Die Anklageschrift des Staatsanwalts im Fall Vera/Pevos ist für das Amtsgericht Olten-Gösgen ungenügend. Die Umschreibung des strafbaren Verhaltens entspreche nicht dem Minimalstandard. Das Verfahren gegen sechs Beschuldigte wurde noch im Vorstadium eingestellt. Der Entscheid kann innert zehn Tagen angefochten werden. Ob dies geschieht, ist offen. Gemäss NZZ hätte das Gericht bei erfolgreicher Beschwerde aufgrund der bestehenden Anklageschrift zu entscheiden und käme dann wohl zu einem Freispruch der Angeklagten.

Das Amtsgericht stellte gravierende Mängel in der Anklageschrift fest. Ein Sachurteil, das auf die vorliegende Anklageschrift abstelle, verletze die verfassungsmässigen Verteidigungsrechte. Aufgrund der fehlenden Konkretisierung von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen in Bezug auf einzelne Personen sei nicht klar, «welchem Beschuldigten welches konkrete Fehlverhalten vorgeworfen wird», schreibt das Gericht.

Der Basler Anwalt Christoph Degen, einer der drei vom Bundesamt für Sozialversicherung eingesetzten Liquidatoren der Sammelstiftungen, bezeichnet den Entscheid des Amtsgerichts als „Skandal“. Er wirft dem Amtsgericht insbesondere vor, schon seit 2004 von den Einwänden der Verteidigung gewusst und diese aber erst jetzt – zweieinhalb Jahre nach der Anklageerhebung – behandelt zu haben. Damit sei wertvolle Zeit verloren gegangen. Für ihn ist unverständlich, dass das Gericht sich soviel Zeit genommen hat, nur um dann tel quel im Sinne der Verteidigung zu entscheiden.

Laut Degen ist „nicht einsehbar“, weshalb die Anklageschrift ungenügend sein soll. Die Straftatbestände seien klar herausgearbeitet worden. „Das ist ein rabenschwarzer Tag für die Berufliche Vorsorge“, führte Degen gegenüber dem Vorsorgeforum weiter aus. Man habe die Chance verpasst aufzuzeigen, was beim Umgang mit Vorsorgegeldern rechtens sei und was nicht.