Der Pensionskassenverband hat seinen Mitgliedern einen Entwurf für die Stellungnahme zur Vorlage Altersvorsorge 2020 geschickt. Die Mitglieder sollen damit ihrerseits die Möglichkeit haben, sich beim Verband mit ihren Reaktionen einzubringen. Sie haben dazu Zeit bis zum 3. März.
Im Schreiben zum Entwurf hält der Verband fest, dass der Reformbedarf als ausgewiesen gelten darf, wie SGV und Arbeitgeber warnt er aber auch davor, das “Fuder” zu überladen, die finanzielle Belastungsfähigkeit der Versicherten und Arbeitgeber zu überfordern und letztlich die Verwaltungskosten der Pensionskassen noch weiter aufzublähen.
Die gleichzeitige Behandlung von AHV und BVG erachtet er aber als sinnvoll, fordert aber auch eine Schwerpunktbildung, ohne dabei “leistungseinschränkende Bestimmungen” (Erhöhung Rentenalter, Senkung Umwandlungssatz) ohne flankierende Massnahmen herauszubrechen.