Der Bundesrat will gewisse alternative Anlagen aus der zweiten Säule verbannen, andere limitieren. Der Pensionskassenverband spricht von staatlicher Bevormundung, schreibt die NZZ.

Mit der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge haben Parlament und Bundesrat den Vorsorgeeinrichtungen mehr Transparenz verordnet. Die Oberaufsichtskommission formulierte dazu Transparenzanforderungen. Anlagevehikel, welche diese nicht erfüllen, müssen von den Pensionskassen in der Jahresrechnung ausgewiesen werden. Nun will der Bundesrat über diese Bestimmungen hinausgehen. Bei der Eröffnung der Vernehmlassung über die Rentenreform wurde dies öffentlich jedoch kaum zur Kenntnis genommen.

Anreize zur Senkung der Vermögensverwaltungskosten seien in einem System des Zwangssparens «nicht ausreichend», heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen. Im Bereich Private Equity und Hedge-Funds müsse der Transparenz-Nachweis zwingend erbracht werden. Intransparente Produkte hätten gemäss angepeilter Verordnungsänderung in einem Pensionskassen-Portfolio nichts mehr zu suchen.

Darüber hinaus will der Bundesrat die Kosten der alternativen Anlagen im Verhältnis zu den Vermögensverwaltungskosten «auf eine bestimmte Prozentzahl» begrenzen. Der Kostenanteil der alternativen Anlagen, der heute bei etwa 30 Prozent liegt, soll «beispielsweise um rund ein Drittel» reduziert werden. Die vom Bundesrat erlassenen Anlagevorschriften lassen es zu, bis zu 15 Prozent des Vermögens in alternative Anlagen zu investieren. Gemäss Pensionskassenstatistik machen Hedge-Funds und Private-Equity-Anlagen im Durchschnitt 60 Prozent der alternativen Anlagen oder 3,6 Prozent des Gesamtvermögens aus. Sie werden oft zur Diversifizierung eingesetzt.

  NZZ / Unterlagen AV2020