Die Gemini-Sammelstiftung und das BSV haben parallel Medienmitteilungen zum Vergleich zwischen der Gemini Sammelstiftung und ihren früheren Führungsverantwortlichen – Carl Hebling und Oskar Leutwyler – publiziert. Die Auseinandersetzung hat beinahe auf den Tag genau drei Jahre gedauert und für alle Beteiligten und die Berufliche Vorsorge generell eine unerfreuliche Belastung bedeutet. Im Kern ging es um den Anspruch auf die Mittel, welche in die Gemini Personalvorsorge AG als Broker-, Betreuungs- und Administrationsentschädigungen geflossen waren und insgesamt 6,3 Mio. Franken ausmachen. Sowohl Hebling und Leutwyler als auch die Gemini haben ihren Anspruch darauf angemeldet. Das BSV hat zur Klärung den Basler Anwalt Christoph Degen mit einer Expertise beauftragt, deren Fazit gemäss BSV lautet, dass die Mittel der Gemini zuzuführen seien.

In den vergangenen Wochen war verschiedentlich mit dem unmittelbar bevorstehenden Abschluss des Vergleichs gerechnet worden. Offenbar war zwischen den Anwälten der beiden Parteien eine Vereinbarung aber nur schwer zu erreichen. Positiv ist, dass es nach den langwierigen Auseinandersetzungen nun doch zu einem Vergleich gekommen ist und ein Prozess hat vermieden werden können.

Das BSV schreibt in seiner Mitteilung: “Die Pensionskasse «Gemini Sammelstiftung» hat die Risiken Tod und Invalidität bei einer Versicherungsgesellschaft abgesichert. In den Jahren 2001 bis 2006 bezahlte diese Versicherung der «Gemini Personalvorsorge AG» Entschädigungen in der Höhe von 6.03 Mio. Franken. Dem Verwaltungsrat der «Gemini Personalvorsorge AG» gehörten unter anderen der damalige Präsident des Stiftungsrats sowie der damalige Leiter der Geschäftsführung der «Gemini Sammelstiftung» an.”

“Der Experte (Degen) kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass dieses Geld nicht der «Gemini Personalvorsorge AG» gehört, sondern der «Gemini Sammelstiftung» und damit den Versicherten: «Bei diesen Zahlungen handelte es sich um Teile der Überschussrückvergütungen zugunsten der Sammelstiftung». Die Personalvorsorge AG müsse «die erhaltenen Entschädigungen der Sammelstiftung herausgeben.»

Die offensichtlich von den Anwälten formulierte Mitteilung der Gemini behandelt die Sachlage als Auseinandersetzung über die strukturelle Beziehung zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG. In dem Communiqué heisst es: “Der Stiftungsrat der Gemini Sammelstiftung hat mit der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen eine Vereinbarung über die Überführung der in letztgenannter Gesellschaft geäufneten Broker- und Betreuungsentschädigungen an die Sammelstiftung geschlossen. Diese Vereinbarung folgt einer Anregung des am 6. Juni 2007 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Aufsichtsbehörde über die Gemini Sammelstiftung ernannten Beauftragten. Dieser hatte in seinem Schlussbericht empfohlen, auf die Übernahme der Gemini Personalvorsorge AG durch die Sammelstiftung zu verzichten und stattdessen eine vergleichsweise Einigung über die Übertragung der Vermögenswerte zu finden.

Durch die geschlossene Vereinbarung wird die von der Sammelstiftung am 7. Juni 2007 angekündigte Strukturvereinfachung abgeschlossen. Damit sind alle offenen rechtlichen Fragen zwischen der Gemini Sammelstiftung und der Gemini Personalvorsorge AG und deren Organen geklärt.”

Es darf davon ausgegangen werden, dass die Gemini Personalvorsorge AG jetzt aufgelöst wird. Dem neugewählten Präsidenten der Gemini, Vital Stutz, dürfte mit dem Abschluss der Auseinandersetzung die Arbeit wohl wesentlich vereinfacht werden. Jedenfalls bekundet er auf Anfrage seine Befriedigung über den endlich abgeschlossenen Vergleich.

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