
Im Beitrag des Treuhänders (Ausgabe 7/8 2008) von Erich Peter und Lukas Roos (Zürcher BVG-Aufsicht) werden die Zulässigkeit technischer Rückstellungen beleuchtet; Grundlagen und Fundstellen werden genannt, und es wird auf Bundesgerichtsentscheide verwiesen. Zudem geben die Autoren Erläuterungen zum Rückstellungsreglement und befassen sich mit der Überprüfung konkreter Rückstellungen im Rahmen einer Teilliquidation.
Unter anderem wird festgehalten: Grundsätzlich dürfen technische Rückstellungen nur für künftige Leistungspflichten vorgesehen werden. Für freiwillige Leistungen sind sie nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Leistungen mit einer gewissen Regelmässigkeit erbracht werden. Andere technische Rückstellungen sind nicht zulässig. Im Fall einer Teilliquidation sind bestehende technische Rückstellungen nach Art und Umfang auf ihren Bedarf zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind aufzulösen. Allenfalls sind zusätzliche Rückstellungen zu bilden, wenn dies aufgrund der veränderten Risikostruktur der Vorsorgeeinrichtung notwendig ist. Solche Rückstellungen bedürfen keiner Grundlage im Rückstellungsreglement.

Aus den Gesetzesmaterialien geht klar hervor, dass der Gesetzgeber die gesetzliche Vermutung ins neue Recht übernahm. Im weiteren stellte unter altem Recht die Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für eine Teilliquidation fest; unter dem neuen Recht muss das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung selber tätig werden. Die Revisionsstelle muss bestätigen, dass die Geschäftsführung dem Gesetz, den Statuten und dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung entspricht. 
«Je rappelle que nous devons trouver une solution pour notre caisse de pension, pour laquelle il faudra 2 à 3 milliards. Or, nous ne pouvons pas à la fois assainir celle-ci et acheter des trains. Pour la caisse de pension, nous avons besoin de l’aide de la Confédération. Elle a l’obligation morale et juridique d’assainir la charge que représentent les rentiers des CFF, comme cela a été fait pour ceux de Swisscom. Nous avons fait nos calculs: si la Confédération n’apporte pas sa part à l’assainissement, il faudra augmenter les cotisations des assurés entre 4,5 à 6% pendant dix ans pour combler le trou. C’est impensable», Andreas Meyer, CFF, dans «le Temps».
«Es war nicht weise, Christoph Blocher und damit indirekt sehr viele Stimmbürger aus der Regierung auszuschliessen und ihnen eine der Mehrheit der SVP nicht genehme Bundesrätin aufzuzwingen. Das ist wie wenn man bei einer Aktiengesellschaft den grössten Aktionär ausschliesst und ihm keinen VR-Sitz gibt. Da schafft man sich nur Probleme, wie das Hin und Her um Bundesrätin Widmer-Schlumpf zeigt. Blocher wehrte sich gegen zu hohe Managersaläre und die Ohnmacht der Aktionäre. Auch wollte er den Pensionskassen mehr Möglichkeiten geben, um ihre Aktionärsrechte durchzusetzen. Das verdient Respekt», sagt Tito Tettamanti in der Handels-Zeitung.