zuerich“Für die Sanierung der angeschlagenen BVK muss der Kanton Zürich aufkommen. 63 Städte und Gemeinden des Kantons Zürich erheben deshalb gemeinsam Beschwerde gegen den Kanton und fechten das Teilliquidations-Reglement der Personalvorsorge (BVK) als rechtswidrig an”, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinden. Weiter wird festgehalten: “Als unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die BVK Teil des kantonalen Vermögens. Rechte und Pflichten der BVK sind zugleich Rechte und Pflichten des Kantons. Darum haftet der Kanton. Er muss für alle Leistungen der Pensionskasse gegenüber den Versicherten automatisch aufkommen, unabhängig vom Deckungsgrad der Kasse.

Die BVK beabsichtigt mit einer Statutenänderung, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Versicherte und angeschlossene Gemeinden zur Sanierung der bestehenden Unterdeckung herangezogen werden können. Damit will sie sich von der Staatsgarantie entlasten. Noch bevor diese Statutenänderung in Kraft ist, hat die BVK bereits ein Teilliquidations-Reglement erlassen: Bei einer Restrukturierung oder beim Austritt eines Arbeitgebers aus der BVK kürzt diese die Austrittsleistungen. Ob die Versicherten selber den Verlust zu tragen haben, oder ob der Arbeitgeber zur Kasse gebeten wird, ist unklar. Auch bei den Rentnern bestehen Unklarheiten. Sicher ist allein, dass sie nicht um ihre Renten bangen müssen.

Die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ficht nun das neue Teilliquidations-Reglement als rechtswidrig an, das der Kanton im Rahmen des BVK-Sanierungsplans erlassen hat. Nach der Genehmigung der kantonalen Aufsichtsbehörde wurde das Reglement kurz vor den Sommerferien publiziert und ausschliesslich den Versicherten mitgeteilt. Die Städte und Gemeinden wurden dagegen nicht informiert. 63 Städte und Gemeinden aus dem ganzen Kanton legen nun gegen die Genehmigung des Teilliquidations-Reglements beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.”

 Mitteilung  / BVK Reglement