Nicht weniger als 185 Seiten umfasst das Urteil des Zuger Strafgerichts gegen drei Verantwortliche der früheren Stiftung First Swiss Pension Fund mit Sitz in Hünenberg. Diese wurde Ende 2003 gegründet und im Herbst 2006 durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) liquidiert. Dem ehemaligen Stiftungsratspräsidenten ER. (57) und dem Vizepräsidenten U. T. (53) warf Staatsanwältin Katja Maag vor, über 33 Millionen Franken veruntreut zu haben. Sie hatte im Rahmen der Hauptverhandlung den relevanten Deliktsbetrag dann um rund 4 Millionen nach unten korrigiert. Dabei hätten sie sich der qualifizierten Veruntreuung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht, berichtet die Zuger Zeitung.
Die Beschuldigten bestritten ein Verschulden und forderten Freispruch. Die Hauptverhandlung fand im Juni an sechs Tagen statt. Mitte Oktober wurde das Urteilsdispositiv den Parteien zugestellt. Sie und weitere Beteiligte legten darauf bereits Berufung ein. Jetzt liegt das schriftliche Urteil vor, das demnach nicht rechtskräftig ist. Deliktsbetrag von 29 Millionen
Die drei Richter kommen zum Schluss, dass für die beiden Hauptbeschuldigten «nie irgendwelche Berechtigung bestand, die ihnen anvertrauten Vermögenswerte der BVG-Sammelstiftung ungesichert Dritten zu übertragen». Die Wahl des externen Vermögensverwalters L. J., der vor fünf Jahren verstarb, wurde zwar von den Verteidigern aus heutiger Sicht als «Fehlgriff» bezeichnet. Das ihm geschenkte Vertrauen sei im Nachhinein «nicht gerechtfertigt» gewesen, doch habe dieser beste Referenzen gehabt. Die Richter weisen darauf hin, dass es «auch wegen des sehr langen Zuwartens des zuständigen Bundesamtes zu einem solch langen Tatzeitraum und der Schadenshöhe kommen konnte».