War der ehemalige SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold ein Scheininvalider? Die Antwort ist so kompliziert, dass eine Nachrichtenagentur ihren Text zu den zwei Bundesgerichtsurteilen im gleich zweimal präzisieren musste. Angesichts der zahlreichen Operationen und Rehabilitationen, die Leuthold über sich ergehen lassen musste, kann jedenfalls nicht von einem Simulanten gesprochen werden.
Rechtsfälle
Fall Vera/Pevos: Alle Freisprüche rechtskräftig
Die Freisprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen für sieben Verantwortliche im bisher grössten Pensionskassen-Debakel der Schweiz sind rechtskräftig. Damit gehen alle Verantwortlichen des Debakels der Anlagestiftungen Vera und Pevos straffrei aus. Nachdem die Staatsanwaltschaft im September den Rückzug der Appellation gegen die Urteile zurückgezogen habe, sei das rund 260 Seiten umfassende Urteil des Richteramtes Olten-Gösgen rechtskräftig, teilte die Staatskanzlei Solothurn mit.
NZZonline
Ex-Siemens-Anlagechef verurteilt
Der frühere Portfolio-Manager der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz hat ein Geständnis abgelegt und sich bereit erklärt, eine substanzielle Wiedergutmachung zugunsten seiner früheren Arbeitgeberin zu leisten. Darum konnte das Verfahren per Strafbefehl abgeschlossen werden, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft mitteilte. In den Nebenpunkten wurde die Strafuntersuchung eingestellt. Weitere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft nicht machen.
Der inzwischen entlassene Roland Rümmeli war Anfang September 2006 verhaftet worden. Er stand unter dem Verdacht, so genannte Kickbacks entgegengenommen zu haben. Gemäss einem Bericht des «Tages-Anzeiger» erhielt Rümmeli 400’000 Franken als Gegenleistung, weil er Pensionskassengelder in einen Hedge Fund investiert haben soll. In der Zwischenzeit soll die Kickback-Zahlung an die Pensionskasse von Siemens zurückgeflossen sein. Rümmeli und seine frühere Arbeitgeberin haben sich zivilrechtlich geeinigt, wie aus dem Communiqué der Zürcher Staatsanwaltschaft hervorgeht.
Tages-Anzeiger
BGer: Anspruch gleichgeschlechtlicher Paare auf PK-Guthaben
Gleichgeschlechtliche Konkubinatspartner haben bei der Auszahlung des Pensionskassen-Guthabens an den überlebenden Teil das gleiche Privileg wie unverheiratete Hetero-Paare. Das Bundesgericht hat der lesbischen Freundin einer Verstorbenen Recht gegeben. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde der Mutter und der Geschwister der verstorbenen und kinderlosen Frau abgewiesen. Die Verwandten hatten verlangt, dass ihnen das Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse der Verblichenen in der Höhe von fast 200’000 Franken ausbezahlt wird.
Den gleichen Anspruch hatte die frühere Partnerin der Verstorbenen erhoben. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die lesbische Freundin das Geld erhält. Die beiden Frauen hatten über lange Jahre eine Bezieung geführt, indessen weder zusammen gewohnt, noch ihre Partnerschaft registrieren lassen. Laut den Statuten der Pensionskasse gehen den Eltern und den Geschwistern bei der Anspruchsberechtigung diejenigen Personen vor, die mit der oder dem Verstorbenen die letzten fünf Jahre vor dem Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft gebildet haben. Gemäss dem Urteil können eine solche «Lebensgemeinschaft» im Sinne des Pensionskassengesetzes nicht nur heterosexuelle, sondern auch homosexuelle Konkubinate bilden.
Entscheid Bundesgericht / St.Galler Tagblatt
Bundesgericht: Alkoholiker darf «Krankheit» verschweigen
Ein Gipser musste sein schweres Alkoholproblem nicht offenbaren, als er beim Eintritt in die Pensionskasse nach «Krankheiten» gefragt wurde. Das Bundesgericht hat dem Mann aus Zürich Recht gegeben und eine höhere IV-Rente zugesprochen. Der damals 58-Jährige hatte sich 2000 einer neuen Pensionskasse angeschlossen. Im Aufnahmeformular stand die Frage: «Bestanden in den letzten fünf Jahren jemals Krankheiten?». Er anwortete mit «Nein», obwohl er seit Jahren alkoholabhängig war und bereits 1992 wegen morgendlichem Erbrechen den Arzt aufgesucht hatte.
Schon damals war ein Verdacht auf Fettleberzirrhose festgestellt worden. 1996 suchte er wegen dem gleichen Problem erneut den Hausarzt auf. Im Dezember 2000 war die Leber schliesslich so stark geschädigt, dass er nicht mehr arbeiten konnte und invalid wurde. Die Pensionskasse trat in der Folge vom überobligatorischen Teil der Versicherung zurück, weil der Betroffene beim Abschluss der Police wahrheitswidrige Angaben gemacht habe. Sie gewährte ihm in der Folge nur eine IV-Rente von rund 11 000 Franken pro Jahr.
Nachdem die Zürcher Justiz die Beschwerde des Gipsers abgewiesen hatte, hat ihm das Bundesgericht nun Recht gegeben und die Rente auf jährlich 15 600 Franken erhöht. Laut dem Urteil ist die Frage nach einer Krankheit sehr offen formuliert gewesen. Eine Verletzung der Anzeigepflicht sei deshalb nur sehr zurückhaltend anzunehmen.
Urteil Bundesgericht / Neue Luzerner Zeitung
Fall Vera/Pevos wird weiter gezogen
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles Vera/Pevos geht in eine weitere Runde. Oberstaatsanwalt Matthias Welter appelliert gegen die Freisprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen, wie er mitteilte. Mit der Appellation würden die Voraussetzungen geschaffen, damit entschieden werden könne, ob eine Verhandlung vor Obergericht überhaupt noch Sinn habe. Dies in Kenntnis der schriftlichen Begründung der Freisprüche und unter Einbezug der Spezialisten der Wirtschaftsabteilung. Im Vordergrund wird dabei die Verjährungsfrage stehen, welche die Gerichtspräsidentin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung offengelassen hat, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Weiterhin könne vor allem nicht nachvollzogen werden, dass das Konstrukt «Vera/Pevos» nach Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts völlig legal gewesen sein soll und dass die für die Pensionskassen verantwortlichen Organe kein strafrechtlich relevantes Verschulden treffe.
Vera / Pevos-Prozess: "Für den Kanton Solothurn wird’s teuer"
Das Oltner Tagblatt schreibt zum Urteil im Fall Vera / Pevos: «Eine Überraschung stellten die sieben Freisprüche im Fall Vera/Pevos vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen nicht dar. Man darf sogar sagen, dass diese aufgrund des Prozessverlaufs vom 30. Juni bis 11. Juli allgemein erwartet wurden. Auch dass der grösste und komplexeste Wirtschafts-Straffall, der je vor einem solothurnischen Gericht abgehandelt wurde, für den Kanton Solothurn zu einem der teuersten der Geschichte werden könnte, hat sich gestern bewahrheitet. Das Amtsgericht sprach nebst Genugtuungssummen von 65 000 Franken sowie einer Schadenersatzzahlung von 5000 Franken auch Parteientschädigungen (Kostenschriften der Rechtsvertreter etc.) von insgesamt Fr. 1 051 166.20; insgesamt kommt der Vera/Pevos-Prozess den Kanton Solothurn also auf rund 1,21 Mio. Franken zu stehen.»
Das Tagblatt rekapituliert in seinem Beitrag über den Prozess ausführlich die Begründung von Amtsgerichtspräsidentin Barbara Hunkeler und stellt ihre formellen wie materiellen Überlegungen zu den Freisprüchen dar. Ins Gewicht fielen dabei vor allem die Vorbehalte gegenüber der Anklageschrift. Anstelle des ferienhalber abwesenden zuständigen Staatsanwalts Martin Zeltner kommentierte Oberstaatsanwalt Matthias Welter den Entscheid für das Tagblatt. Überrascht zeigte sich Welter über das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen nicht, jedoch «ein bisschen enttäuscht». Man habe mit allem rechnen müssen, Schuldsprüchen wie Freisprüchen. Teilweise seien die Begründungen von Amtsgerichtspräsidentin Hunkeler nachvollziehbar gewesen, teilweise aber weniger. Offen ist im Moment noch, ob die Staatsanwaltschaft den Fall jetzt weiter zieht.
Bericht Oltner Tagblatt
Freisprüche für Angeklagte im Vera / Pevos-Fall
Die Verantwortlichen der Anlagestiftungen Vera und Pevos gehen straffrei aus. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat im Fall des grössten Pensionskassen-Debakels der Schweiz alle sieben Beschuldigten freigesprochen. Wie schon im ersten Verfahren im Dezember 2006 kam das Gericht zum Schluss, dass die Schlussverfügung der Staatsanwaltschaft der «richterlichen Praxis» nicht genüge. Die Anklagepunkte seien bezüglich «Tathergang und Tatzeit» zu wenig konkret, sagte die Gerichtsvorsitzende Barbara Hunkeler. Die Schlussverfügung sei zwar besser als die erste, weise aber nach wie vor gravierende Mängel auf. Die einzelnen Tatbestände könnten nur schwer den einzelnen Beteiligten zugeordnet werden. Die Anwälte der Beschuldigten werden mit rund einer Million Franken aus der Staatskasse entschädigt. Zudem sprach das Gericht den Freigesprochenen eine Genugtuung von insgesamt 65 000 Franken zu.
Oltner Tagblatt / Bericht 20 Minuten
Fall Vera/Pevos: Gericht eröffnet Urteile
Nach zweiwöchiger Verhandlung eröffnet das Amtsgericht Olten-Gösgen am Mittwoch, 23.7., die Urteile zum Pensionskassen-Fall Vera/Pevos. Die Staatsanwaltschaft fordert die Verurteilung der sechs Angeklagten. Die Anklage macht die Beschuldigten mitverantwortlich für den Niedergang der beiden Oltner Pensionskassenstiftungen Vera und Pevos.
Betroffen waren 120 Firmen, die der Stiftung angeschlossen waren. Beim bislang grössten Pensionskassendebakel der Schweiz entstand ein Finanzloch von rund 200 Millionen Franken. Der Staatsanwalt forderte in der Verhandlung für die damaligen Verantwortlichen der Stiftung bedingte Freiheitsstrafen von zehn Monaten bis zu zwei Jahren sowie Bussen von bis zu 10 000 Franken. Sie warf den Angeklagten qualifizierte Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung vor.Die Verteidiger plädierten in allen sechs Fällen auf Freispruch. Sie machten u.a. geltend, das ganze Verfahren diene nur dem Zweck, Unterlagen für Schadenersatzklagen zu erhalten.
Vera/Pevos-Prozess vor Urteilsverkündigung
Acht Tage dauerte die öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen im Stadthaus Olten. Der Staatsanwalt verlangt bedingte Freiheitsstrafen zwischen 10 Monaten und 2 Jahren für die sieben Angeklagten. Alle Verteidiger beantragten Freisprüche – aus formellen Gründen und wegen der Verjährung, aber auch, weil ihre Mandanten keine der vorgeworfenen Straftaten begangen hätten. Es sei absurd, ihnen eine Absicht zur Schädigung der Vera- und Pevos-Stiftungen zu unterstellen, schreibt das Oltner Tagblatt.
Die Verteidiger verlangen für ihre Klienten Genugtuungen für die durch das neunjährige Strafverfahren erlittenen Nachteile in der Höhe von total 130 000 Franken. Ihre Anwaltskosten werden zusammen über 1 Million Franken betragen. Noch weit höher werden die Verfahrenskosten ausfallen. Mehrere Anwälte beantragten, das Gericht solle diese Kosten den seit 1996 in Liquidation stehenden Vera/Pevos-Stiftungen auferlegen, die mit ihren Strafanzeigen das ganze Verfahren ausgelöst hatten. Geballte Kritik richteten die Verteidiger auch gestern wieder gegen die nach ihrer Ansicht untaugliche und völlig missglückte Anklageschrift des Staatsanwalts.
Vera/Pevos: Prozess zu Pensionkassen-Debakel
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen hat der mehrtägige Prozess zu einer der grössten Pensionskassen-Pleiten der Schweiz begonnen. Beim Untergang der Sammel- und Anlagestiftung Vera/Pevos war 1996 ein finanzielles Loch von rund 200 Millionen Franken entstanden. Die Stiftung war in den Strudel der Immobilienkrise geraten. Betroffen waren 120 Firmen.
Vor Gericht stehen drei ehemalige Verantwortliche der Pensionskasse Vera/Pevos, ein Direktor der Genfer Versicherungen sowie zwei Angestellte einer Revisionsfirma. Das Gericht hat die Straftatbestände qualifizierte Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung zu beurteilen.
Prozess zu Pensionkassen-Debakel – Tages-Anzeiger / Bericht NZZ
Vera/Pevos-Prozess beginnt Ende Juni
Das Amtsgericht Olten-Gösgen verhandelt ab dem 30. Juni erneut über einen der grössten Pensionskassen-Pleiten der Schweiz. Darauf einigten sich im Fall des Pensionskassen-Debakels Vera/Pevos die sechs Angeklagten und die Staatsanwaltschaft.
Die Hauptverhandlung werde mit der Einvernahme der Angeklagten und der bewilligten Zeugen beginnen, teilte das Richteramt Olten- Gösgen am Dienstag mit. Die Anwälte der Beschuldigten hätten den Terminplan grundsätzlich akzeptiert. Um eine Verjährung des Falls zu verhindern, musste der Verhandlungsplan laut Richteramt innert nützlicher Frist festgelegt werden. Die Rechte der Beschuldigten seien gewahrt worden. Die Urteile sollen bis Ende Juli gefällt sein.
baz.ch – Basler Zeitung Online
Les paysans pourront récupérer leur capital prévoyance en espèces
Le Tribunal fédéral a rendu un arrêt extrêmement important qui confère aux personnes exerçant une activité lucrative indépendante la flexibilité absolument nécessaire à la constitution de leur prévoyance. L’USP est fière et heureuse d’avoir provoqué cette décision importante en ayant soutenu un agriculteur concerné.
agrihebdo
Vera-Pevos-Fall: Klage des Sifo gegen «Zürich» abgewiesen
Die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft muss im Zusammenhang mit der Pensionskassenpleite der Vera- und Pevos-Sammelstiftungen keinen Schadenersatz leisten. Das Bundesgericht hat eine 72,6-Millionen-Franken-Klage der Stiftung Sicherheitsfonds BVG abgewiesen.
Vor Bundesgericht machte die Stiftung Sicherheitsfonds BVG die Zürich für das Pensionkassendebakel mitverantwortlich. Die Hauptvorwürfe: Die Zürich habe auf die Anlagetätigkeit der beiden Stiftungen Einfluss genommen, mit diesen Kollektivlebensversicherungsverträge abgeschlossen und dafür gleichzeitig Darlehen gewährt. Als das Debakel seinen Lauf genommen habe, habe die Zürich die Verträge aufgelöst und die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen mit den gewährten Darlehen verrechnet.
Das Bundesgericht sieht in diesem Vorgehen der Zürich nichts Unzulässiges. Im damaligen Zeitpunkt war es nämlich anders als heute erlaubt, auf den Rückkaufswerten der Lebensversicherung so genannte Policendarleihen zu gewähren. Auch die Verrechnung der Darlehen mit den Rückkaufswerten verstiess laut dem Urteil des Bundesgerichts «im massgeblichen Zeitpunkt» nicht gegen das Gesetz. Auch die übrigen an die Zürich gerichteten Vorwürfe der Stiftung Sicherheitsfonds BVG liess das Bundesgericht nicht gelten.
Urteil BGer / baz.ch – Basler Zeitung Online
BG: Pensionskassen-Kapital kann für Eigenbedarf bar ausbezahlt werden
Wer sich als Selbständigerwerbender freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen hat, kann sich unter bestimmten Umständen Eigenkapital für Investitionen auszahlen lassen. Das Bundesgericht hat das Ansinnen eines Berner Bauern gestützt, der mit dem Geld einen Partner auszahlen und eine Anlage erneuern will.
Der Bauer hatte sich vor Jahren freiwillig der Vorsorgestiftung der Schweizerischen Landwirtschaft angeschlossen. 2005 kündigte er die Altersversicherung und verlangte die Barauszahlung seiner angesparten Mittel in der Höhe von 320’000 Franken. Die Pensionskasse lehnte dies jedoch ab, da seit 2005 eine Barauszahlung auch an Selbständigerwerbende nicht mehr zulässig sei, was vom kantonalen Versicherungsgericht 2006 bestätigt wurde.
Die II. Sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat dem Landwirt nun aber Recht gegeben. Aufgrund der Materialien und der Systematik des Gesetzes ergebe sich, dass eine Barauszahlung in klar bestimmten Schranken zulässig sei, namentlich für Investitionen in den eigenen Betrieb. Der Ersatz einer veraltetenen Raufutteranlage und die Auszahlung des Partners würden solche betriebliche Investitionen darstellen. B 134/06 vom 12.3.2008.
