arbeitgeberValentin Vogt, Präsident des Arbeitgeberverbands, bespricht in einem Gastkommentar in der NZZ das Projekt Altersvorsorge 2020. Vogt ist kritisch. Er hält u.a. fest: “Aus den Vernehmlassungsantworten lässt sich immerhin ein Ansatz für eine mehrheitsfähige Reform ablesen: Die Botschaft muss zwei separate Kernvorlagen enthalten, die prioritär zu verabschieden sind. Die erste Vorlage sollte folgende Elemente umfassen: flexibler Rentenbezug und Anpassung des Referenz-Rentenalters auf 65 für beide Geschlechter, daran gekoppelt eine Anpassung der Mehrwertsteuer um höchstens 0,6 Prozent sowie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent mit angemessener Kompensation.

Die zweite Kernvorlage müsste eine Stabilisierungsregel für die AHV einführen. Droht die AHV finanziell aus dem Ruder zu laufen und handelt die Politik nicht, soll ein automatischer Stabilisierungsmechanismus greifen. Der entsprechende Vorschlag des Bundesrats – Erhöhung der Lohnbeiträge einerseits und Aussetzen der Rentenanpassungen andererseits – findet aber keine Unterstützung. An der Urne wäre dem Bundesrat der Groll der Rentner sicher. Stattdessen zeichnet sich eine Mehrheit für den Vorschlag der Wirtschaft ab: ein Automatismus, der das Referenz-Rentenalter bei Bedarf in Monatsschritten um höchstens 24 Monate anhebt und der an eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,4 Prozent gebunden ist.”

  NZZ