arbeitgeberDer Schweizerische Arbeitgeberverband schreibt zu den bundesrätlichen Vorschlägen zur ALtersvorsorge 2020: “Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) kritisierte die Eckwerte des Bundesrats zur Reform der Altersvorsorge wiederholt: Zu einnahmelastig, zu überrissen waren die bundesrätlichen Vorstellungen. In seiner Vernehmlassungsvorlage hält der Bundesrat an seinem Kurs fest: Ein Mix aus weiteren Mehrwertsteuer-Prozenten und zusätzlichen Lohnbeiträgen soll die künftigen Probleme in der Altersvorsorge auf einen Schlag lösen. Für den SAV ist klar: Dieses Mammutvorhaben droht zu scheitern, noch bevor die Reformarbeiten begonnen haben. Angesichts der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Altersvorsorge-Reform und angesichts vielversprechender Vorschläge wie der Flexibilisierung des Renteneintritts bedauert der SAV den Ansatz des Bundesrats umso mehr.

Zwar unterstützt der SAV die Absicht des Bundesrats, bei der Reform eine Gesamtschau vorzunehmen, er fordert aber ein priorisiertes und portioniertes Vorgehen. Mehreinnahmen auf Vorrat sind nicht zielführend. Auf zwei Kernvorlagen sollte sich der Bundesrat im Moment konzentrieren:

Zentral sind die Flexibilisierung des Rentensystems und – in einem ersten Schritt – die Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei mindestens 65 Jahren (für Männer und Frauen). Eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer kommt nur als Ultima Ratio zur Deckung einer verbleibenden, demografiebedingten Finanzierungslücke infrage.

Parallel dazu soll der Bundesrat eine Stabilisierungsregel für die AHV vorschlagen. Ein solcher Sicherungsmechanismus soll ein finanzielles Abdriften der AHV rechtzeitig verhindern: Wird ein definierter Schwellenwert unterschritten, muss die Politik innerhalb einer bestimmten Frist handeln – ansonsten greift zur Sicherung der Renten eine automatische Opfersymmetrie: eine weitere, schrittweise Anhebung des Referenz-Rentenalters und eine moderate Anpassung der Mehrwertsteuer.

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