Laut einem Bericht des TV-Wirtschaftsmagazins Eco verfügen die SBB über grosse Reserven bei ihrem Immobilienbesitz, der für die Sanierung der Pensionskasse genutzt werden könne.
Sonntags-Blick: “Müssen die Renten gekürzt werden?”
“Den Schweizer Pensionskassen geht die Luft aus. Gemäss einer Umfrage des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (Asip) haben sie in den vergangenen zehn Jahren auf allen Anlagekategorien im Schnitt eine Rendite von 1,1 Prozent erzielt. Im gleichen Zeitraum mussten sie ihren Versicherten den gesetzlichen Mindestzins von durchschnittlich 2,9 Prozent gutschreiben. Folge: Die Altersguthaben der künftigen Rentner steigen schneller als das vorhandene Kapital. Doch es kommt noch schlimmer: Auf diesen überhöhten Guthaben müssen die (meisten) Kassen Jahresrenten von 6,8 Prozent auszahlen (6800 Franken Rente pro 100000 Franken Sparkapital). Dazu brauchen sie in Anbetracht der gestiegenen Lebenserwartung eine Rendite von 4,9 Prozent viermal mehr, als sie effektiv erzielt haben”, schreibt Werner Vontobel im Sonntagsblick, und fährt fort: “Das kann nicht aufgehen”.
NZZ: BSV will Gemini-Untersuchungsbericht nicht herausgeben
Michael Ferber geht in einem NZZ Artikel auf die Situation rund um die Vorfälle bei der Gemini-Sammelstiftung ein und kommentiert die Haltung des BSV, das zwar eine Strafklage gegen Helbling und Leutwyler eingereicht hat, den Untersuchungsbericht des Basler Anwalts Christoph Degen hingegen nicht publizieren will. Zitiert werden zahlreiche an dem Fall interessierte Fachleute.
UBS: Wenig Prozessbedürfnis beim Bund
Wer ehemalige UBS-Manager für ihre Sünden in den Jahren 2008 und 2009 vor Gericht ziehen will, muss bis 14. Oktober handeln. Dann läuft die Frist für Verantwortlichkeitsklagen ab, schreibt der Tages-Anzeiger.
Weiter heisst es in dem Artikel: “Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat würden eine solche Klage begrüssen. Mehr noch: Sie haben in ihrem Bericht von Ende Mai den Bundesrat aufgefordert, dies zu ermöglichen. Konkret riefen sie ihn in der viel beachteten «Empfehlung 19» auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Eidgenossenschaft selbst oder «Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit als Aktionäre» gegen die UBS-Verantwortlichen vorgehen könnten.
Die GPK dachten dabei an den AHV-Fonds, die Bundespensionskasse Publica, die Suva sowie die Pensionskassen von Post und SBB. Der Bundesrat solle ihnen «die Übernahme des Prozessrisikos und der Verfahrenskosten» garantieren.
Danach sieht es aber nicht aus: Der Bundesrat und das für die «Empfehlung 19» zuständige Bundesamt für Justiz haben bislang keinerlei Garantien abgegeben. Laut übereinstimmenden Aussagen von AHV-Fonds, Publica, Suva sowie den Pensionskassen von Post und SBB hat man mit ihnen nicht einmal informell das Gespräch gesucht. Auch gegenüber dem TA gibt sich das Bundesamt für Justiz (BJ) wortkarg: Der Bundesrat werde im Herbst zum GPK-Bericht Stellung nehmen, teilt BJ-Sprecher Folco Galli mit. Mehr könne er nicht sagen.”
TA: Kasse der Swiss Re Siegerin beim PK-Rating
Im Pensionskassen-Rating des «Tages-Anzeigers» schwingt dieses Jahr die Pensionskasse der Swiss Re obenauf. Seit sie mitmacht, befindet sie sich unter den besten Vorsorgeeinrichtungen. «Die Mitarbeiter freuen sich jeweils, wenn sie sehen, dass sie sich in einer guten Kasse befinden. Das erleichtert auch die Personalrekrutierung für den Konzern», begründet Brigitte Schmid, Geschäftsführerin der PK Swiss Re, warum sie sich dem einzigen, fachlich vom Beratungsunternehmen Mercer begleiteten Vergleich stellt.
EFK gegen Frauenrentenalter 65
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF lehnt die in der 11. AHV-Revision vorgesehene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Im Prinzip ist die EKF selbstverständlich für eine Gleichbehandlung der Geschlechter – das ist auch ihre Aufgabe. Die EKF ist aber der Meinung, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters aus Gleichstellungsgründen nicht zwingend ist, schreibt das EDI in einer Medienmitteilung.
BVK: Zürcher Kantonsrat setzt PUK ein
Zur politischen Aufarbeitung der BVK-Korruptionsaffäre setzt der Zürcher Kantonsrat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein. Dies hat auf Antrag der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission mit 162 zu 0 Stimmen beschlossen.
Temporärarbeit: “Von prekär kann keine Rede sein”, junge PK
“HR Today” widerspricht dem gängigen Vorurteil, Temporärarbeit sei “prekär”. In einem Beitrag auf der Website werden die in der Schweiz geltenden Bestimmungen und die Vorteile der Temporärarbeit dargestellt, welche von vielen Arbeitnehmern gezielt gewählt werde und für eine Mehrheit den Übergang zu einer Festanstellung biete. Dabei wird auch auf die Vorsorgeeinrichtung des Branchenverbandes swissstaffing hingewiesen. “Punkto BVG sind die temporär Arbeitenden zuverlässiger versichert als die meisten Schweizer Arbeitnehmenden: Dank ihrem häufig jungen Alter und ihrer in der Regel nur kurzen Verweildauer bei der Temporärarbeit tragen sie dazu bei, dass ihre Pensionskassen bei Top-Gesundheit sind. Die grösste Pensionskasse für temporär Arbeitende ist jene des Branchenverbandes swissstaffing. Die Stiftung 2. Säule swissstaffing zählt 14′750 Versicherte (Stichtagsbetrachtung). Davon beziehen nur gerade 670 – also 4,6 Prozent – eine Rente. Eine solch günstige Altersstruktur kennen nur wenige andere Pensionskassen in der Schweiz.”
Dank dem phänomenalen Aktive-Rentner-Verhältnis kann die Stiftung 2. Säule praktisch nicht aus dem Lot geraten. Für den schlimmsten Fall weist sie eine exzellente Sanierungsfähigkeit auf. Doch Sanierung war in der letzten Krise nicht nötig. Weil die Stiftung 2. Säule swissstaffing mit einer relativ aktienintensiven Anlagepolitik operiert, hat sie die Börsenbaisse im Jahr 2008 zwar deutlich zu spüren bekommen.
Ohne eine einzige Sanierungsmassnahme ist es ihr aber gelungen, innert eines Jahres wieder einen überragenden Deckungsgrad von 115,7 Prozent (per 31.12.2009) zu erreichen.
Die angesparten Guthaben der temporär Arbeitenden sind also bestens abgesichert. Einen solch hohen Deckungsgrad erreichten Ende 2009 nur gerade 11 Prozent der privatrechtlichen Pensionskassen und keine einzige der öffentlich-rechtlichen.
Ein weiterer Vorteil, den die Stiftung 2. Säule swissstaffing den temporär Arbeitenden zu bieten hat, ist die innovative Berechnung des Minimallohns für die BVG-Unterstellung. Während Festangestellte mindestens CHF 20 520.– pro Jahr verdienen müssen, um in eine Pensionskasse aufgenommen zu werden, sind temporär Arbeitende ab der ersten Einsatzstunde versichert (sofern der Einsatz länger als 13 Wochen dauert). Das wurde möglich, indem man die Eintrittsschwelle für die BVG-Unterstellung auf die Stunde umgerechnet hat. Sie beträgt 9.50 Franken. Da jede und jeder temporär Arbeitende mehr verdient, ist auch jede und jeder BVG-versichert (wiederum natürlich in Abhängigkeit der Einsatzdauer).”
WSJ: ABP Threatens To Cut Payments
Netherlands’ ABP, one of the world’s largest pension funds warned Friday that it may have to reduce pension payments and called on authorities to change regulations, as historically low interest rates are making it increasingly difficult for it to maintain guarantees under current valuation rules. The pension fund also warned that higher life expectancy will have a bigger negative impact than previously expected.
Experts say that the Netherlands‘ generous pension system, in which many citizens over the age of 65 receive 70% of the net minimum wage, needs to prepare for a drastic restructuring to cope with these challenges. ABP, which covers 2.8 million active and retired civil servants and teachers in the Netherlands, said Friday it may have to cut pension payments as of 2011 because its coverage ratio–a gauge that measures the fund’s assets relative to its liabilities–dropped to 88% in August, far below the legally required minimum of 105%.
It said it may not be able to guarantee current payout levels at the end of the year, adding that it will assess if it needs to take additional measures at the beginning of 2011. It is another setback for ABP, which was hit hard by the financial crisis. The fund, which currently has EUR218 billion worth of assets under management, lost around 20% of its total capital in 2008, although it managed to offset most of these losses since 2009.
Prevas und Gewos gehen Partnerschaft ein
Die beiden in der beruflichen Vorsorge tätigen Unternehmen Prevas und Gewos rücken im Rahmen einer Nachfolgeregelung bei der Prevas AG näher zusammen. Die von Georg Brönnimann und Dr. Claude Stierlin gegründete Prevas ist seit 1982 Anbieterin umfassender Pensionskassen-Administration mit Expertentätigkeit. Der Unternehmung angehängt ist die Prevas-Sammelstiftung. 2004 gegründet, hat die Gewos heute ihre Schwerpunkte bei der externen Geschäftsführung, den Veranstaltungen und Publikationen für Pensionskassen und wird von den beiden Eigentümern, Viktor Ackermann und Lydia Krauss, geleitet. Prevas und Gewos bleiben weiterhin selbständig. Per 1. Oktober 2010 wird die Geschäftsleitung der Prevas durch Viktor Ackermann erweitert, während Lydia Krauss die Gesamtleitung der Gewos übernimmt. Zur Gewährleistung eines optimalen Übergangs sind Stierlin und Brönnimann in den kommenden Jahren weiterhin für die Prevas tätig.
Ernst & Young PK-Studie 2010: Vorsorgeeinrichtungen unzufrieden mit der Politik
In der von Ernst & Young erstmals durchgeführten Pensionskassenstudie 2010 senden die Vorsorgeeinrichtungen eine klare Botschaft nach Bern: Sie beurteilen den Einfluss der Politik auf ihr Tagesgeschäft mehrheitlich als negativ. Dass Handlungsbedarf besteht, ist den Kassen jedoch klar. Sie zeigen beispielsweise Offenheit gegenüber einem massgeschneiderten Solvenz- oder Stresstest, heisst es in einer Mitteilung von Ernst & Young.
Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Ernst & Young hat im Sommer 2010 erstmals eine Umfrage durchgeführt und dazu 48 Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz mit unterschiedlichem Profil befragt. Im Zentrum standen Fragen nach der aktuellen Lage der Institutionen und nach ihrer Strategie zur Bewältigung von Herausforderungen wie tiefe Renditen, erhöhte Lebenserwartung oder Reservedefizite.
Die Branche würde es vorziehen, wenn zentrale Parameter ihres Geschäfts – wie der BVG-Mindestzinssatz – nicht vom Bundesrat, sondern vom paritätischen Führungsorgan der einzelnen Vorsorgeeinrichtung bestimmt würden. Anderseits haben die Pensionskassen wenig gegen Kontrollmechanismen und Vorgaben einzuwenden, die sie als sinnvoll erachten. Über 60 Prozent der befragten Institutionen befürworten die heute gängige Kenngrösse des Deckungsgrades, obwohl sie zu Vergleichszwecken nicht vollständig genügt. 40 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen könnten sich gar mit einem Solvenz- oder Stresstest anfreunden, sofern dieser auf die speziellen Rahmenbedingungen der Branche Rücksicht nimmt.
Detailregelungen für das Familienzulagenregister
Mit dem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Zulagen bezogen werden können. Nachdem das Parlament das Familienzulagengesetz (FamZG) entsprechend ergänzt hat, hat der Bundesrat nun die nötigen Detailregelungen in die Familienzulagenverordnung aufgenommen. Das Register soll Anfang 2011 in Betrieb genommen werden.
Zwingende Teilung der Vorsorgeansprüche bei Scheidung
Ein Leser hat sich beim Rechtsberatungsdienst des Blick mit der Frage gemeldet, ob seine Ehe ungültig erklärt werden könne, um nach einer Scheidung eine Teilung der Ansprüche in der BV zu vermeiden. Wenig überraschend bekommt er die Auskunft, dass dies aussichtslos sei. Interessanter ist der Verweis, dass die Teilung des PK-Guthabens eine zwingende Bestimmung ist, welche auch nicht durch eine Parteivereinbarung wegbedungen werden kann und auch nicht durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Da im speziellen Fall der Mann bereits pensioniert ist, wird das Gericht die Entschädigung festsetzen.
VPS: Verzeichnis der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Der Verlag VPS hat die erste Ausgabe eines Verzeichnisses der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen herausgegeben. Für alle Unternehmen, die ihre Vorsorgesituation überprüfen oder einen Wechsel ins Auge fassen, ein höchst wertvolles Hilfsmittel mit allen wichtigen Infos zu rund 30 unabhängigen Sammelstiftungen und 7 Sammelstiftungen von Versicherungen. Das Verzeichnis wird ergänzt mit einer Check List, die beim Wechsel eines Anschlusses abzuhaken ist.
Graziella Briccola: Ansprüche an die Pension Fund Governance
Im Rahmen einer Ausbildung zum MAS FH International Accounting and Reporting an der Kalaidos Fachhochschule Schweiz hat Graziella Briccola eine Masterarbeit zum Thema “Pension Fund Governance aus der Sicht der Anspruchsgruppen” verfasst. Behandelt werden die Fragen “Welchen Sinn und Zweck sehen die engeren Anspruchsgruppen einer Pensionskasse in der Regulierung durch Gesetz und Selbstregulierung (Pension Fund Governance) und welche Bedürfnisse haben sie?”
Zur Ermittlung der Bedürfnisse wurden 240 Fragebogen an die Anspruchsgruppen Arbeitnehmer/Rentner, Stiftungsräte/Geschäftsführer und Pensionskassenexperten/Revisoren verschickt. 59 % der angeschriebenen Personen haben geantwortet und sind in die Auswertung eingeflossen. Es wurden Fragen zu Einhaltung/Umsetzung der Pension Fund Governance, Transparenz, Interessenwahrnehmung, Aufgaben der Pension Fund Governance, Sinn und Zweck der Pension Fund Governance, Regelwerke, Regulierungsdichte, Überprüfung der Einhaltung der Pension Fund Governance und Interessenkonflikte sowie Mitspracherechte, freie Wahl der Pensionskasse gestellt.
Als eines der Ergebnisse ist hervorzuheben, dass bei keiner der Anspruchsgruppen die freie PK-Wahl eine Mehrheit findet. Wahlmöglichkeiten werden im Bereich Anlagestrategie und Verzinsung gewünscht. Keine Einigkeit besteht bei der Frage der Ueberregulierung. Die Anforderungen im Gesetz werden als nachvollziehbar bezeichnet.
