“Zum 25. Geburtstag des BVG beschenkt Aon Consulting die HR- und Personalvorsorge-Community mit der ersten BVG-iPhone App”, heisst es in einer Mitteilung des Beratungs-Büros. Eine “Innovation und ein Mehrwert für alle, die schnell und präzis Zugriff auf die Kennzahlen der Sozialversicherung und der beruflichen Vorsorge haben wollen”, wie Aon schreibt. Die kostenlose App enthält über 20 Masszahlen pro Jahr mit allen Werten ab 1985. Die App gibt es in vier Sprachen. Ein jährliches Update hält die Zahlen auf dem neusten Stand “für die nächsten 25 Jahre”, wie Aon verspricht.
pwirth
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Parl. Initiative – Indirekter Gegenvorschlag zur Minder-Initiative
Die Kommission für Rechtsfrage des SR hat eine Parlamentarische Initiative für einen Indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative “gegen die Abzockerei” eingereicht. Darin heisst es u.a.:
Das Obligationenrecht (OR), das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und evtl. das Strafgesetzbuch (StGB) sind in denjenigen Bestimmungen, die Gegenstand der Volksinitiative (Minder-Initiative) sind, zu revidieren.
Die Revision hat sich an den Forderungen dieser Initiative und am direkten Gegenentwurf des Nationalrates zu orientieren. Diese eingeschränkte Revision hat zum Ziel, als indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe, einen Rückzug der Minder-Initiative, welche auch Details auf Verfassungsstufe regelt, zu ermöglichen.
Bezüglich BVG heisst es in Pkt. 4: Transparenz und Ermittlung des Aktionärswillens mit Bezug auf die institutionelle Stimmrechtsvertretung, elektronische Fernabstimmungen und die Stimmabgabe durch öffentliche Vorsorgeinrichtungen an der Generalversammlung sind zu gewährleisten.
Interpellation “Wie weiter mit den Sozialversicherungen?”- Antwort des Bundesrates
Als Reaktion auf die Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes hat Meinrado Robbiani eine Interpellation mit dem Titel “Wie weiter mit den Sozialversicherungen?” eingereicht. Seine Befürchtung: “Die Gefahr ist gross, dass die Vorbereitungsarbeiten des Bundesrates und die Erarbeitung von Gesetzen im Parlament nichts bewegen und das Ziel, die soziale Sicherheit dem Wandel und den neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen anzupassen, unerreicht bleibt.” Robbiani schlug eine umfassende Debatte mit dem Einbezug der Sozialpartner vor.
In der Antwort des Bundesrates vom 19.5.2010 steht u.a.: “Der Stillstand und die Verzögerungen bei mehreren Revisionsvorhaben beunruhigen auch den Bundesrat. Seine Anträge an das Parlament tragen den Ergebnissen der Anhörung der interessierten Kreise grundsätzlich bereits Rechnung. Allerdings ist es Sache des Gesetzgebers, einen Konsens zu erlangen oder zumindest für mehrheitsfähige Gesetzesvorlagen zu sorgen. Geht es dann darum, die auf dieser Grundlage gefällten Entscheide zu verfechten, zählt der Bundesrat auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, auf die Arbeit der Parteien und auf die Verantwortung der anderen Akteure innerhalb des demokratischen Prozesses.”
BfS: Generationensterbetafeln 2010

Eine neue Studie des Bundesamtes für Statistik analysiert die Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge 1900 bis 2030 auf der Basis der beobachteten Daten der Jahre 1900-2008 und eines für die Schweiz entwickelten mathematischen Modells bis zum Jahr 2030.
Mit einer Zunahme der durchschnittlichen Lebensdauer von rund einem Jahr alle drei Jahre ist die Sterblichkeit im Verlauf des letzten Jahrhunderts deutlich zurückgegangen. Die Frauen bleiben die unbestrittenen Rekordhalterinnen im Bezug auf die Langlebigkeit. Doch dieser Vorsprung der Frauen von rund 4 Jahren für den Geburtsjahrgang 2008 zeigt im Laufe der Generationen eine abnehmende Tendenz. Die Männer holen ihren Rückstand allmählich auf, so dass ihr Gewinn an Lebensjahren bereits seit über vierzig Geburtsjahrgängen jenen der Frauen übersteigt.
Bei der Analyse der Generationssterbetafeln kann folgendes festgestellt werden: von der Generation 1900 haben nur 0,2 % der Männer und 0,9% der Frauen das 21. Jahrhundert erreicht. 4,4% bzw. 9,2% der Personen des Geburtsjahrgangs 1950 werden voraussichtlich 100 Jahre alt. Von der Generation 2010 werden wahrscheinlich 14% der Männer bzw. 22% der Frauen einen 100. Geburtstag feiern. Ohne aussergewöhnliche Entdeckungen auf dem medizinischen Sektor werden jedoch nur wenige Menschen älter als 110 Jahre. Gemäss den Sterbetafeln können nur 0,6% bzw. 1,1% der 2010 geborenen Knaben bzw. Mädchen dieses Ereignis erleben. Diese Zahlen stellen eine Einschätzung dar, die laut BfS “nicht als eintretende Realität” gesehen werden sollte, und das betrifft vor allem die Zahlen, die weit in der Zukunft liegen.
Europas Bürger müssen länger arbeiten
Der demographische Wandel zwingt immer mehr EU-Staaten, das Renteneintrittsalter anzuheben. In Deutschland ist schon jetzt gesetzlich festgelegt, dass das Renteneintrittsalter schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre steigt. Ob das genügt? Nach Überlegungen der EU könnte das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre steigen, schreibt die FAZ.
Das Diskussionsdokument („Grünbuch“) der EU, das Ende Juni erwartet wird, soll weder konkrete Vorschläge noch Empfehlungen enthalten. Es stehe aber außer Zweifel, dass die Menschen künftig mehr Zeit im Berufsleben verbringen müssten, wenn die sozialen Sicherungssysteme finanzierbar bleiben sollten, hieß es am Freitag in der Kommission. Die Zuständigkeit für die sozialen Sicherung liege nicht bei der Gemeinschaft, sondern in den Mitgliedstaaten. Allerdings sei die Rentenpolitik ein wichtiger Baustein für die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Zudem berühre die Rentendebatte auch EU-Regelungen zu Pensionsfonds sowie die Finanzierung der Staatsfinanzen. Deshalb seien außer Sozialkommissar László Andor auch Binnenmarktkommissar Michel Barnier und Wirtschaftskommissar Ollie Rehn in die Vorbereitung des Grünbuchs eingebunden.
IAS 19 Proposals to Increase The Reported Cost of Pensions
The International Accounting Standards Board (IASB) exposure draft of changes to the accounting standard IAS 19 attempts to increase the consistency of pensions accounting between companies. The changes are the outcome of IASB’s scaled-back ‘phase 1’ review which is intended to improve the consistency in how the standard is applied. Many companies reporting under IAS 19 could see an increase in both the annual pensions cost recognised in profit and loss and the pension liability shown on the balance sheet.
Towers Watson: Europe Matters (more than you might think)
A new European supervisory body may have the power to impose funding standards on occupational pension schemes, if proposals working their way through the European Commission (EC) take effect. Irrespective of this, a review of the existing Pensions (also known as IORP) Directive seems to be nudging towards some harmonisation of solvency standards for pension funds across Europe. For good measure, the EC is due to launch a high-level consultation (Green Paper) targeting delivery of adequate and sustainable pensions.
Gemini Sammelstiftung: Vergleich
Die Gemini-Sammelstiftung und das BSV haben parallel Medienmitteilungen zum Vergleich zwischen der Gemini Sammelstiftung und ihren früheren Führungsverantwortlichen – Carl Hebling und Oskar Leutwyler – publiziert. Die Auseinandersetzung hat beinahe auf den Tag genau drei Jahre gedauert und für alle Beteiligten und die Berufliche Vorsorge generell eine unerfreuliche Belastung bedeutet. Im Kern ging es um den Anspruch auf die Mittel, welche in die Gemini Personalvorsorge AG als Broker-, Betreuungs- und Administrationsentschädigungen geflossen waren und insgesamt 6,3 Mio. Franken ausmachen. Sowohl Hebling und Leutwyler als auch die Gemini haben ihren Anspruch darauf angemeldet. Das BSV hat zur Klärung den Basler Anwalt Christoph Degen mit einer Expertise beauftragt, deren Fazit gemäss BSV lautet, dass die Mittel der Gemini zuzuführen seien.
In den vergangenen Wochen war verschiedentlich mit dem unmittelbar bevorstehenden Abschluss des Vergleichs gerechnet worden. Offenbar war zwischen den Anwälten der beiden Parteien eine Vereinbarung aber nur schwer zu erreichen. Positiv ist, dass es nach den langwierigen Auseinandersetzungen nun doch zu einem Vergleich gekommen ist und ein Prozess hat vermieden werden können.
Das BSV schreibt in seiner Mitteilung: “Die Pensionskasse «Gemini Sammelstiftung» hat die Risiken Tod und Invalidität bei einer Versicherungsgesellschaft abgesichert. In den Jahren 2001 bis 2006 bezahlte diese Versicherung der «Gemini Personalvorsorge AG» Entschädigungen in der Höhe von 6.03 Mio. Franken. Dem Verwaltungsrat der «Gemini Personalvorsorge AG» gehörten unter anderen der damalige Präsident des Stiftungsrats sowie der damalige Leiter der Geschäftsführung der «Gemini Sammelstiftung» an.”
“Der Experte (Degen) kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass dieses Geld nicht der «Gemini Personalvorsorge AG» gehört, sondern der «Gemini Sammelstiftung» und damit den Versicherten: «Bei diesen Zahlungen handelte es sich um Teile der Überschussrückvergütungen zugunsten der Sammelstiftung». Die Personalvorsorge AG müsse «die erhaltenen Entschädigungen der Sammelstiftung herausgeben.»
Die offensichtlich von den Anwälten formulierte Mitteilung der Gemini behandelt die Sachlage als Auseinandersetzung über die strukturelle Beziehung zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG. In dem Communiqué heisst es: “Der Stiftungsrat der Gemini Sammelstiftung hat mit der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen eine Vereinbarung über die Überführung der in letztgenannter Gesellschaft geäufneten Broker- und Betreuungsentschädigungen an die Sammelstiftung geschlossen. Diese Vereinbarung folgt einer Anregung des am 6. Juni 2007 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsbehörde über die Gemini Sammelstiftung ernannten Beauftragten. Dieser hatte in seinem Schlussbericht empfohlen, auf die Übernahme der Gemini Personalvorsorge AG durch die Sammelstiftung zu verzichten und stattdessen eine vergleichsweise Einigung über die Übertragung der Vermögenswerte zu finden.
Durch die geschlossene Vereinbarung wird die von der Sammelstiftung am 7. Juni 2007 angekündigte Strukturvereinfachung abgeschlossen. Damit sind alle offenen rechtlichen Fragen zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen geklärt.”
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Gemini Personalvorsorge AG jetzt aufgelöst wird. Dem neugewählten Präsidenten der Gemini, Vital Stutz, dürfte mit dem Abschluss der Auseinandersetzung die Arbeit wohl wesentlich vereinfacht werden. Jedenfalls bekundet er auf Anfrage seine Befriedigung über den endlich abgeschlossenen Vergleich.
Mitteilung Gemini / Mitteilung BSV / Berichte zum Fall Gemini
Swisscanto PK-Umfrage: Versicherungstechnische Fragen
Othmar Simeon, Leiter der Swisscanto Vorsorgeberatung, kommentiert die Ergebnisse über Verwaltungskosten und die Aufwendungen für den Pensionskassen-Experten, die Kontrollstelle und die Aufsicht. Er geht auch ein auf die mit der Abstimmung über den Umwandlungssatz verbundenen Konsequenzen und er stellt die Frage, wer die Pensionierungsverluste tragen muss (leicht zu beantworten!).
Swisscanto PK-Umfrage: Anlagen und Performance
Ausführungen von Peter Bänziger, CIO Swisscanto Asset Management, zu Anlagefragen an der Präsentation der Ergebnisse der Swisscanto-Umfrage 2010 am 18. Mai in Zürich. Bänziger zeigt die bemerkenswerte Stabilität der strategischen Ausrichtung der schweizerischen Pensionskassen auf. Er macht aber auch klar, dass trotz der guten Performance im Jahr 2009 die Kassen weiterhin nicht über ausreichende Schwankungsreserven verfügen und die mittelfristigen Renditen nicht ausreichen, um die Leistungsziele zu erfüllen.
The Debt of Socrates
I went down yesterday to the Piraeus with Glaucon, that I might offer up my prayers to the goddesses Brussels and Euro. There we chanced to find among other companions Polemarchus, who was sorely vexed.
Why the long face? I asked?
Info Nr. 12 der Grenzgängerinformation
Die Interessengemeinschaft Pensionskasse behandelt in Ihrer Grenzgängerinformation Nr. 12 zwei Urteile (Mitarbeitergewinnbeteiligung und vorzeitiger Ruhestand) sowie Aktualitäten zum Thema Frühpensionierung und Doppelbesteuerungsabkommen. U.a. hält die IG mit Blick auf allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem deutschen Fiskus fest: “Da die Gerichte dazu tendieren, Details rund um die Schweizer Pensionskassen sehr genau zu untersuchen und auch individuelle Vereinbarungen oder firmenspezifische Regelungen berücksichtigen, sollten Sie sämtliche Dokumente aufbewahren und dadurch in der Lage sein, allfällige Beweisführungen selbst anhand Ihrer Unterlagen zu übernehmen. Im Extremfall wird die Vorlage von Unterlagen für die gesamte (!) Beschäftigungszeit in der Schweiz gefordert. Arbeitgeber, Pensionskassen und Finanzbehörden sind nur eingeschränkt zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet, so dass Sie nicht darauf vertrauen können, hier eine vollständige Dokumentation Ihrer konkreten Situation und Entwicklung rund um Ihre Schweizer Pensionskasse zu erhalten.” Als Hilfe wird dabei auch auf den individuellen AHV-Kontoauszug verwiesen.
IPE: Swiss funds shying from their core business
Herbert Brändli, head of the multi-employer fund Profond, has criticised the growing trend for Swiss Pensionskassen to shy away from longevity risk by outsourcing pensioner liabilities, promising only capital payments at retirement and switching to defined contribution (DC) schemes. “If I see pension payments and longevity as risks then what am I doing here? This is supposed to be the core business of a Pensionskasse," he said. “As long as people are working we will continue to get assets into the pension fund." Brändli said this was enough to keep buffers filled and pensions guaranteed.He also predicted that equities – an asset class Profond has a greater exposure to than most Swiss pension funds – would continue to return 4% annually over the long term.
But Peter Zanella, head of retirement solutions Switzerland at Towers Watson, said the trend towards removing longevity risk among Swiss Pensionskassen would be compounded, predicting the current discount rate in the Swiss mandatory second pillar of 3-3.5% to come under pressure should the deflationary scenario continue. This would see liabilities increase by up to 15%, he said, and even if inflation returns, Pensionskassen would have to face the problem of financing pension indexations. “While earlier switches to defined contribution schemes were made to achieve more transparency, we can now see more and more switches with actual cuts in benefits,” Zanella said.
Die Zunahmen der Lebenserwartung und die VE
Matthias Wiedmer, PK-Experte bei der Libera, beschreibt in Horizonte 36 die Auswirkungen der zunehmenden Lebenserwartungen auf die Vorsorgeeinrichtungen. Sein Fazit:
• Die Lebenserwartung nimmt weiter zu, die Zunahme hat sich jedoch insgesamt verlangsamt. Dabei ist insbesondere die Entwicklung bei den über 60- jährigen Personen von Bedeutung. Die Differenz in der Lebenserwartung zwischen Frauen und Männern nimmt zudem ab.
• Als Faustregel gilt weiterhin, dass die Lebenserwartung innerhalb von zehn Jahren um knapp ein Jahr zunimmt.
• Die VE müssen aus diesem Grund die laufenden
Renten immer länger ausrichten. Aus Sicht der
VE ist deshalb das realistische Setzen der Berechnungsparameter wie der Lebenserwartung und des Umwandlungssatzes von hoher Bedeutung. Das Vorsorgekapital der Rentner muss vorsichtig bewertet und der Umwandlungssatz periodisch der weiteren Zunahme der Lebenserwartung angepasst werden.
• Aus Sicht der Versicherten führt dadurch die weitere Zunahme der Lebenserwartung langfristig zu einem sinkenden Leistungsniveau. Soll das Leistungsniveau beibehalten werden, ist künftig von erhöhten Beitragsbelastungen auszugehen.
Viel Betrieb bei der Zentralstelle
Seit Mitte 1999 haben über 225’000 Personen eine Anfrage betreffend Guthaben aus beruflicher Vorsorge bei der Zentralstelle eingereicht, ist dem Geschäftsbericht des Sicherheitsfonds zu entnehmen. Im Geschäftsjahr 2009 sind 23’206 neue Anfragen bearbeitet worden. Damit überstiegen die Anfragen das bereits hohe Niveau des Jahres 2008 noch leicht. Alle kontoführenden Einrichtungen (Vorsorgeeinrichtungen, Freizügigkeits- und Policenstiftungen) melden der Zentralstelle periodisch die bei ihnen vorhandenen vergessenen oder kontaktlosen Guthaben. Die beiden Datenbestände werden durch die Zentralstelle in regelmässigen Abständen mit den Anfragen verglichen.
Bei einer möglichen Übereinstimmung einer Anfrage und der Kontomeldung werden der Gesuchsteller und die kontoführende Einrichtung orientiert. Diese Parteien regeln anschliessend die Weiterleitung des Guthabens nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bis Ende Februar 2010 hat die Zentralstelle für 69’202 Gesuchsteller total 105’370 mögliche Übereinstimmungen von Guthaben aus beruflicher Vorsorge lokalisieren können. Alle neu eingereichten Anfragen werden sofort auf eine vorhandene Meldung eines Guthabens überprüft. Später eintreffende Kontomeldungen für solche Anfragen werden durch die regelmässigen Suchläufe über den ganzen Datenbestand abgedeckt. Pro Woche werden zurzeit rund 440 neue Anfragen zu Guthaben aus beruflicher Vorsorge eingereicht. Der Anteil der Anfragen, bei denen ein Konto gemeldet werden kann, liegt bei gut 35%.
