Die Schweizerische Aktuarvereinigung hat ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Altersvorsorge 2020 abgegeben. Die Aktuare fordern statt der vorgeschlagenen Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 eine solche auf höchstens 5,6%.

Zum Thema der flankierenden Massnahmen, zu denen die Senkung des Koordinationsabzugs gehört, wird festgehalten: “Der Grund der zum Teil massiven Mehrkosten, welche je nach Bestandesstruktur sehr unterschiedlich ausfallen, liegt vor allem darin, dass das Reformvorhaben als flankierende Massnahme vorsieht, den Koordinationsabzug auf 25% des AHV-Lohnes zu reduzieren. Faktisch wird die Koordination der beruflichen Vorsorge mit der 1. Säule durch diese Planformel aufgehoben. Die Anwendung der neuen Altersgutschriften auf den neuen koordinierten Lohn ist nämlich äquivalent zur Anwendung der mit dem Faktor 0.75 multiplizierten neuen Altersgutschriften auf den vollen AHV-Lohn (ohne Koordinationsabzug).”

Das aber würde laut Aktuarvereinigung zu Leistungsverbesserungen führen, ohne dass diese als vorrangige Zielsetzung formuliert seien. Ein Mangel, der unbedingt zu beseitigen sei. Die SAV stellt ein Alternativmodell vor, mit dem das heutige Leistungsziel auch mit dem Umwandlungssatz von 5.6% erhalten werden kann. Dazu gehören sowohl eine Erhöhung der künftigen Sparbeiträge als auch eine Übergangsbestimmung, welche das Vertrauen in die 2. Säule stärken soll.

Die sehr ausführliche Stellungnahme – sie umfasst insgesamt 49 Seiten (!) – wird zu den wichtigsten Reaktionen auf das bundesrätliche Vorhaben gehören und verdient eine eingehende Prüfung.

  Stellungnahme