Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF lehnt die in der 11. AHV-Revision vorgesehene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Im Prinzip ist die EKF selbstverständlich für eine Gleichbehandlung der Geschlechter – das ist auch ihre Aufgabe. Die EKF ist aber der Meinung, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters aus Gleichstellungsgründen nicht zwingend ist, schreibt das EDI in einer Medienmitteilung.

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