Die Innovation 2. Säule hat sich an einer Tagung in Basel verdienstvollerweise mit internationalen Aspekten der beruflichen Vorsorge (aus Schweizer Sicht) auseinandergesetzt. Ein Thema, das trotz seiner Wichtigkeit längst nicht die Aufmerksamkeit erhält, die ihm angemessen wäre. An der Tagung wurden die massgeblichen EU-Richtlinien und ihre möglichen Auswirkungen auf die Schweiz behandelt, anhand praktischer Beispiele (Novartis und Bank Bär) aufgezeigt, wie international tätige Unternehmen die grenzüberschreitende Vorsorge regeln, die Probleme deutscher Grenzgänger mit ihrem Fiskus dargestellt und die in der Schweiz geltenden fiskalischen Regeln bezüglich der im Ausland einbezahlten Vorsorgebeiträge erläutert.
Sind die neuen EU-Richtlinien mit ihren Möglichkeiten für paneuropäische Pensionskassen «Glücksfall oder Reinfall». Die eloquenten Ausführungen von Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, deuteten eher auf letzteres hin. Kaum ein Dutzend paneuropäische Einrichtungen wurden nach Erlass der Richtlinie gegründete, und ihr Tätigkeitsfeld konzentriert sich wesentlich auf den Bereich GB / Irland. Kein Wunder, dass auch schweizerische Konzerne von eigenen europaweit tätigen Pensionskassen bislang Abstand genommen haben. Dass dennoch die Schweiz die diesbezüglichen Entwicklungen in der EU genauestens verfolgen sollten, eventuell auch den Nachvollzug bestimmter Vorschriften ins Auge fassen sollten, dafür plädierte insbesondere Hans-Rudolf Schuppisser, kürzlich pensionierter Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes.
Das sollte zumindest mittelfristig auch zur Anerkennung der gesamten beruflichen Vorsorge der Schweiz als «betriebliche (ergänzende)» Altersvorsorge führen, die bekanntlich in ihrem obligatorischen Teil in der EU als «Sozialversicherung» eingestuft wird. Allerdings scheint das Thema in Bern nicht sehr weit oben auf der Traktandenliste zu stehen. Jedenfalls glänzte in Basel das BSV primär durch Abwesenheit.

Der Schweizerische Pensionskassenverband hat seinen Internet-Auftritt neu und freundlicher gestaltet und gleichzeitig die Navigation verbessert.
Der Schweizerische Pensionskassenverband schreibt zur Erhöhung des BVG-Mindestzinses: «Der ASIP unterstützt den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2008 von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben. Die moderate Erhöhung trägt der aktuellen Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung. Festzuhalten ist aber, dass das Konzept zur Bestimmung des Mindestzinssatzes nicht zu befriedigen vermag. Mit diesem politischen Entscheid wird den Vorsorgeeinrichtungen heute eine Verpflichtung auferlegt, die gebildeten Altersguthaben 2008 mit diesem Satz zu verzinsen – unabhängig der weiteren Finanzmarktentwicklung und der konkreten Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Erträge zu verteilen, bevor diese erwirtschaftet werden, ist falsch und widerspricht letztlich den Interessen der Versicherten.»
Laut Gewerkschaftsbund hätte der BVG-Mindestzins auf mindestens 3 Prozent angehoben werden müssen. Die Argumentation des SGB:
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist vom Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge auf 2,75% zu erhöhen, enttäuscht. Der SVV setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Mindestzinssatz nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Die Verhältnisse an den Kapitalmärkten rechtfertigen laut SVV diesen Schritt nicht. Die Obligationenzinsen, die für die Vorsorgeeinrichtungen von besonderer Bedeutung sind, bewegen sich trotz leicht steigender Tendenz nach wie vor auf tiefem Niveau. Die Börsen bleiben volatil. Der höhere Mindestzinssatz setzt die Vorsorgeeinrichtungen grösseren Risiken aus.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben. Die Anpassung erfolgt per 1. Januar 2008. Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.6%. Ausserdem berücksichtigte er die Ertragsmöglichkeiten von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Aktienmärkte entwickelten sich insgesamt in den letzten Jahren sehr positiv, auch wenn in diesem Jahr wieder grössere Schwankungen zu verzeichnen sind. Auch bei den Immobilien in der Schweiz konnte laut EDI «eine gute Rendite» erzielt werden. Bei den Anleihen mussten jedoch Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt war demnach die Entwicklung der Finanzmärkte positiv. Ein Mindestzinssatz leicht über dem langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen sei deshalb aktuell gerechtfertigt, meint das EDI.
Peter Düggeli und Martin Franceschina haben als Partner die PK Expert in Münsingen gegründet. Die beiden Pensionsversicherungs-Experten bieten alle Experten-Dienstleistungen für Vorsorgeeinrichtungen an. Franceschina hat sein Expertendiplom 1995 erworben, war bis 2006 bei Aon (Chuard) tätig und bis zur Gründung der PK Expert bei der Winterthur Expertisa. Peter Düggeli ist vor allem bekannt geworden als Geschäftsführer der Publica zwischen 2000 und 2004. Vor dem Eintritt in die PK Expert war er bei der Libera. Das Diplom zum PK-Experten erwarb er 1992. 

Die Pension Fund Services teilen mit, dass Reto Kuhn, CEO, und Heinz Ehrensberger, CFO, die
Der Verwaltungsrat bedauert den Austritt von Reto Kuhn und Heinz Ehrensberger sehr und bedankt sich herzlich für deren Einsatz. Reto Kuhn und Heinz Ehrensberger haben als Partner und Mitglieder der Geschäftsleitung den Aufbau der PFS AG entscheidend mitgeprägt und wesentlich dazu beigetragen, die Firma im Markt erfolgreich zu positionieren.» (Fotos oben: Kuhn, Ehrensberger, unten Hegglin)