Eine Studie der Universität St. Gallen geht der Frage nach, ob zwischen den Charakteristika einer Pensionskasse, wie zum Beispiel der Grösse oder dem Primat, und der Performance beziehungsweise den Kosten ein Zusammenhang besteht. Dazu hat Swisscanto Daten aus der von ihr jährlich durchgeführten Pensionskassenumfrage der Jahre 2004 bis 2006 zur Verfügung gestellt. Die Studie basiert somit auf einem repräsentativen Datensample.
Die Studie zeigt, dass die Administrationskosten überraschenderweise keinen signifikanten Einfluss auf die Performance haben. Die Einflussmöglichkeiten der Pensionskassen auf die Administrationskosten scheinen zudem ohnehin beschränkt zu sein. Die Studie findet zwar Hinweise auf Skaleneffekte in der Pensionskassenadministration. Outsourcing führt jedoch nicht zu tieferen Administrationskosten. Deshalb sollte der Fokus der Pensionskassen vermehrt auf den Vermögensverwaltungskosten liegen. Der Mehrwert von aktiven Anlagestrategien ist dabei kritisch zu hinterfragen.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Charakteristika einer Pensionskasse die Performance und die Kosten in einem gewissen Ausmass beeinflussen. Einschränkend wird jedoch festgehalten, dass es sich hierbei um eine Vergangenheitsbetrachtung handelt. Von den historischen Zusammenhängen kann nur bedingt auf Zusammenhänge in der Zukunft geschlossen werden.

Die Invalidenversicherung hat im vergangenen Jahr 4 Prozent weniger Neurenten gesprochen als im Vorjahr. Der positive Trend bei der IV hat sich also auch im vergangenen Jahr fortgesetzt, ist aber erneut schwächer geworden. Das lässt darauf schliessen, dass die 4. IV-Revision ihre Wirkung nun voll entfaltet hat. Dafür gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass die 5. IV-Revision greift. Allein im ersten Monat seit Inkrafttreten waren bereits 200 Meldungen für die Früherfassung zu verzeichnen -ein grosser Teil davon stammte von den Versicherten selber.
Die Insiderstrafnorm soll neu alle kursrelevanten Tatsachen und auch die Gewinnwarnungen erfassen. Die grosse Kammer folgte dem Ständerat oppositionslos. Nicht erfasst wurden bisher Wertschriftenverkäufe, die im Vorfeld einer Gewinnwarnung getätigt werden, um einen Kursverlust abzufedern. So blieb die Strafnorm zahnlos, es gab nur ganz wenige Verurteilungen, schreibt der Tages-Anzeiger. Das wird nun geändert, indem der entsprechende Absatz – Ziffer 3 von Artikel 161 des Strafgesetzbuches – mit den allzu starken Tatbestandseinschränkungen gestrichen wird. Eine Expertenkommission mit Vertretern von Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Börse klärt noch im laufenden den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und macht allfällige Vorschläge. Erste Resultate sollten Ende Jahr vorliegen.
Die CVP-Fraktion hat sich für ein Rentenmodell entschieden, das vom rot-grünen Lager abgelehnt wird. Die 11. AHV-Revision hat somit im Nationalrat kaum Chancen. Bleibt die Frage, ob der Bundes- oder der Ständerat die Reform der Altersversicherung neu aufgleisen soll.
Die am 1. September 2007 in Kraft getretene Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) sieht auch eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG (BVV 2) vor. Mit dieser Anpassung von Art. 33 und Art. 36 Abs. 3 BVV 2 erscheinen verschiedene Teilaspekte erläuterungsbedürftig.
Die AHV schliesst das Jahr 2007 mit einem positiven Betriebsergebnis von 1499 Millionen ab. Das Umlageergebnis, welches die Versicherungstätigkeit widerspiegelt, bestimmt mit 1209 Millionen das Gesamtresultat.
Die Finanzmarktkrise und die Turbulenzen an den Börsen haben sich negativ auf den Deckungsgrad der öffentlichen Pensionskassen ausgewirkt. Die Publica und die SBB-Pensionskasse mussten einen weiteren Rückgang des Deckungsgrades in Kauf nehmen. Bei der SBB-Pensionskasse gibt es demnächst eine Vernehmlassung zu Sanierungsmöglichkeiten.