Die Nidwaldner Regierung schreibt in einer Mitteilung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes:
“Generell soll die Attraktivität der Pensionskasse für die Kundinnen und Kunden gesteigert werden. Zweitens ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, die systemfremde Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenbeziehenden zu reduzieren. Und drittens sollen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Pensionskasse ihr Leistungsniveau halten kann.
Im Detail heisst dies:
- Die Attraktivitätssteigerung wird hauptsächlich mit einer Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden von ca. 42.3 und Arbeitgebenden von ca. 57.7 Prozent über den Gesamtbestand erreicht. Heute lautet das Verhältnis 49 zu 51 Prozent. Damit steht die Pensionskasse im Vergleich zu anderen Kassen von öffentlichen Arbeitgebenden praktisch allein da. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellt dies ein Problem dar. Mit der Vorlage wird sich die Pensionskasse Nidwalden vergleichbaren Pensionskassen annähern.