parlament Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schloss die Detailberatung zur UVG-Revision mit zahlreichen Abweichungen von den bundesrätlichen Anträgen praktisch ab. Sie eliminierte zahlreiche Differenzen bei der BVG-Strukturreform und machte einen Schritt weiter bei der Lösung des Problems der Leistungssistierungen im KVG.

Nach der zweiten Beratung der Vorlage BVG Teilrevision. Strukturreform (07.055 s) durch den Ständerat in der Dezembersession 2009 bestehen noch zwölf Differenzen zum Nationalrat. Die Kommission beantragt dem Nationalrat, in neun Punkten dem Ständerat zu folgen. Hingegen will sie namentlich daran festhalten, dass die Aufsichtsbehörde in rechtlicher, finanzieller und administrativer Hinsicht unabhängig sein muss (Art. 61 Abs.3).

  Mitteilung SGK-N / Fahne WS 09 S