Die Schweizerische Aktuarvereinigung hat ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Altersvorsorge 2020 abgegeben. Die Aktuare fordern statt der vorgeschlagenen Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 eine solche auf höchstens 5,6%.
Zum Thema der flankierenden Massnahmen, zu denen die Senkung des Koordinationsabzugs gehört, wird festgehalten: “Der Grund der zum Teil massiven Mehrkosten, welche je nach Bestandesstruktur sehr unterschiedlich ausfallen, liegt vor allem darin, dass das Reformvorhaben als flankierende Massnahme vorsieht, den Koordinationsabzug auf 25% des AHV-Lohnes zu reduzieren. Faktisch wird die Koordination der beruflichen Vorsorge mit der 1. Säule durch diese Planformel aufgehoben. Die Anwendung der neuen Altersgutschriften auf den neuen koordinierten Lohn ist nämlich äquivalent zur Anwendung der mit dem Faktor 0.75 multiplizierten neuen Altersgutschriften auf den vollen AHV-Lohn (ohne Koordinationsabzug).”
Das aber würde laut Aktuarvereinigung zu Leistungsverbesserungen führen, ohne dass diese als vorrangige Zielsetzung formuliert seien. Ein Mangel, der unbedingt zu beseitigen sei. Die SAV stellt ein Alternativmodell vor, mit dem das heutige Leistungsziel auch mit dem Umwandlungssatz von 5.6% erhalten werden kann. Dazu gehören sowohl eine Erhöhung der künftigen Sparbeiträge als auch eine Übergangsbestimmung, welche das Vertrauen in die 2. Säule stärken soll.
Die sehr ausführliche Stellungnahme – sie umfasst insgesamt 49 Seiten (!) – wird zu den wichtigsten Reaktionen auf das bundesrätliche Vorhaben gehören und verdient eine eingehende Prüfung.

Die Motion der BDV zur automatischen Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung wurde angenommen. Im NR führte Martin Landolt dazu aus: “Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass wir, nachdem der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfohlen hat, zusätzlich eine parlamentarische Initiative eingereicht haben, die dieses Begehren konkretisiert. Wir haben dort vorgeschlagen, dass das Rentenalter künftig bei 80 Prozent der Lebenserwartung liegen soll. Das wäre bei der heutigen Lebenserwartung ein Rentenalter von ungefähr 66 Jahren; es würde dann im Laufe der Zeit angepasst. Das ist nicht ein riesiger Schritt, aber ein wertvoller Schritt. Vielleicht ist es kein populärer Schritt, aber es ist ein sehr ehrlicher Schritt.”
Der Pensionskassenverband hat seinen Mitgliedern einen Entwurf für die Stellungnahme zur Vorlage Altersvorsorge 2020 geschickt. Die Mitglieder sollen damit ihrerseits die Möglichkeit haben, sich beim Verband mit ihren Reaktionen einzubringen. Sie haben dazu Zeit bis zum 3. März.