Der Schweizerische Versicherungsverband hält zu den Vorschlägen des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 fest: “Der Bundesrat hält in der Reform der Altersvorsorge weitestgehend an seinen Eckwerten vom Juni 2013 fest. Doch ausgerechnet bei der Mindestquote in der beruflichen Vorsorge weicht er von seinem eigenen Vorschlag ab, diese Quote zuerst mit einem externen Gutachten zu überprüfen. Stattdessen greift er den Ergebnissen dieser Analyse vor und will die Mindestquote voreilig und ohne sachliche Grundlage anheben.
Noch im Juni 2013 tönte es anders: In seinen Eckwerten hielt der Bundesrat fest, die Höhe der Mindestquote müsse überprüft werden. Dafür werde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Doch anstatt die Ergebnisse dieses Gutachtens abzuwarten, ändert er nun seine bisherige Absicht und schlägt aus politischem Kalkül voreilig eine Anhebung der Mindestquote vor. Dies ist umso unverständlicher, als der Bundesrat in den Eckwerten ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das erwähnte Gutachten zur Mindestquote die Solvenzanforderungen für die Lebensversicherer berücksichtigen müsse. Nun fehlen den Vernehmlassungsteilnehmern wichtige Grundlagen für ihre Entscheidungen und Positionen.
Das Rücktrittsalter soll für beide Geschlechter auf 65 Jahre festgelegt und flexibilisiert werden. Der SVV begrüsst dies, erachtet aber eine Erhöhung des Rücktrittsalters auf über 65 Jahre als letztlich unumgänglich. Die vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent erachtet der SVV als wichtigen Schritt zu korrekt finanzierten Altersleistungen. Der vorgeschlagene Beitrag zur Finanzierung des zu hohen Umwandlungssatzes ist deshalb folgerichtig.
Beim BVG-Mindestzinssatz hält der Bundesrat weiterhin an seinem Vorschlag fest, diesen nicht mehr gegen Ende des Vorjahres im Voraus, sondern gegen Ende des betreffenden Jahres im Nachhinein zu bestimmen. Nach Ansicht des SVV verliert der BVG-Mindestzinssatz damit seine Eigenschaft als Verzinsungsgarantie. Zudem besteht die Gefahr, dass er aufgrund unterschiedlicher erzielter Renditen für viele Pensionskassen zu hoch ausfallen wird.

Der Pensionskassenverband
Der Bundesrat hat den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge verabschiedet und unterbreitet ihn zur Stellungnahme. Die Reform soll dafür sorgen, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die 1. und 2. Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen von AHV und beruflicher Vorsorge den geänderten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Reform erneuert die Altersvorsorge gemäss Darstellung es 
Felix Gutzwiller hat in einem Postulat die Prüfung einer dezentralen Abfederung der Auswirkungen einer Senkung des Umwandlungssatzes gefordert. Gutzwiller will damit Alternativen zur Pool-Lösung schaffen, wie sie offenbar dem Bundesrat vorschwebt. P.Rechsteiner hält davon nichts und erwartete nur Nachteile für Versicherte in schwachen Kassen. BR Berset glaubt ebenfalls, dass eine solche Lösung nicht für alle Kassen gangbar wäre. Das Postulat wurde mit 27:8 Stimmen angenommen.