor. Bereits klar ist, dass die Beschwerdeführer das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen.
Der Streitpunkt ist gemäss az, ob im Teilliquidations-Reglement der Deckungsgrad gemäss BVG gelten soll oder der eigene, von der APK aufgestellte Deckungsgrad von 115 Prozent, der die Wertschwankungsreserven einbezieht. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsgraden machen die rund 60 Millionen Franken aus, welche die Gemeinden der APK zusätzlich zum Ausgleich der damaligen Unterdeckung von 90 Prozent bezahlen müssten.
Die Pensionskasse darf diese Unterdeckung nämlich nicht den ausgetretenen Versicherten belasten, daher müssten die Gemeinden für diese 10 Prozent aufkommen. Die APK will, dass die Gemeinden zusätzlich die 15 Prozent der Wertschwankungsreserven bezahlen. Die Gemeinden sehen aber nicht ein, wieso sie nebst der 10-prozentigen Unterdeckung auch noch die 15-prozentigen Wertschwankungsreserven finanzieren sollten.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun laut az in seinem Urteil, dass im Teilliquidations-Reglement nicht geregelt werden müsse, ob der BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent oder der APK-Deckungsgrad von 115 Prozent gelten soll – und gibt damit der APK recht.
Die Beschwerdeführer möchten aber, dass der massgebliche Deckungsgrad bereits im Teilliquidations-Reglement festgehalten wird. APK-Geschäftsführerin Susanne Jäger freut sich über den Teilerfolg. Die Gemeinden sind indes nicht zufrieden.
Die Zürcher Richterschaft ist nicht befangen
Zwar sind alle Zürcher Richter der kantonalen Pensionskasse BVK angeschlossen. Dennoch müssen sie nicht wegen Befangenheit in den Ausstand treten, sobald es um die BVK geht.