image In einem Interview befragte die “Schweizer Personalvorsorge” den Präsidenten des ASIP, Christoph Ryter, nach der Höhe des Umwandlungssatzes bei der Migros-Pensionskasse, deren Geschäftsführer er ist. Die Antwort Ryters: “Die Migros-Pensionskasse ist eine der wenigen Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz, welche sowohl die Alters- als auch die Risikoleistungen im Leistungsprimat festlegt. Deshalb findet sich im Reglement des Hauptplanes keine Bestimmung zum Umwandlungssatz. Zudem beträgt das ordentliche Rücktrittsalter 63 Jahre für Männer und Frauen statt 65 beziehungsweise 64 im BVG. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen werden aber die Verpflichtungen der MPK mit den Grundlagen BVG 2005 und einem technischen Zins von 3.5 Prozent bewertet. Dies würde mit den versicherten Hinterlassenenleistungen einem theoretischen Umwandlungssatz im Alter 65 von rund 6.47 Prozent bei den Männern entsprechen. Er würde theoretisch damit bereits heute weit unter dem im Gesetz vorgesehenen Satz liegen.” Pro Memoria: am 7. März wird über eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4% abgestimmt.