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Die Regulierungsdichte der Schweizer beruflichen Vorsorge nimmt stetig zu. Nach der Verabschiedung des BVG im Jahr 1982 wurden laufend neue regulatorische Vorgaben eingeführt. Heute sind es nicht weniger als 14 Gesetze und Verordnungen sowie mehr als 1800 Normen, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge einzuhalten sind. Die Regulierungswut lässt sich auch anders ausdrücken: Waren es 1982 nur 30 Seiten, sind es heute beinahe 200 Seiten, die die berufliche Vorsorge regeln (vgl. Abbildung).

Avenir Suisse schreibt: Eine signifikante Vereinfachung des gesetzlichen Rahmens kann nur mit einem Paradigmenwechsel erreicht werden. Statt detaillierte Leistungen vorzugeben, sollte der Staat minimale Beitragspflichten bestimmen. Mit dem Fokus auf die Beiträge würde sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer genügend Mittel für seine Vorsorge zur Seite legt. Hingegen sollte die Gestaltung der Leistungen (Umwandlungssatz, Umfang der Kapitaloptionen, Umgang mit älteren Mitarbeitern, etc.) dezentral durch die verantwortlichen Organe einer Vorsorgeeinrichtung definiert werden.

  Avenir Suisse