Zwei Mitglieder einer Gruppe, die sich in Thailand mit erschwindelten Pensionskassengeldern ein schönes Leben machen wollte, sind vom Bezirksgericht Zürich als Betrüger verurteilt worden.
Rechtsfälle
IPE: Rümmeli knew of Swissfirst merger
A confidentiality agreement has surfaced suggesting Roland Rümmeli, former investment head of the Siemens Switzerland pension fund, had insider knowledge of a merger between local banks Swissfirst and Bellevue.
IPE
Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde gegen Zusammensetzung der Rentenanstalt-Sammelstiftung gut
Mit Urteil vom 17. August hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Statutenänderung der BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt vom 1.1.2005 gutgeheissen. Zwar wurde der Unia, welche die Beschwerde ursprünglich eingereicht hat, die Beschwerdelegitimation aberkannt, jene der weiteren von ihr aufgebotenen Beschwerdeführern hingegen akzeptiert. Im Kern der Beschwerde geht es um die Frage, ob es der Rentenanstalt (Swiss Life) als Stifterin erlaubt sei, mit zwei Vertretern im zehnköpfigen Stiftungsrat ihrer Sammelstiftung Einsitz zu nehmen. Das BSV hat eine solchen Regelung unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung, welche die Versicherungsgesellschaft für die Führung der Sammelstiftung übernehmen muss, zugestimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt anders entschieden. Mit Bezug auf die Argumentation der SGK des Nationalrats folgt sie einer Interpretation des Begriffs des paritätischen Organs, der eine Vertretung der Stifterin im Stiftungsrat ihrer eigenen Sammelstiftung nicht zulässt.
Das Urteil wirft eine Reihe von Fragen auf. Primär zeigt es jedoch, welche Konsequenzen die überwiegend politisch motivierte Zielrichtung der SGK-N bei der 1. BVG-Revision jetzt für die Sammelstiftungen als wichtigen Träger der 2. Säule hat. Der Entscheid dürfte zwar bei Gewerkschaften wie auch bei den Fundamentalopponenten der Versicherer lauten Jubel auslösen, er ist jedoch vor allem Ausdruck einer verheerenden Verpolitisierung der beruflichen Vorsorge, die niemand begrüssen kann, der Interesses an einer leistungsfähigen und freiheitlichen beruflichen Vorsorge hat.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Keine Annäherung zwischen Maurer und Ringier
Im Zivilprozess von Jürg Maurer von der Rieter Pensionskasse gegen Ringier-Medien stehen sich beide Parteien weiterhin unversöhnlich gegenüber. Beklagte Maurers Anwalt eine «politische Kampagne», so sah der Ringier-Anwalt das Ganze als «Auftrag der Presse».
Keine Annäherung zwischen Maurer und Ringier (Schweiz, Aktuell, NZZ Online)
«Blick»-Chefs sagen aus am Prozess von Jürg Maurer
Im Zivilprozess von Pensionskassenverwalter Jürg Maurer gegen Ringier-Medien haben am 11.9.07 in Arbon (TG) die ehemaligen Chefredaktoren von «Blick» und «SonntagsBlick» (SoBli) ausgesagt. Kläger Maurer von der Rieter Pensionskasse bezeichnete die Artikel über ihn als schockierend. «Ex-«Blick»-Chefredaktor Werner de Schepper und Ex-SoBli-Chef Cristoph Grenacher erklärten am zweiten Prozesstag, weshalb sich ihre Blätter vor rund einem Jahr auf den Verwalter der Rieter-Pensionskasse Jürg Maurer «eingeschossen» hatten. Dieser klagt gegen den Verlag Ringier und die beiden Boulevardblätter auf Persönlichkeitsverletzung, wie der Klein-Report berichtet. Beide Parteien werden laut Gerichtspräsident Ralph Zanoni am Freitag Vergleichsverhandlungen führen.
Klein Report – News
Maurer klagt gegen Ringier-Blätter
Jürg Maurer, Verantwortlicher für die Anlagen der Rieter-Pensionskasse, klagt gegen die Zeitungen «Blick» und «SonntagsBlick». Sie hätten seine Persönlichkeit verletzt, lautet der Vorwurf. Der von den Ringier-Blättern mehrfach angegriffene Maurer fordert in seiner Zivilklage die Herausgabe des mutmasslichen Gewinns der Blätter, die diese dank der Kampagne gegen ihn erzielt haben sollen.
Rieter-Pensionskassenmanager klagt gegen Ringier-Blätter
Swissfirst: Strafuntersuchung gegen Rumen Hranov
Im Fall Swissfirst zeichnet sich eine Wende ab. Rumen Hranov, Grossinvestor mit Beteiligungen an Von Roll, Oerlikon und anderen Schweizer Firmen, gerät ins Visier der Strafbehörden. «Es besteht ein begründeter Tatverdacht, dass Herr Hranov falsches Zeugnis abgelegt hat», sagt der Zürcher Staatsanwalt Arno Thürig zu den Ermittlungen um die Bank Swissfirst. «Ich habe deshalb ein Strafverfahren gegen Herrn Hranov eröffnet», heisst es in einer Vorabmeldung der Bilanz.
BILANZ – Vorabmeldung BILANZ 15/2007
Klage von Rieter-Anlagechef gegen «Blick»
Das Bezirksgericht Arbon TG muss sich gemäss einer Meldung des Klein-Reports am kommenden Montag und Dienstag (10./11.9.) mit der Frage befassen, ob die Ringier-Zeitungen «Blick» und «Sonntagsblick» die Persönlichkeit von Rieter-Anlagenverwalter Jürg Maurer verletzt haben. Beide hatten Maurer vor einem Jahr mehrfach als «frechsten Pensionskassenverwalter der Schweiz» bezeichnet. In einer ganzen Reihe von Artikeln war das starke Anwachsen von Maurers Privatvermögen kritisiert worden. Von «wundersamer Geldvermehrung» war die Rede, wenn es darum ging, dass das Privatvermögen des Pensionskassenverwalters von 480 000 Franken 1997 auf 68 Millionen Franken im Jahr 2006 angewachsen war. Und das bei einem Jahresgehalt von 240 000 Franken zuzüglich Boni. Sein Privatvermögen sei durch eine hoch spekulative, aber auch profitable Anlagestrategie entstanden, sagte er. Eine solche Strategie hätte er mit der Pensionskasse nie gefahren, weil sie viel zu risikobehaftet sei. Der Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigte Maurer Anfang November 2006 korrektes Verhalten. Die Anlagepolitik sei für die Kasse erfolgreich gewesen. Im Klein-Report wie auch im Blick ist die Rede vom Pensionskassen-verwalter Maurer. Er ist aber nicht Chef der Pensionskasse, sondern nur zuständig für deren Anlagen.
Klein Report – News
BVG-Pensionierten-Kinderrente: Eine Überprüfung ist sinnvoll
Zum Entscheid des Bundesgerichts über die BVG-Kinderrente: Auszahlung auch bei vorzeitiger Pensionierung
Im konkreten Fall hat die versicherte Person relativ spät geheiratet und seine Ehefrau ist wesentlich jünger als er. Im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung mit knapp 61 Jahren sind die Kinder noch im schulpflichtigen Alter. Die Ehefrau ist erwerbstätig und bezieht daher die gesetzlichen Kinderzulagen. Diese Kumulation wird auch durch das Familienzulagengesetz, welches am 1.1.2009 in Kraft treten wird, bestehen bleiben mangels einer entsprechenden Koordinationsbestimmung. Sollte dann die Ehefrau die Erwerbstätigkeit aufgeben (sie würde dann bei ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Austrittsleistung erhalten), würde der dann 64-jährige Ehemann als Nichterwerbstätiger den Anspruch auf die Kinderzulagen erhalten (Art. 19 FamZG, ausser wenn sein steuerbares Einkommen 150% der maximalen AHV-Altersrente übersteigen sollte).
Bei der AHV besteht bei Vorbezug der AHV-Altersrente generell kein Anspruch auf Kinderrente. Die AHV-Kinderrente wird erst ab Erreichen des Rücktrittsalters 65 / 64 ausgerichtet und sie richtet sich nach der Höhe der effektiven Altersrente (also unter Berücksichtigung der Kürzung infolge Vorbezug).
Je früher eine versicherte Person vorzeitig pensioniert wird, desto mehr wird die BVG-Vorsorgeeinrichtung zusätzlich zur Altersrente eine BVG-Kinderrente ausrichten müssen. Hier stellt sich die Frage, ob damit nicht die vorzeitige Aufgabe der Erwerbstätigkeit in unerwünschter Weise beeinflusst wird. Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen machen neuerdings die Feststellung, dass Personen, die vorzeitig in Pension gehen, oftmals eine relative junge Ehefrau und relativ junge Kinder haben. Diese geänderten Verhältnisse sollten für den Gesetzgeber Anlass sein, den Anspruch auf die BVG-Pensionierten-Kinderrente im Rahmen einer Gesamtschau zu überprüfen.
Thomas Fink
Meldung zum Entscheid des BG
Matter geht gegen Blick und Sonntagszeitungen vor
Laut einer Meldung der SonntagsZeitung hat der ehemalige Chef der Swissfirst, Thomas Matter, gegen Blick, SonntagsBlick und «NZZ am Sonntag» rechtliche Schritte eingeleitet. Grund ist die Berichterstattung der Zeitungen über die Fusion von Swissfirst und Bellevue-Gruppe. Der Streitwert der Klage wird mit 15 Mio. Franken angegeben. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Sühnebegehren, das primär die Verjährung verhindern soll. Die SonntagsZeitung hat eine Verjährungsverzichts-Erklärung unterzeichnet. Ob eine Klage erfolgt, hängt laut Matter von den Verhandlungen vor dem Friedensrichter ab. Betroffen sind neben den Medienhäusern auch die jeweiligen Journalisten.
Entscheid des BG zur BVG-Kinderrente: Auszahlung auch bei vorzeitiger Pensionierung
Das Bundesgericht hat im Rahmen einer parteiöffentlichen Verhandlung mit dem knappen Stimmenverhältnis von 3 zu 2 entschieden, dass die BVG-Kinderrente auch bei vorzeitiger Pensionierung zusätzlich zur Altersrente ausgerichtet werden muss. Die Vorsorgeeinrichtung kann sich nicht auf das Anrechnungsprinzip berufen, wonach die BVG-Mindestleistungen erfüllt sei, wenn die effektiv ausgerichtete Altersrente mindestens gleich hoch ist, wie die (infolge vorzeitiger Pensionierung gekürzte) minimale BVG-Altersrente samt einem Zuschlag von 20 % pro Kind für die Kinderrente.
Für die Mehrheit der Richter war folgendes entscheidend:
A) Das Bundesgericht ändert seine Rechtspraxis nur sehr selten. Es gibt ein 12 Jahre alter Gerichtsentscheid (BGE 121 V 104), der sich in analoger Weise auf die Invaliden-Kinderrente bezieht, d.h. die Invaliden-Kinderrente muss zusätzlich zur Invalidenrente ausgerichtet werden. Für das Bundesgericht war damals folgendes ausschlaggebend: Wer Kinder hat, soll mehr erhalten als wer keine Kinder hat.
B) Gegen diesen Entscheid wurde niemals Kritik geäussert.
C) Auch bei der Pensionierung soll gelten: Wer Kinder hat, soll mehr erhalten als wer keine Kinder hat.
Die Minderheit der Bundesrichter argumentierte, dass man sich in erster Linie am Anrechnungsprinzip, welches überall im BVG zur Anwendung kommt, orientieren müsse. Der BGE 121 V 104 orientiere sich gerade nicht an diesem Kriterium. Zudem handle es sich hier nicht um eine vorzeitige Pensionierung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 BVG. Die dort genannten zwei Voraussetzungen, nämlich die ausdrückliche Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie eine Anpassung des Umwandlungssatzes (infolge der längeren Rentenbezugsdauer) sind im konkreten Fall nämlich beide nicht erfüllt, d.h. die vorzeitige Pensionierung erfolgt vorbehaltlos bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der Umwandlungssatz ist im konkreten Fall derselbe wie bei Pensionierung im Alter 65. Die Leistung, welche während der Dauer der vorzeitigen Pensionierung ausgerichtet wird, sei demnach eine rein überobligatorische Leistung.
Das begründete Urteil wird in einigen Wochen versandt werden.
Kommentar Thomas Fink
Freiburg: Anklage gegen den Stadtammann
Der Freiburger Stadtammann Pierre-Alain Clément und drei Beamte aus der Finanzverwaltung werden wegen Urkundenfälschung angeklagt. Mit dieser Nachricht sorgte das Untersuchungsrichteramt laut «Freiburger Nachrichten» für eine Überraschung. Nachdem die Finanz- und gleichzeitige Untersuchungskommission des Generalrats keine politisch Verantwortlichen ausmachen konnte, eröffnete Untersuchungsrichter Olivier Thormann eine Strafuntersuchung. Nun wird Clément und drei Beamten Urkundenfälschung vorgeworfen, da die Gemeindegarantie im Anhang der Bilanz nicht gestimmt hatte.
Freiburger Nachrichten
Chronologie der Affäre
Li: Strafverfahren gegen Furrer wegen Sifo eingestellt
Die Liechtensteiner Justiz hat das Strafverfahren gegen Werner Furrer, einen ehemaligen Angestellten der Finanzmarktaufsicht, zwei Wochen nach der Anhörung eingestellt. Ermittelt wurde wegen Herabwürdigung des Staats und seiner Symbole. Furrer hatte sich in einem Brief an Schweizer Parlamentarier gegen den Anschluss der liechtensteinischen VE an den Schweizer Sicherheitsfonds ausgesprochen. Furrer ist nun seinerseits aktiv geworden. Er hat eine Strafanzeige gegen die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt eingereicht. Aus früheren Gerichtsakten sei ersichtlich, dass diese Aufsicht in gewissen Belangen auf ungehörige Weise von einigen zu beaufsichtigenden Unternehmen beeinflusst werde, so Furrer.
Beschwerden gegen das Winterthur Modell eingestellt
In der Wintersession 2006 haben die Eidg. Räte mit dem neuen Artikel 53f BVG die Rechtsstellung der KMUs, welche bei einer Sammelstiftung angeschlossen sind, wesentlich verbessert. Die angeschlossenen KMU, beziehungsweise ihre Versicherten werden bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung nun besser gestellt. Damit ist das Hauptanliegen der KMU-Schutzgemeinschaft durch den Gesetzgeber erfüllt.Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich vor dem 30. Juni 2007 in Kraft treten. Die KMU-Schutzgemeinschaft und die Winterthur Leben sind daher übereingekommen, die unverhältnismässig umfangreichen und kostspieligen Verfahren nach vier Jahren nicht weiterzuverfolgen, heisst es in einer Mitteilung der Schutzgemeinschaft an ihre Mitglieder.
Link to Schutzgemeinschaft für KMU
Fribourg: faux dans les titres?
Enquête pénale ouverte dans l’affaire de la caisse de pension.
Le Temps – régions