Franziska Bur Bürgin, Advokatin und dipl. Steuerexpertin, äussert sich in einem Beitrag der AWP Soziale Sicherheit Nr. 2/2010 zur anstehenden Differenzbereinigung in der Frage der AHV-Beitragspflicht von patronalen Wohlfahrtsfonds im Zuge der 11. AHV-Revision. Im Kern geht es darum, diese Fonds von den Begehrlichkeiten der AHV fernzuhalten, weil andernfalls ihr Existenz akut gefährdet wäre. Gerade im Bereich der 2. Säule haben die Wohlfahrtsfonds eine wichtige und segensreiche Wirkung. Bur Bürgin befürchtet, dass die vom Ständerat gewählte Formulierung der Verwaltung Tür und Tor öffnet, um die Befreiung zu umgehen.

Sie hält in ihrem Fazit fest: “Insofern bleibt nur zu hoffen, dass die Räte im Differenzbereinigungsverfahren wieder zur ursprünglichen Formulierung des Nationalrats zurückkehren. Andernfalls hat ein Arbeitgeber beim besten Willen keinen Anreiz mehr, freiwillige Sozialleistungen zu erbringen, und die Wohlfahrtsfonds werden in Kürze aus der Schweizer Vorsorgelandschaft verschwinden. Bei diesem Szenario werden nicht nur keine zusätzlichen Beiträge für die AHV generiert, sondern es kommen auch noch mehr Lasten auf Arbeitslosenkassen und Fürsorgestellen zu.”

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