Wer ehemalige UBS-Manager für ihre Sünden in den Jahren 2008 und 2009 vor Gericht ziehen will, muss bis 14. Oktober handeln. Dann läuft die Frist für Verantwortlichkeitsklagen ab, schreibt der Tages-Anzeiger.

Weiter heisst es in dem Artikel: “Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat würden eine solche Klage begrüssen. Mehr noch: Sie haben in ihrem Bericht von Ende Mai den Bundesrat aufgefordert, dies zu ermöglichen. Konkret riefen sie ihn in der viel beachteten «Empfehlung 19» auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Eidgenossenschaft selbst oder «Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit als Aktionäre» gegen die UBS-Verantwortlichen vorgehen könnten.

Die GPK dachten dabei an den AHV-Fonds, die Bundespensionskasse Publica, die Suva sowie die Pensionskassen von Post und SBB. Der Bundesrat solle ihnen «die Übernahme des Prozessrisikos und der Verfahrenskosten» garantieren.

Danach sieht es aber nicht aus: Der Bundesrat und das für die «Empfehlung 19» zuständige Bundesamt für Justiz haben bislang keinerlei Garantien abgegeben. Laut übereinstimmenden Aussagen von AHV-Fonds, Publica, Suva sowie den Pensionskassen von Post und SBB hat man mit ihnen nicht einmal informell das Gespräch gesucht. Auch gegenüber dem TA gibt sich das Bundesamt für Justiz (BJ) wortkarg: Der Bundesrat werde im Herbst zum GPK-Bericht Stellung nehmen, teilt BJ-Sprecher Folco Galli mit. Mehr könne er nicht sagen.”

 Tages-Anzeiger / Bericht GPK