In üblichen Mietverträgen darf der Mietzins nicht vom Hypothekarzinssatz abgekoppelt werden. Laut Bundesgericht verstossen entsprechende Vertragsklauseln gegen zwingendes Recht und sind nichtig. Zu beurteilen hatten die Lausanner Richter eine Bestimmung, die die Waadtländer Pensionskasse seit Jahren in den Mietverträgen für ihre Liegenschaften hat. Sie legt fest, dass «der Hypothekarzinssatz und seine Änderungen bei der Festlegung oder Anpassung des Mietzinses nicht in Betracht fallen.» Solche Klauseln sind laut Bundesgericht nichtig.
baz.ch – Basler Zeitung Online