In seinem Kommentar sagt Finanz und Wirtschaft-Redaktor Thomas Hengartner, warum Pensionskassen 2013 nicht mehr als 1,5% Zins zahlen können und weshalb ein Wechsel auf eine ex-post Festlegung des Mindestzinses gut sei. Er schreibt: “Gegen eine solche Änderung spricht nichts. Austretende Mitarbeitende haben die Kontoverbindung der Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers ohnehin hinterlassen, so dass ihnen der anteilige Zins nachvergütet werden kann. Für die Änderung spricht hingegen vieles. Die Pensionskassenverantwortlichen werden künftig weit mehr angespornt. Weil das Renditeziel nicht mehr vorbestimmt wird, haben sie es sich richtigerweise selbst zu stecken. Mehr Beachtung findet dann wohl eine Vermögensausrichtung, die wirklich langfristige Wertsicherung der zwangsgesparten Pensionsgelder verspricht. Ihre Kernbestandteile müssen Realwerte wie Aktien und Immobilien sein.”