Jürg Maurer, Verantwortlicher für die Anlagen der Rieter-Pensionskasse, klagt gegen die Zeitungen «Blick» und «SonntagsBlick». Sie hätten seine Persönlichkeit verletzt, lautet der Vorwurf. Der von den Ringier-Blättern mehrfach angegriffene Maurer fordert in seiner Zivilklage die Herausgabe des mutmasslichen Gewinns der Blätter, die diese dank der Kampagne gegen ihn erzielt haben sollen.
Rechtsfälle
Swissfirst: Strafuntersuchung gegen Rumen Hranov
Im Fall Swissfirst zeichnet sich eine Wende ab. Rumen Hranov, Grossinvestor mit Beteiligungen an Von Roll, Oerlikon und anderen Schweizer Firmen, gerät ins Visier der Strafbehörden. «Es besteht ein begründeter Tatverdacht, dass Herr Hranov falsches Zeugnis abgelegt hat», sagt der Zürcher Staatsanwalt Arno Thürig zu den Ermittlungen um die Bank Swissfirst. «Ich habe deshalb ein Strafverfahren gegen Herrn Hranov eröffnet», heisst es in einer Vorabmeldung der Bilanz.
BILANZ – Vorabmeldung BILANZ 15/2007
Klage von Rieter-Anlagechef gegen «Blick»
Das Bezirksgericht Arbon TG muss sich gemäss einer Meldung des Klein-Reports am kommenden Montag und Dienstag (10./11.9.) mit der Frage befassen, ob die Ringier-Zeitungen «Blick» und «Sonntagsblick» die Persönlichkeit von Rieter-Anlagenverwalter Jürg Maurer verletzt haben. Beide hatten Maurer vor einem Jahr mehrfach als «frechsten Pensionskassenverwalter der Schweiz» bezeichnet. In einer ganzen Reihe von Artikeln war das starke Anwachsen von Maurers Privatvermögen kritisiert worden. Von «wundersamer Geldvermehrung» war die Rede, wenn es darum ging, dass das Privatvermögen des Pensionskassenverwalters von 480 000 Franken 1997 auf 68 Millionen Franken im Jahr 2006 angewachsen war. Und das bei einem Jahresgehalt von 240 000 Franken zuzüglich Boni. Sein Privatvermögen sei durch eine hoch spekulative, aber auch profitable Anlagestrategie entstanden, sagte er. Eine solche Strategie hätte er mit der Pensionskasse nie gefahren, weil sie viel zu risikobehaftet sei. Der Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigte Maurer Anfang November 2006 korrektes Verhalten. Die Anlagepolitik sei für die Kasse erfolgreich gewesen. Im Klein-Report wie auch im Blick ist die Rede vom Pensionskassen-verwalter Maurer. Er ist aber nicht Chef der Pensionskasse, sondern nur zuständig für deren Anlagen.
Klein Report – News
BVG-Pensionierten-Kinderrente: Eine Überprüfung ist sinnvoll
Zum Entscheid des Bundesgerichts über die BVG-Kinderrente: Auszahlung auch bei vorzeitiger Pensionierung
Im konkreten Fall hat die versicherte Person relativ spät geheiratet und seine Ehefrau ist wesentlich jünger als er. Im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung mit knapp 61 Jahren sind die Kinder noch im schulpflichtigen Alter. Die Ehefrau ist erwerbstätig und bezieht daher die gesetzlichen Kinderzulagen. Diese Kumulation wird auch durch das Familienzulagengesetz, welches am 1.1.2009 in Kraft treten wird, bestehen bleiben mangels einer entsprechenden Koordinationsbestimmung. Sollte dann die Ehefrau die Erwerbstätigkeit aufgeben (sie würde dann bei ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Austrittsleistung erhalten), würde der dann 64-jährige Ehemann als Nichterwerbstätiger den Anspruch auf die Kinderzulagen erhalten (Art. 19 FamZG, ausser wenn sein steuerbares Einkommen 150% der maximalen AHV-Altersrente übersteigen sollte).
Bei der AHV besteht bei Vorbezug der AHV-Altersrente generell kein Anspruch auf Kinderrente. Die AHV-Kinderrente wird erst ab Erreichen des Rücktrittsalters 65 / 64 ausgerichtet und sie richtet sich nach der Höhe der effektiven Altersrente (also unter Berücksichtigung der Kürzung infolge Vorbezug).
Je früher eine versicherte Person vorzeitig pensioniert wird, desto mehr wird die BVG-Vorsorgeeinrichtung zusätzlich zur Altersrente eine BVG-Kinderrente ausrichten müssen. Hier stellt sich die Frage, ob damit nicht die vorzeitige Aufgabe der Erwerbstätigkeit in unerwünschter Weise beeinflusst wird. Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen machen neuerdings die Feststellung, dass Personen, die vorzeitig in Pension gehen, oftmals eine relative junge Ehefrau und relativ junge Kinder haben. Diese geänderten Verhältnisse sollten für den Gesetzgeber Anlass sein, den Anspruch auf die BVG-Pensionierten-Kinderrente im Rahmen einer Gesamtschau zu überprüfen.
Thomas Fink
Meldung zum Entscheid des BG
Matter geht gegen Blick und Sonntagszeitungen vor
Laut einer Meldung der SonntagsZeitung hat der ehemalige Chef der Swissfirst, Thomas Matter, gegen Blick, SonntagsBlick und «NZZ am Sonntag» rechtliche Schritte eingeleitet. Grund ist die Berichterstattung der Zeitungen über die Fusion von Swissfirst und Bellevue-Gruppe. Der Streitwert der Klage wird mit 15 Mio. Franken angegeben. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Sühnebegehren, das primär die Verjährung verhindern soll. Die SonntagsZeitung hat eine Verjährungsverzichts-Erklärung unterzeichnet. Ob eine Klage erfolgt, hängt laut Matter von den Verhandlungen vor dem Friedensrichter ab. Betroffen sind neben den Medienhäusern auch die jeweiligen Journalisten.
Entscheid des BG zur BVG-Kinderrente: Auszahlung auch bei vorzeitiger Pensionierung
Das Bundesgericht hat im Rahmen einer parteiöffentlichen Verhandlung mit dem knappen Stimmenverhältnis von 3 zu 2 entschieden, dass die BVG-Kinderrente auch bei vorzeitiger Pensionierung zusätzlich zur Altersrente ausgerichtet werden muss. Die Vorsorgeeinrichtung kann sich nicht auf das Anrechnungsprinzip berufen, wonach die BVG-Mindestleistungen erfüllt sei, wenn die effektiv ausgerichtete Altersrente mindestens gleich hoch ist, wie die (infolge vorzeitiger Pensionierung gekürzte) minimale BVG-Altersrente samt einem Zuschlag von 20 % pro Kind für die Kinderrente.
Für die Mehrheit der Richter war folgendes entscheidend:
A) Das Bundesgericht ändert seine Rechtspraxis nur sehr selten. Es gibt ein 12 Jahre alter Gerichtsentscheid (BGE 121 V 104), der sich in analoger Weise auf die Invaliden-Kinderrente bezieht, d.h. die Invaliden-Kinderrente muss zusätzlich zur Invalidenrente ausgerichtet werden. Für das Bundesgericht war damals folgendes ausschlaggebend: Wer Kinder hat, soll mehr erhalten als wer keine Kinder hat.
B) Gegen diesen Entscheid wurde niemals Kritik geäussert.
C) Auch bei der Pensionierung soll gelten: Wer Kinder hat, soll mehr erhalten als wer keine Kinder hat.
Die Minderheit der Bundesrichter argumentierte, dass man sich in erster Linie am Anrechnungsprinzip, welches überall im BVG zur Anwendung kommt, orientieren müsse. Der BGE 121 V 104 orientiere sich gerade nicht an diesem Kriterium. Zudem handle es sich hier nicht um eine vorzeitige Pensionierung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 BVG. Die dort genannten zwei Voraussetzungen, nämlich die ausdrückliche Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie eine Anpassung des Umwandlungssatzes (infolge der längeren Rentenbezugsdauer) sind im konkreten Fall nämlich beide nicht erfüllt, d.h. die vorzeitige Pensionierung erfolgt vorbehaltlos bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der Umwandlungssatz ist im konkreten Fall derselbe wie bei Pensionierung im Alter 65. Die Leistung, welche während der Dauer der vorzeitigen Pensionierung ausgerichtet wird, sei demnach eine rein überobligatorische Leistung.
Das begründete Urteil wird in einigen Wochen versandt werden.
Kommentar Thomas Fink
Freiburg: Anklage gegen den Stadtammann
Der Freiburger Stadtammann Pierre-Alain Clément und drei Beamte aus der Finanzverwaltung werden wegen Urkundenfälschung angeklagt. Mit dieser Nachricht sorgte das Untersuchungsrichteramt laut «Freiburger Nachrichten» für eine Überraschung. Nachdem die Finanz- und gleichzeitige Untersuchungskommission des Generalrats keine politisch Verantwortlichen ausmachen konnte, eröffnete Untersuchungsrichter Olivier Thormann eine Strafuntersuchung. Nun wird Clément und drei Beamten Urkundenfälschung vorgeworfen, da die Gemeindegarantie im Anhang der Bilanz nicht gestimmt hatte.
Freiburger Nachrichten
Chronologie der Affäre
Li: Strafverfahren gegen Furrer wegen Sifo eingestellt
Die Liechtensteiner Justiz hat das Strafverfahren gegen Werner Furrer, einen ehemaligen Angestellten der Finanzmarktaufsicht, zwei Wochen nach der Anhörung eingestellt. Ermittelt wurde wegen Herabwürdigung des Staats und seiner Symbole. Furrer hatte sich in einem Brief an Schweizer Parlamentarier gegen den Anschluss der liechtensteinischen VE an den Schweizer Sicherheitsfonds ausgesprochen. Furrer ist nun seinerseits aktiv geworden. Er hat eine Strafanzeige gegen die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt eingereicht. Aus früheren Gerichtsakten sei ersichtlich, dass diese Aufsicht in gewissen Belangen auf ungehörige Weise von einigen zu beaufsichtigenden Unternehmen beeinflusst werde, so Furrer.
Beschwerden gegen das Winterthur Modell eingestellt
In der Wintersession 2006 haben die Eidg. Räte mit dem neuen Artikel 53f BVG die Rechtsstellung der KMUs, welche bei einer Sammelstiftung angeschlossen sind, wesentlich verbessert. Die angeschlossenen KMU, beziehungsweise ihre Versicherten werden bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung nun besser gestellt. Damit ist das Hauptanliegen der KMU-Schutzgemeinschaft durch den Gesetzgeber erfüllt.Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich vor dem 30. Juni 2007 in Kraft treten. Die KMU-Schutzgemeinschaft und die Winterthur Leben sind daher übereingekommen, die unverhältnismässig umfangreichen und kostspieligen Verfahren nach vier Jahren nicht weiterzuverfolgen, heisst es in einer Mitteilung der Schutzgemeinschaft an ihre Mitglieder.
Fribourg: faux dans les titres?
Enquête pénale ouverte dans l’affaire de la caisse de pension.
Le Temps – régions
Valais: le recours sur les caisses de pension est jugé irrecevable
Le recours du personnel de l’Etat du Valais contre la loi d’assainissement des caisses de pension est prématuré. Le Tribunal fédéral (TF) le juge irrecevable en raison de la modification l’an prochain des règles de procédure.
Romandie News
Fall Vera / Pevos kommt vor Solothurner Obergericht
Das Pensionskassendebakel Vera/Pevos wird zum Fall für das Solothurner Obergericht: Nach dem Oberstaatsanwalt hat auch der Liquidator der Vera/Pevos-Stiftungen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht eingereicht. Die Vera/Pevos-Stiftungen verlangen, dass das Obergericht den Einstellungsentscheid bei vier der sechs Angeklagten aufhebt und den Fall an das Amtsgericht Olten-Gösgen zurückweist, wie Liquidator Christoph Degen zu einer Meldung des «Oltner Tagblatts» vom Samstag sagte.
NZZ online
Mietzins ist nicht vom Hypothekarzinssatz abzukoppeln
In üblichen Mietverträgen darf der Mietzins nicht vom Hypothekarzinssatz abgekoppelt werden. Laut Bundesgericht verstossen entsprechende Vertragsklauseln gegen zwingendes Recht und sind nichtig. Zu beurteilen hatten die Lausanner Richter eine Bestimmung, die die Waadtländer Pensionskasse seit Jahren in den Mietverträgen für ihre Liegenschaften hat. Sie legt fest, dass «der Hypothekarzinssatz und seine Änderungen bei der Festlegung oder Anpassung des Mietzinses nicht in Betracht fallen.» Solche Klauseln sind laut Bundesgericht nichtig.
baz.ch – Basler Zeitung Online
Doch Anfechtung des Vera / Pevos Entscheids?
Die Einstellung des Prozesses zum Debakel der Pensionskasse Vera/Pevos ist noch nicht vom Tisch. Die Oberstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass Beschwerde gegen den Entscheid erhoben wird.
ZOFINGER TAGBLATT
Verfahren im Fall Vera / Pevos eingestellt – „rabenschwarzer Tag für die BV“
Die Anklageschrift des Staatsanwalts im Fall Vera/Pevos ist für das Amtsgericht Olten-Gösgen ungenügend. Die Umschreibung des strafbaren Verhaltens entspreche nicht dem Minimalstandard. Das Verfahren gegen sechs Beschuldigte wurde noch im Vorstadium eingestellt. Der Entscheid kann innert zehn Tagen angefochten werden. Ob dies geschieht, ist offen. Gemäss NZZ hätte das Gericht bei erfolgreicher Beschwerde aufgrund der bestehenden Anklageschrift zu entscheiden und käme dann wohl zu einem Freispruch der Angeklagten.
Das Amtsgericht stellte gravierende Mängel in der Anklageschrift fest. Ein Sachurteil, das auf die vorliegende Anklageschrift abstelle, verletze die verfassungsmässigen Verteidigungsrechte. Aufgrund der fehlenden Konkretisierung von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen in Bezug auf einzelne Personen sei nicht klar, «welchem Beschuldigten welches konkrete Fehlverhalten vorgeworfen wird», schreibt das Gericht.
Der Basler Anwalt Christoph Degen, einer der drei vom Bundesamt für Sozialversicherung eingesetzten Liquidatoren der Sammelstiftungen, bezeichnet den Entscheid des Amtsgerichts als „Skandal“. Er wirft dem Amtsgericht insbesondere vor, schon seit 2004 von den Einwänden der Verteidigung gewusst und diese aber erst jetzt – zweieinhalb Jahre nach der Anklageerhebung – behandelt zu haben. Damit sei wertvolle Zeit verloren gegangen. Für ihn ist unverständlich, dass das Gericht sich soviel Zeit genommen hat, nur um dann tel quel im Sinne der Verteidigung zu entscheiden.
Laut Degen ist „nicht einsehbar“, weshalb die Anklageschrift ungenügend sein soll. Die Straftatbestände seien klar herausgearbeitet worden. „Das ist ein rabenschwarzer Tag für die Berufliche Vorsorge“, führte Degen gegenüber dem Vorsorgeforum weiter aus. Man habe die Chance verpasst aufzuzeigen, was beim Umgang mit Vorsorgegeldern rechtens sei und was nicht.
