Ausgehend vom Bericht der Swisscanto vom 14. März 2013, wonach diverse Fehler und Fehlbeurteilungen zur heutigen finanziellen Situation der PVS beigetragen haben, hat die Liechtensteiner Regierung ein Gutachten betreffend die Haftungsvoraussetzungen einzelner beteiligter Personen und Gremien und die diesbezüglichen Prozessaussichten eingeholt. Im Gutachten werden insbesondere die Haftungsvoraussetzungen und Prozessaussichten betreffend  den Pensionsversicherungsexperten, dem Stiftungsrat und die Revisionsstelle untersucht.

Das Gutachten, erstellt von Erich Peter, kommt zum Ergebnis, dass die genannten Akteure – darunter auch die politischen Behörden – für die heute vorliegende Situation der PVS mitverantwortlich sind. Für sich allein könne aber keinem der involvierten Organe ein haftungsrelevantes Verschulden vorgeworfen bzw. nachgewiesen werden. Dies einerseits, weil das Verhalten keines Akteurs allein bzw. zum überwiegenden Teil kausal für die heutige Situation verantwortlich sei und andererseits, weil die als Akteure eines öffentlichen Rechtsträgers handelnden Personen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten haften würden.

Das Gutachten wurde der Geschäftsprüfungskommission des Landtags bereits übermittelt und kann heruntergeladen werden.

  Mitteilung Li  /  Gutachten