Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat haben in ihrem Bericht zur UBS-Rettung zahlreiche Empfehlungen formuliert. Um die Rolle der UBS in der ganzen Geschichte zu klären, schlagen die GPK-Mitglieder vor, dass «die Eidgenossenschaft beziehungsweise Organe des Bundes mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit als Aktionäre oder andere Aktionärsgruppen in die Lage versetzt werden, straf- beziehungsweise zivilrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Verwaltungsräte, die Mitglieder der Konzernleitung und allenfalls die Revisionsstelle in die Wege zu leiten». Die Eidgenossenschaft würde im Falle einer Klage das Prozessrisiko und die Verfahrenskosten tragen. «Das grosse öffentliche Interesse an einer Aufarbeitung, rechtfertigt dies», erklärte CVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Ruedi Lustenberger (LU) gestern diese Empfehlung. Laut dem Politiker «könnte zum Beispiel die Publica eine Klage deponieren», schreibt die Berner Zeitung.

Bericht GPK