Im Streit mit der APK (Aargauische Pensionskasse) hat die Gemeinde Rudolfstetten den für sie vorteilhaften Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts goutiert. Gestützt aufs Gerichtsurteil zahlte die Freiämter Gemeinde kürzlich den fälligen Gesamtbetrag von knapp 133’000 Franken an die Aargauische Pensionskasse ein. Gefordert hat die APK 1,15 Mio. Franken. Rechtskräftig ist der Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts noch nicht. Der APK bleiben zwei Wochen Zeit, um das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Ob sie dies tut, lässt die Vorsorgeeinrichtung bis jetzt offen.

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