Der Pensionskassenverband hat seine ablehnende Stellungnahme zur Volksinitiative “Gegen die Abzockerei” publiziert. Der Verband hält u.a. fest: “Die Volksinitiative verlangt, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen und offenlegen, wie sie gestimmt haben. Die in der Initiative statuierte Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen im Interesse der Versicherten und die Offenlegungspflicht über ihr Stimmverhalten sind absolut. Die Pensionskassen müssten demzufolge ihr Stimmrecht unter Strafandrohung an den Generalversammlungen aller Firmen, bei denen sie ihr Kapital investiert haben, ausüben und zahlreiche Traktanden vorbereiten. Widerhandlung würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus, die – als Teilaspekt der „Corporate Governance“ – bestimmt, dass der Stiftungsrat Regeln aufstellen muss, welche für die Pensionskasse bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte, also auch des Aktienstimmrechts, gelten sollen (Art. 49a Abs. 2 lit. b BVV2).
Die Regeln für den Stimmentscheid werden durch die Mitglieder des paritätisch zusammengesetzten Organs gefällt. Die absolute Stimmverpflichtung der Minder-Initiative übersteigt die Kapazitäten von vielen Pensionskassen, da aufgrund der notwendigen Diversifikation in einem Portefeuille nicht einzelne wenige Titel gehalten werden, sondern vielfach Dutzende bis Hunderte, und dies nicht nur von inländischen, sondern vor allem auch von ausländischen Gesellschaften. Das aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte oberste Organ bietet bereits Gewähr dafür, dass im Interesse der Versicherten abgestimmt wird.
Wird die Initiative abgelehnt, tritt der parlamentarische Gegenvorschlag rasch und ohne zusätzliche Umsetzungsverfahren in Kraft, da kein Referendum ergriffen wurde. Er übernimmt die Forderungen der Initiative zu rund 80%, d.h. er stärkt die Rechte der Aktionäre und ermöglicht ihnen, beispielsweise überrissene Bonuspläne zu verhindern.”