tagesanzeiger Wer träumt nicht ab und zu vom Timeout oder Sabbatical. Doch bevor es so weit ist, muss einiges geplant und organisiert werden. 

Probleme können sich bei der  Pensionskasse ergeben: Ohne Lohnzahlung gibt es keine Beiträge. Der Austritt aus der Pensionskasse nach einer Frist von 30 Tagen ist die logische Folge. Besser ist es, wenn Sie in der Pensionskasse bleiben können und die BVG-Beiträge (inklusive jene des Arbeitgebers) bezahlen. Das kostet zwar, doch bleiben Sie damit während des Sabbatical bei Invalidität und Tod versichert und vermeiden eine Reduktion des Alterskapitals.

Eventuell können Sie auch nur das Risiko weiterversichern oder die Pensionskasse wenigstens sistieren. Auf jeden Fall müssen Sie rechtzeitig mit Ihrer Pensionskasse Kontakt aufnehmen und die Dauer Ihrer Abwesenheit schriftlich mitteilen.

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