pw. Das PK-Netz, das 18 Mitglieder aus dem Bereich der Arbeitnehmerverbände zählt und damit rund 600’000 Erwerbstätige repräsentiert, hat an einer Tagung und im Dialog mit Vertretern des Arbeitgeberverbands, der SVP und des Versicherungsverbands seine Positionen zur Altersvorsorge 2020 herausgestellt. Dabei wurde vieles wiederholt, was bereits früher mehrfach betont wurde: Neue Lasten irgendwelcher Art sind die Gewerkschaften offenbar nicht bereit mitzutragen. Mit Ausnahme zusätzlicher Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV sollte nach ihrem Dafürhalten offenbar alles mehr oder weniger so bleiben wie es ist – mag sich die Welt rundum noch so sehr verändern.
Doris Bianchi (SGB) stellte ein weiteres Mal fest, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters nichts anderes als eine Sparübung sei. Gegenargumente wie die längere Lebenserwartung der Frauen, die notwendige Harmonisierung zwischen den Säulen, das geringere BVG-Sparkapital, Forderungen der Gleichstellung etc. mochte sie nicht akzeptieren. Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband plädierte im Gegenteil nicht bloss für das vorgesehene, neue Referenzalter 65/65, sondern wehrte sich auch gegen Tendenzen, diese Grösse zu “betonieren”. Zudem komme die Anpassung zu spät und es würden die Zusammenhänge zwischen Arbeitsmarkt und Sozialversicherung verkannt.
Auf parlamentarischer Ebene kam es zur Kontroverse Pardini kontra Toni Bortoluzzi. Der SVP Nationalrat (und Präsident des Vorsorgeforums) meinte, der Umwandlungssatz sei dem Stimmbürger nicht erklärbar. Eine Senkung sei zwar notwendig, würde in einer Volksabstimmung aber wieder scheitern. Er plädierte deshalb für eine Entpolitisierung des Satzes, wie in seiner parl. Motion verlangt. Diese wurde von den Räten zwar angenommen, aber mit Blick auf das Vorhaben “Altersvorsorge 2020” sistiert. Sein Gegenspieler Corrado Pardini” (SP) versuchte klarzustellen, dass er aus einer Position nicht nur sozialer sondern moralischer Überlegenheit argumentiere. Und aus dieser Position gibt es kein Referenzalter 65 und schon gar keine Senkung des Umwandlungssatzes. Aktuarische Argumente spielen da scheinbar überhaupt keine Rolle.
In der dritten von uns mitverfolgten Runde, standen sich Matthias Kuert (Travaille Suisse) und Adrian Gröbli (SVV) gegenüber. Kuert ritt sein bekanntes Steckenpferd, die Erhöhung der Legal Quote, Gröbli zeigte auf, welche Bedeutung die Versicherer im Rahmen der 2. Säule einnehmen. Schade, dass die Referenten sich vorgängig nicht etwas abgesprochen haben. So argumentierten sie auf unterschiedlichen Ebenen und hinterliessen vor allem unbeantwortete Fragen.
Update: Der Präsident des PK-Netzes, Urs Eicher, hat uns freundlicherweise den Text der 10 Eckpunkte der Positionen seines Verbands zur AV2020 zur Verfügung gestellt. Sie geben in kondensierter Form die Haltung der angeschlossenen Arbeitnehmerorganisationen wieder.

Der Pensionskassenverband ASIP warnt in einer Mitteilung vor voreiligen Schlüssen bei der EL-Reform und wehrt sich gegen ein allfälliges Verbot von Kapitalbezügen aus der 2. Säule. In der Mitteilung wird festgehalten: “Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Unter anderem soll der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen werden. Der ASIP hält fest, dass bezüglich der Kapitalbezüger, die nachträglich EL beziehen, bis heute verlässliche Zahlen fehlen und dass diese zuerst umfassend erhoben werden müssen, bevor man über solche Massnahmen nachdenken sollte. Gemäss ASIP muss massgebend sein, wie viele Kapitalbezüger EL-Leistungen beziehen, nicht jedoch, wie viele EL-Bezüger einen Kapitalbezug gemacht haben. Diese letzte Zahl würde zu falschen Schlüssen führen.
Der Bundesrat hat Entscheide zur Altersvorsorge 2020 gefällt. Er bleibt weitgehend bei seinem in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf. Im Herbst soll die Botschaft vorliegen. Das BSV schreibt dazu in einer Mitteilung:
Albert Vitali wollte vom Bundesrat wissen, wie der Sparprozess aussähe, wenn der Beginn auf 21 Jahre vorverlegt würde. Bundesrat Berset gab Antwort: Zur ersten Frage: Bezogen auf das Jahr 2012 wären rund 150’000 Männer und 135’000 Frauen zusätzlich dem obligatorischen BVG-Sparprozess unterstellt gewesen. Dies entspricht knapp drei Vierteln der 21- bis 24-jährigen Arbeitnehmenden. Die Anzahl der aktiven BVG-Versicherten hätte sich damit um 8 Prozent erhöht. Die vorgeschlagene Senkung der BVG-Eintrittsschwelle ist dabei bereits berücksichtigt.