Ein Referat von Olivier Deprez an der diesjährigen AWP-Tagung war Anlass zu einem Beitrag in der NZZ über Bedeutung und Konsequenzen der von den Pensionskassen verwendeten Sterbetafeln. Pensionskassen wenden heute die sogenannten Perdiodentafeln, welche die dynamische Entwicklung der Sterblichkeit der Versicherten nicht berücksichtigen. Zur Korrektur werden laufend Rückstellungen vorgenommen, welche aber nur die bereits aufgelaufene Zunahme der Lebenserwartung berücksichtigen. Von einzelnen Experten wird deshalb der Wechsel zu Generationentafeln empfohlen, auch vom Büro Deprez, das im Artikel zitiert wird. Etwas irreführend sind Titel und Lead des Beitrags, welche die Problematik in ein falsches Licht stellen. Die eigentlichen Ausführungen zeigen aber anschaulich die Problematik auf, der sich die Vorsorgeeinrichtungen gegenüber sehen und welche Lösungsmöglichkeiten heute auch aufgrund der zur Verfügung stehenden elektronischen Datenverarbeitung gegeben sind.
Medien
Ulrich Grete zu UBS und Deckungsgrad
In einem Interview der Weltwoche hat sich Grete, bis 2007 VR-Präsident des AHV-Ausgleichsfonds, zur Finanzmarktkrise geäussert. Dabei kamen auch die Pensionskassen zur Sprache.
Weltwoche: Würden Sie als AHV-Kassen-Manager eine UBS verklagen?
Grete: Diese Frage stellt sich für mich nicht. Der AHV-Ausgleichsfonds ist kein gewichtiger Investor in Schweizer Aktien, und ob er aus rechtlichen Gründen klagen könnte oder sollte, liegt nicht auf der Hand. Als Verantwortlicher einer unabhängigen Pensionskasse mit bedeutendem UBS-Investment würde ich den UBS-Verwaltungsrat zivilrechtlich belangen.
Welche Auswirkungen hat die Krise auf den Zinssatz der Pensionskassen?
Jede Kasse muss 2008 mindestens 2,75 Prozent den Versicherten gutschreiben. Derzeit weisen aber wohl alle Kassen eine Minusperformance aus. Ein obligatorischer Zinssatz, welcher nicht durch die aktuellen Marktverhältnisse bestimmt ist, ist ja auch realitätsfremd. Auch das Postulat der hundertprozentigen Deckung ist unsinnig. Es gehen ja niemals alle Versicherten gleichzeitig in Rente. Entscheidend ist nur, ob eine Kasse genügend Liquidität hat, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. So vielist sicher: Der Deckungsgrad der Pensionskassen wird Ende Jahr schlechter sein.
Weltwoche
Erich Peter, Lukas Roos: Technische Rückstellungen aus rechtlicher Sicht

Im Beitrag des Treuhänders (Ausgabe 7/8 2008) von Erich Peter und Lukas Roos (Zürcher BVG-Aufsicht) werden die Zulässigkeit technischer Rückstellungen beleuchtet; Grundlagen und Fundstellen werden genannt, und es wird auf Bundesgerichtsentscheide verwiesen. Zudem geben die Autoren Erläuterungen zum Rückstellungsreglement und befassen sich mit der Überprüfung konkreter Rückstellungen im Rahmen einer Teilliquidation.
Unter anderem wird festgehalten: Grundsätzlich dürfen technische Rückstellungen nur für künftige Leistungspflichten vorgesehen werden. Für freiwillige Leistungen sind sie nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Leistungen mit einer gewissen Regelmässigkeit erbracht werden. Andere technische Rückstellungen sind nicht zulässig. Im Fall einer Teilliquidation sind bestehende technische Rückstellungen nach Art und Umfang auf ihren Bedarf zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind aufzulösen. Allenfalls sind zusätzliche Rückstellungen zu bilden, wenn dies aufgrund der veränderten Risikostruktur der Vorsorgeeinrichtung notwendig ist. Solche Rückstellungen bedürfen keiner Grundlage im Rückstellungsreglement.
Beitrag im Treuhänder 7/8 2008
Fritz Steiger: Die Voraussetzungen zur Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung
Aus den Gesetzesmaterialien geht klar hervor, dass der Gesetzgeber die gesetzliche Vermutung ins neue Recht übernahm. Im weiteren stellte unter altem Recht die Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für eine Teilliquidation fest; unter dem neuen Recht muss das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung selber tätig werden. Die Revisionsstelle muss bestätigen, dass die Geschäftsführung dem Gesetz, den Statuten und dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung entspricht.
Fritz Steiger hält in seinem Beitrag im Treuhänder fest: Die gesetzlichen Vermutungen stehen über der reglementarischen Regelung. Konkretisiert das Reglement die gesetzlichen Vermutungen – wie dies von den Aufsichtsbehörden verlangt wird – so kommt dieser Aufzählung nur exemplarische Bedeutung zu: In den vom Reglement
genannten Fällen hat die Vorsorgeeinrichtung eine Teilliquidation durchzuführen. Bei jeder Veränderung beim Arbeitgeber – sei es bei einer Reduktion der Belegschaft oder bei einer strukturellen Veränderung des Unternehmens – oder bei Auflösung des Anschlussvertrags für einen Teil der Destinatäre hat sich das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung zu fragen, ob die gesetzliche Vermutungsbasis gegeben ist und von Gesetzes wegen die Rechtsfolge der Teilliquidation eintritt. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung kann sich nicht auf ihr Reglement berufen. Dies wäre eine Umkehr der vom Gesetz festgelegten Beweisführung und
stünde im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung und damit
zum Bundesrecht.
Beitrag im Treuhänder 6/7-2008
Neugestaltung des Jahresberichts zu den Sozialversicherungen
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) liegt in neuer Form vor. Der Jahresbericht ,Sozialversicherungen 2007" beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt auch Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Grosses Gewicht wurde auf die grafische Überarbeitung und Leserfreundlichkeit gelegt.
Soziale Sicherheit CHSS 3/2008: Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand
Die Zeitschrift Soziale Sicherheit 3 / 2008 beschäftigt sich mit dem Schwerpunktthema «Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand». Weitere Themen bilden die Invalidenversicherung und das Gesundheitswesen.
BSV – Soziale Sicherheit CHSS 3/2008
Sammelstiftungen: Preisdifferenz von 340 Prozent
Die Preisunterschiede von Pensionskassen-Sammelstiftungen sind gemäss einer Umfrage der SonntagsZeitung für das kommende Jahr 2009 «riesig». Die versicherte Lohnsumme etwa eines Handwerkerbetriebs kostet bei der teuersten Sammelstiftung fast 3,5-mal so viel wie bei der billigsten. Auch bei typischen Bürobetrieben beträgt der Preisunterschied zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter 210 Prozent. Die Untersuchung wurde vom Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner im Auftrag der SonntagsZeitung, gestützt auf Offerten der Sammelstiftungen, durchgeführt. Im Vergleich mit der letztjährigen Untersuchung ergeben sich einige frappante Unterschiede.
SonntagsZeitung | Artikel Detailseite
Andreas Meyer: L’obligation morale de la Conféderation pour la cp CFF
«Je rappelle que nous devons trouver une solution pour notre caisse de pension, pour laquelle il faudra 2 à 3 milliards. Or, nous ne pouvons pas à la fois assainir celle-ci et acheter des trains. Pour la caisse de pension, nous avons besoin de l’aide de la Confédération. Elle a l’obligation morale et juridique d’assainir la charge que représentent les rentiers des CFF, comme cela a été fait pour ceux de Swisscom. Nous avons fait nos calculs: si la Confédération n’apporte pas sa part à l’assainissement, il faudra augmenter les cotisations des assurés entre 4,5 à 6% pendant dix ans pour combler le trou. C’est impensable», Andreas Meyer, CFF, dans «le Temps».
Le Temps – Suisse
WOZ: Leere Bäuche im Portfolio – Pensionskassen ziehen Profite aus den gestiegenen Lebensmittelpreisen
Sie ziehen Profite aus den gestiegenen Lebensmittelpreisen. Sind sich die Verantwortlichen bei den Pensionskassen und Banken dessen bewusst? Fragt die Wochenzeitung.
WOZ – Wirtschaft – Leere Bäuche im Portfolio
BSV: Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge Nr. 106
In Nr. 106 der Mitteilungen des BSV wird hingewiesen auf den Bericht über die berufliche Vorsorge von «atypischen Arbeitnehmenden», die neue Internetseite der Aufsicht Berufliche Vorsorge (ABV), die Liste der «gleichgeschlechtlichen Verbindungen und die Aequivalenz dieser Verbindungen mit der schweiz. eingetragenen Partnerschaft» sowie auf eine Zusammenstellung zu «Steuern und berufliche Vorsorge». Eine Stellungnahme betrifft Abgangsentschädigungen und Beiträge. Hinzu kommt die Behandlung einer Reihe von Rechtsfällen im Bereich 2. Säule.
BSV – Berufliche Vorsorge und 3. Säule – Aktuell
Pierre Novello: "Dans la jungle des tarifs du marché romand"
Pour préparer sa retraite, est-il préférable de voir un banquier? un assureur? un conseiller indépendant? En Suisse romande, la demande et l’offre sont multiformes et diversifiées. L’éventail de la tarification proposée va de la gratuité à plusieurs milliers de francs.
Le Temps – Finance
Sébastien Cottreau: "L’analyse d’une grande flexibilité"
La prévoyance professionnelle est conditionnée par trois facteurs: les directives légales, le collectif avec la vision de l’employeur et le point de vue individuel de l’assuré.
(Sébastien Cottreau, Actuaire ASA, Kessler, Lausanne)
Le Temps – Finance
NZZaS: UBS und CS verlieren institutionelle Grosskunden
Im Asset Management, dem Geschäft mit Grosskunden wie Pensionskassen und Versicherungen, haben beide Grossbanken massiv Vermögen verloren – wegen schlechter Performance bei Anlagemandaten, schreibt die NZZ am Sonntag.
(Wirtschaft, Aktuell, NZZ Online)
Rudolf Strahm aimerait rester, la loi l’en empêche
La Confédération encourage les aînés à continuer de travailler au-delà de l’âge légal de l’AVS. Mais elle empêche ses propres employés de le faire. Le Surveillant des prix en fait l’expérience.
Le Temps – Suisse
Unia: "So schützen wir unsere Renten vor den gierigen Heuschrecken"
Wie der internationale Kapitalmarkt aus Sicht der Gewerkschaft Unia aussieht und wie sich die Pensionskassen verhalten sollen. Ein Artikel aus der Zeitung «work».
