La prévoyance professionnelle est conditionnée par trois facteurs: les directives légales, le collectif avec la vision de l’employeur et le point de vue individuel de l’assuré.
(Sébastien Cottreau, Actuaire ASA, Kessler, Lausanne)
La prévoyance professionnelle est conditionnée par trois facteurs: les directives légales, le collectif avec la vision de l’employeur et le point de vue individuel de l’assuré.
(Sébastien Cottreau, Actuaire ASA, Kessler, Lausanne)
Un titre comme «Les caisses de pension ont perdu des milliards dans la baisse des bourses» à la une des journaux est certainement impressionnant et frappe le public. Mais reflète-t-il la réalité?
Si on considère la performance moyenne des institutions de prévoyance sur les 5 dernières années, soit un peu plus de 6%, il n’y aurait aucune raison de se faire du souci. Si par contre, on prend en compte une période de temps de 8 ans, le tableau s’assombrit à nouveau, compte tenu du résultat de même pas 3% par an. Celui qui connaît l’effet du calcul des intérêts composés sait en outre que le résultat final des différentes caisses pourra s’écarter fortement de ces moyennes.
(Peter Bänziger, Responsable Asset Management et Clientèle institutionnelle, Swisscanto Asset Management SA, Zurich)
Urs Schaffner hat per 1. Mai 2008 die Leitung des Schweizer Geschäfts von Hewitt Associates übernommen. Als Manager des drittgrössten Pensionskassenmarktes in Europa nimmt er auch Einsitz im erweiterten regionalen Leadershipgremium. Urs Schaffner stiess im September 2007 zu Hewitt Associates. Davor war er zuletzt weltweiter Partner und Leiter der Pensionskassenberatung Schweiz bei Mercer.
Urs Schaffner ist nebenamtlich für verschiedene Fachhochschulen als Dozent und als Prüfungsexperte bei der höheren Fachausbildung zum dipl. Pensionsversicherungsexperten tätig. Im Verlag Orell Füssli hat er zwei Fachbücher für Vorsorgeverantwortliche publiziert.
Im Asset Management, dem Geschäft mit Grosskunden wie Pensionskassen und Versicherungen, haben beide Grossbanken massiv Vermögen verloren – wegen schlechter Performance bei Anlagemandaten, schreibt die NZZ am Sonntag.
La Confédération encourage les aînés à continuer de travailler au-delà de l’âge légal de l’AVS. Mais elle empêche ses propres employés de le faire. Le Surveillant des prix en fait l’expérience.
Versicherer und IV-Stellen wollen die berufliche Eingliederung IV-gefährdeter Personen durch eine intensive Zusammenarbeit beschleunigen und sie vor der Invalidität bewahren. Die 5. IV-Revision bietet dafür mit der Früherfassung und den Integrationsmassnahmen geeignete Instrumente. Anfangs 2008 wurde zur erweiterten interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ-plus) zwischen Versicherern und den IV-Stellen eine Vereinbarung abgeschlossen.
State Street Corp., the largest money manager for institutions, may have to pay more than the $625 million it set aside for damages from lawsuits over losses from subprime-mortgage investments made for pension funds.
Wie der internationale Kapitalmarkt aus Sicht der Gewerkschaft Unia aussieht und wie sich die Pensionskassen verhalten sollen. Ein Artikel aus der Zeitung «work».
Der Pensionskassendienstleister Avadis konnte 2007 erneut ein Wachstum verzeichnen. Die Zahl der betreuten Versicherten im Bereich PK-Outsourcing stieg um 4%, die Erträge über alle Geschäftsfelder hinweg um 12%. Avadis verzeichnete einen Neugeldzufluss von insgesamt 360 Millionen Franken. Alternative Anlagen wie Private Equity oder Immobilien Schweiz erhielten den grössten Zuspruch. Avadis betreut aktuell rund 40’000 Versicherte und Rentner.
Eine Mitteilung der Konferenz der kant. BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden behandelt das Thema IKS (Internes Kontrollsystem) und die damit verbundenen Anforderungen an die Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen.
Gemäss der Mitteilung kann das IKS bei klassischen Stiftungen direkt aus der Prüf- bzw. Bestätigungspflicht der Revisionsstelle abgeleitet werden. Bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ist ein IKS ebenfalls notwendig, ergibt sich aber aus einer anderen gesetzlichen Grundlage.
Die spezialgesetzlichen Bestimmungen des BVG und seiner Verordnungen gehen Art. 728a und 728b OR, welche ein IKS und die Prüfung und Bestätigung desselben durch die Revisionsstelle verlangen, vor. Eine (direkte) Anwendbarkeit der OR-Bestimmungen auf Vorsorgeeinrichtungen scheidet daher aus.
Registrierte Vorsorgeeinrichtungen müssen jedoch aufgrund von Art. 6 lit.d BVV1 über ein IKS verfügen. Das IKS ist als Teil der rechtmässigen Geschäftsführung von der Revisionsstelle zu prüfen und in der Bestätigung der Rechtsmässigkeit der Geschäftsführung enthalten.
Auch nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen müssen über ein geeignetes System interner Kontrollen verfügen, da dies zwingend zu einer sachgemässen Organisation gehört. Die sachgemässe Organisation ihrerseits ist Teil der rechtmässigen Geschäftsführung und somit in der Bestätigung der Rechtmässigkeit der Geschäftsführung durch die Revisionsstelle enthalten.
Dabei ist aber zu beachten, dass die zukünftige zum IKS nach Art. 728a und 728b OR entwickelte Lehre, Praxis und Rechtsprechung aufgrund der spezialgesetzlichen Bestimmungen des BVG nicht einfach linear und unbesehen auf Vorsorgeeinrichtungen angewendet werden können wird.
An der Mitgliederversammlung des ASIP vom 6. Mai in Neuchâtel waren 114 Mitglieder vertreten. Diskussionen löste allein Traktandum 7 – die geplante ASIP-Charta – aus. In dieser wird festgehalten:
1. Oberstes Ziel von Pensionskassen-Verantwortlichen ist die Wahrung der Interessen der Versicherten und Rentenberechtigten im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
2. Pensionskassen-Verantwortliche ziehen aus ihrer Tätigkeit keine materiellen Vorteile, die über die ordentlichen Entschädigungen hinausgehen.
3. Interessenbindungen, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, werden offengelegt. Derselben Offenlegungspflicht haben sich auch Dritte zu unterziehen, sofern sie in die Entscheidungsprozesse der Pensionskasse einbezogen sind.
Zwei hauptsächliche Kritikpunkte kamen zur Sprache. Einmal wird bezweifelt, ob es sinnvoll ist, neben den neuen gesetzlichen Vorschriften und dem Ehrenkodex jetzt auch noch eine Charta für die Pensionskassen zu erlassen. Beim ASIP ist man der Meinung, dass die Charta den Ehrenkodex ersetzen könnte, was aber nicht in der Kompetenz des Verbands liegt. Der Kodex ist eine unabhängige Stiftung. Weiter wurde kritisiert, dass die Charta sehr weitgehende Vorschriften enthält, deren Umsetzung in der Praxis erhebliche Probleme stellen dürfte. Das betrifft insbesondere Punkt 3. Zur Sprache kam natürlich auch, dass keine Sanktionen explizit vorgesehen sind.
Die anwesenden Mitglieder nahmen bei 23 Enthaltungen und 15 Nein-Stimmen den Antrag des Vorstands an. Mit der Annahme ist die Ermächtigung an den Vorstand verbunden, erläuternde Fachrichtlinien zu erlassen. Die Diskussion dürfte angesichts des relativ knappen Ergebnisses aber noch andauern.
Die Pensionskasse Novartis berechnet ihren Deckungsgrad traditionell nach zwei unterschiedlichen Ansätzen. Einmal gemäss BVG Art. 44 und zudem nach einem eigenen, als «konservativ» bezeichneten Ansatz unter Ausschluss der Wertschwankungsreserven. Nach BVG ging der DG von 129 auf 127 Prozent zurück, «konservativ» berechnet von 116 auf 110 Prozent. Die Performance beträgt 2,1 Prozent. Laut eigener Darstellung wurde «die Korrekturphase benutzt, um die Aktienquote moderat zu erhöhen. Zudem wurde das Engagement in alternative Anlagen deutlich ausgebaut». Ende Jahr betrugt der Aktienanteil 27 (Vorjahr 18) Prozent, die Obligationen 43 (60) Prozent. Die alternativen Anlagen erreichten 9 Prozent (im Vorjahr im Kurzbericht nicht ausgewiesen). Die Vermögensanlagen betragen 14,0 (14,3) Mrd. Franken. Vom Rückgang um 300 Mio. entfallen 210 Mio. auf Wertveränderungen.
Wie reagieren die Pensionskassenverantwortlichen in ausgeprägten Baisseperioden wie derjenigen vom 1. Quartal 2008? Greifen sie zu taktischen Massnahmen? Sind sie mit den Ergebnissen ihrer Entscheidungen zufrieden? Sichern sie sich gegen Währungsschwankungen ab? Bevorzugen sie spezialisierte Anlagen nach Anlageklassen oder gemischte Anlagen? Dies sind einige der Fragen, die im Rahmen des Fokusthemas der 10. Ausgabe des Swiss Institutional Survey über Vermögensverwaltung und Anlagemodalitäten zum Teil beantwortet werden konnten.
An der jüngsten Umfrage, die im 1. Quartal 2008 durchgeführt wurde, nahmen 155, zumeist grosse institutionelle Anleger mit einem Gesamtvermögen von 239 Milliarden Franken teil, was rund 40% des Vermögens der 2. Säule entspricht. Das durchschnittliche Vermögen der Teilnehmer liegt bei 1’542 Millionen, der Median bei 480 Millionen.
Die Umfrage ergab, dass eine Mehrheit der Institutionen intern taktische Entscheidungen trifft, jedoch enttäuscht über die Ergebnisse ist. Nur die Hälfte der Teilnehmer nimmt eine Währungsabsicherung vor. Die spezialisierte Verwaltung nach Anlageklassen wird gegenüber der gemischten Verwaltung bevorzugt. Die bevorzugten Anlagevehikel und -formen sind von den Anlageklassen abhängig. Die durchschnittliche Anzahl der externen Vermögensverwalter liegt bei den inländischen Anlagen unter drei.
Die Bundespensionskasse Publica hat letztes Jahr auf ihren Anlagen eine Performance von 1,3 Prozent erzielt. Die Wertschwankungsreserven gingen um 635 Millionen Franken zurück. Zur Aufrechterhaltung des Ende 2006 erreichten Deckungsgrads von 109 Prozent wäre eine Rendite von 4 Prozent notwendig gewesen. Er sank infolgedessen auf 106 Prozent. Die Bilanzsumme beträgt 32 Mrd. Franken. Aufgelöst wurden zudem technische Rückstellungen in Höhe von netto 104 Mio. Franken.
Weltweit haben rund 1500 Mikrofinanz-Institute an Handwerker, Schneiderinnen oder Bauern 25 Milliarden Dollar verliehen. Vier Milliarden Dollar kommen von privaten Investoren. 2015 sollen es, so eine Studie der Deutschen Bank, 20 Milliarden sein. Die Pensionskasse des niederländischen Gesundheitswesens etwa will bis zum Jahr 2010 rund 200 Millionen Euro in Mikrofinanz-Anlagen investieren. Der auf Mikrofinanz spezialisierte Vermögensverwalter Responsability aus Zürich sammelt derzeit zehn Millionen Euro Anlegergeld » pro Monat ein. Deutsche Anleger können zurzeit in eine Handvoll Luxemburger Investmentfonds investieren.