Sicherheitsfonds erneut mit Überschuss
Der Sicherheitsfonds erzielte im 2012 auch dank der erfreulichen Anlagerendite von 8.73% einen Überschuss von 71 Mio. CHF. Bis auf das Jahr 2008 konnte in den letzten 10 Jahren immer ein positives Ergebnis ausgewiesen werden. Der Grund für diese erfreuliche Entwicklung liegt neben den Anlageergebnissen zur Hauptsache bei den tiefen Insolvenzleistungen in den letzten Jahren.
Mit 3065 Verfügungen wurden im Jahre 2012 erstmals mehr als 3000 Insolvenzeingaben bearbeitet. Dagegen war 2012 kein grösserer neuer Stiftungsinsolvenzfall zu verzeichnen, sodass die Insolvenzleistungen insgesamt von 64 auf 51 Mio. CHF zurückgingen. Unter Berücksichtigung der Rückzahlungen resultierten Nettoleistungen von nur 44 Mio. CHF. Im Insolvenzfall der PK-FIV, Pensionskasse Fina Interessenverband KMU, wurde die Sicherstellung von 30 Guthaben ohne Zusammenhang mit einer aktiven Versicherung bei der Pensionskasse über insgesamt 2,4 Mio. CHF verweigert. Gegen diese Verfügung wurde von der Stiftung und einer betroffenen Person Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Bei der Zentralstelle wurden seit deren Errichtung im Jahre 1999 mittlerweile gut 310 000 Anfragen von Versicherten bearbeitet, wobei in 112 000 Fällen mögliche Guthaben lokalisiert werden konnten. Die Anfragen lagen 2012 mit knapp 23 769 leicht über dem letztjährigen Wert. In den letzten beiden Jahren wurden zudem gut 16 000 Personen zu ihren möglichen vergessenen Guthaben angeschrieben. Per Ende 2012 verwaltete der Sicherheitsfonds 5850 an ihn übertragene vergessene Guthaben über total 34,6 Mio. CHF von Personen, die das 75. Altersjahr überschritten haben.
Jahresbericht 2012
VPS Umfrage: Zufriedene Versicherte
Die Schweizer Personalvorsorge hat zum zweiten Mal eine Versichertenbefragen bei Pensionskassen durchgeführt. Die Resultate werden so zusammen gefasst: “Die Zufriedenheit mit und das Vertrauen in die eigene PK sind hoch und quasi identisch mit den Werten von 2012. Genauso verhält es sich bei der finanziellen Absicherung im Alter. Auch die Bereitschaft, höhere Beiträge zur Sicherung des Rentenniveaus zu leisten, ist 2013 hoch und weicht bloss minim vom Vorjahr ab.”
NZZ: Reaktionen auf Bersets Pläne
Die Pläne von Alain Berset für die Rentenreform kommen im bürgerlichen Lager mehrheitlich gut an. Es bleiben jedoch die Forderungen nach vorgezogenen Massnahmen. In Diskussion ist ein neuer Verfassungsartikel für eine Schuldenbremse, schreibt die NZZ.
Während SP und Grüne mehr schlecht als recht mit den Plänen des sozialdemokratischen Bundesrats leben können und bereits in der Erhöhung des Frauenrentenalters einen «Sozialabbau» erblicken, signalisieren alle bürgerlichen Parteien, Berset gehe in die richtige Richtung. «Wir werden Alain Berset in diesen Plänen unterstützen», sagt Nationalrätin Ruth Humbel (cvp., Aargau). Gleichzeitig warnt sie vor dem Gesamtpaket. Bersets Strategie, mit der grossen Rentenreform im Jahr 2020 eine Punktlandung zu machen, sei riskant. Gerungen wird laut NZZ bei den bürgerlichen Parteien um einen Interventionsmechanismus, um das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherung zu wahren.
Unisono wehren sich die bürgerlichen Parteien gegen die Vermischung von erster und zweiter Säule. Jede Säule sei für sich zu reformieren, heisst es. Schwaller sagt, es dürfe keine Gewichtsverschiebung von der zweiten zur ersten Säule geben. Cassis erklärt, ein Ausbau der AHV komme sicher nicht infrage. Für Bortoluzzi ist indes klar, dass Sozialminister Berset genau dies im Schilde führt: «Das ist doch ein offenes Buch, man muss es nur lesen», sagt er. Fliessen zwei Mehrwertsteuerprozente in die AHV, sei dies nichts anderes als ein Ausbau der ersten Säule. Berset, so Bortoluzzi, mache genau das, was der Gewerkschaftsbund wolle.
NZZ: “Unklare Pflichten für Pensionskassen”
Die NZZ beschäftigt sich mit dem Inhalt des Verordnungsentwurfs zur Minder-Initiative bezüglich der Vorschriften für Pensionskassen. Probleme meint die NZZ im Bereich der Informationspflichten ausmachen zu können, während insgesamt der Entwurf die Kassen “bemerkenswert schonend” behandle. Das Blatt schreibt: “Der Pensionskassenverband Asip zeigt sich erwartungsgemäss zufrieden mit dem «pragmatischen» Verordnungsentwurf. Nach Lesart von Asip-Geschäftsführer Hanspeter Konrad ist die Vorgabe eines zusammenfassenden Berichts über das Stimmverhalten zum Beispiel etwa so umzusetzen: Die Pensionskasse X habe bei 90 ihrer 100 Aktienbeteiligungen ihre Stimmrechte wahrgenommen und bei insgesamt 95% der Traktanden die Anträge des Verwaltungsrats unterstützt.
Die Frage ist aber, was die Versicherten mit einer solchen Information überhaupt anfangen könnten und ob im Sinne der Initiative nicht eher das konkrete Abstimmungsverhalten in den kontroversen Einzelfällen zu publizieren wäre. In der ersten Reaktion des Initiativkomitees war die Absenz dieser Pflicht zur Information im Einzelfall einer der zwei Kritikpunkte (der zweite betraf die Absenz der absoluten Stimmpflicht für Pensionskassen). Es erschiene unverhältnismässig, wenn Pensionskassen mit 100 Aktienbeteiligungen und jährlich vielleicht 800 Stimmabgaben (bei 8 Traktanden pro Generalversammlung) jedes Jahr eine riesige Liste mit allen Einzelfällen publizieren müssten.
«Wenn ein Versicherter wissen will, wie seine Pensionskasse in einem konkreten Einzelfall abgestimmt hat, dann bekommt er diese Auskunft in der Praxis schon heute», sagt Asip-Präsident Christoph Ryter, Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse. Auch die Minimalvorgabe einer Information zu Einzelfällen auf Anfrage fehlt allerdings im Verordnungsentwurf. Ryter gibt einige statistische Angaben zur Anlagestiftung der Migros-Pensionskasse: Die Stiftung halte etwa 80 Schweizer Aktienbeteiligungen, stimme in jedem Fall ab und habe in jüngerer Zeit etwa an einem Drittel der Generalversammlungen bei mindestens einem Traktandum gegen den Verwaltungsrat gestimmt.”
SGB: “Brachiale Rentensenkung”
Doris Bianchi reagiert mit einem Artikel auf der Website des Gewerkschaftsbundes auf die Vorschläge von SP-Bundesrat Berset. Sie schreibt: “Die Sonntagspresse hat die Reformpläne zur Altersvorsorge 2020 publik gemacht. Würden die Pläne umgesetzt, müssten Rentnerinnen und Rentner künftig mit weniger auskommen oder vorher deutlich mehr einzahlen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist dieser Weg nicht gangbar. Schon heute ist das Renteneinkommen für tiefe und mittlere Einkommen zu niedrig, um ein anständiges Leben im Alter zu garantieren. Zudem haben Leute über 50 bereits heute Mühe, im Arbeitsmarkt zu bestehen.
Mit der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent erwägt Bundesrat Alain Berset die grösste Rentensenkung aller Zeiten. Der letzte Anlauf, den Mindestumwandlungssatz zu senken, wurde 2010 an der Urne abgeschmettert. Fast 73 Prozent der Stimmberechtigten lehnten die Kürzung um 0,4 Prozent auf 6,4 Prozent ab. Nun soll der Satz gar doppelt so stark gesenkt werden. (…)
Bereits seit längerem bekannt ist die Forderung nach einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65. Die Verkürzung der Bezugsdauer ist ebenfalls eine Rentensenkung. Sie trifft nur die Frauen und wiegt besonders schwer. Denn Frauen haben deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Die Gründe dafür liegen bei der Zweiten Säule und den tieferen Löhnen der Frauen. Von Gleichberechtigung der Frauen im Rentenalter kann also nicht die Rede sein. (…)
Auch bei der Finanzierung der AHV ziehen dunkle Wolken auf. Der Bund will sich aus seiner Verantwortung gegenüber der AHV stehlen und sich so einen grösseren Spielraum für Steuersenkungen – etwa für die Unternehmenssteuerreform III – schaffen. Heute übernimmt der Bund rund 20% der AHV-Ausgaben. Laut den bundesrätlichen Plänen soll der Bund nur noch 10% der Ausgaben decken. Der restliche Anteil soll an die Einnahmen der Mehrwertsteuer geknüpft werden. Der heutige Bundesanteil von 7,6 Mrd. Franken würde sich auf circa 5 Mrd. Franken reduzieren. Der Ausfall müsste dann durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aufgefangen werden. Damit schwächt der Bund die Erste Säule massiv.”
NZZ: “Berset macht Ernst mit Rentenreform”
Bundesrat Alain Berset geht auf dem Weg seiner «grossen Rentenreform» systematisch weiter. Kurz nach Amtsantritt hatte er schon gesagt, er wolle erste und zweite Säule nicht getrennt, sondern gemeinsam reformieren. Letzten November präsentierte er dann erste Grundzüge der Reform, die – ausser der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre – noch keine fixen Parameter enthielten.
Noch vor den Sommerferien will Berset seine konkretisierte Reform vom Gesamtbundesrat genehmigen lassen. Der «Sonntags-Blick» hat nun gestern aus einem Papier zitiert, das derzeit in der Bundesverwaltung in Konsultation ist, schreibt die NZZ.
Berset hatte im letzten November betont, dass er das Rentenniveau insgesamt erhalten wolle. Seine Reform der ersten und zweiten Säule sieht er als Gesamtpaket, das ohne Rentenkürzungen auskommen soll. Wenn Berset richtigerweise den Umwandlungssatz in der zweiten Säule senkt, will er damit auch die dort heute bestehende, systemwidrige Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern abbremsen. Soll das Rentenniveau erhalten bleiben, folgt daraus, dass die erste, staatliche Säule gestärkt werden muss. Alternativ könnte auch die Attraktivität der dritten Säule erhöht werden. Die nötigen Mehreinnahmen für die AHV will Berset mit der Mehrwertsteuer generieren.
Les retraites, un chantier à hauts risques pour Berset
Une baisse significative des rentes du deuxième pilier, accompagnée d’une double hausse de la TVA. Tels sont deux des ingrédients les plus pimentés de la refonte globale des retraites imaginée par les services d’Alain Berset. Le conseiller fédéral chargé de l’Intérieur doit soumettre à ses collègues du gouvernement, avant les vacances d’été voire ce vendredi déjà, les «Lignes directrices de la réforme de la prévoyance vieillesse 2020», selon le titre d’un document tombé aux mains du Sonntagsblick qui en a dévoilé dimanche les grands axes.
Le Département fédéral de l’intérieur se refuse à commenter la fuite. Il ne confirme que les orientations que le Conseil fédéral avait déjà communiquées le 21 novembre dernier, en particulier l’objectif de maintien des rentes et l’harmonisation de l’âge de la retraite à 65 ans pour les deux sexes. Jacqueline Fehr, vice-présidente du Parti socialiste d’Alain Berset, avait alors évoqué un référendum en cas de baisse des rentes.
Dans le détail du projet, le taux de conversion, fixant la part du capital de prévoyance reversée sous forme de rente chaque année, serait abaissé de 6,8% à 6%. Cette diminution, qui raboterait les pensions LPP d’un gros dixième, s’avère plus drastique que celle (à 6,4%) balayée par le peuple en 2010 (non à 72,7% et dans tous les cantons).
Minder verlangt Stimmzwang für PKs
Die SonntagsZeitung befasst sich mit der Kritik von Rolf Soiron am Verordnungsentwurf des Bundesrats zur Abzocker-Initiative. Er moniert, dass der Bundesrat “das populistische Vokabular” Minders übernommen habe und weiter von der “Initiative gegen die Abzockerei” rede, das sei Stammtischniveau. Gefährlich findet er die Strafbestimmungen, die ausländische Unternehmen von der Schweiz fernhalten könnten.
Im gleichen Beitrag wird auch über Minders Reaktion auf die Bestimmungen zu den Pensionskassen berichtet. Die Zeitung schreibt: “Sauer stösst Minder auf, dass der Stimmzwang für die Pensionskassen aufgeweicht ist: «Wir halten am Stimmzwang fest», betont er. Aber: «Pensionskassen dürfen sich der Stimme enthalten, wenn sie das gegenüber den Versicherten begründen können.» Ebenso beharrt er darauf, dass die Pensionskassenmanager in ihrem Bericht offenlegen, wie sie bei jedem einzelnen Traktandum gestimmt haben, «Das lässt sich ohne grossen Aufwand bewältigen: Es genügt, die angekreuzten Traktandierungsunterlagen einzuscannen und ins Netz zu stellen.» Er will auch verhindern, dass der Verwaltungsrat kurzfristig eine zweite Generalversammlung einberuft, wenn sich die Aktionäre bei Vergütungserhöhungen querlegen. «Dann gilt einfach der Status quo.»
SonntagsBlick: “So will Berset unsere Rente umbauen”
Nach 100 Tagen im Amt kündigte Bundesrat Alain Berset (41) an, er werde eine Gesamtschau der beiden wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge vornehmen – der AHV und der Pensionskasse. Seine Absicht, so der Sozialminister im März 2012: Vorschläge für eine Reform des Rentensystems vorzulegen.
Heute – 15 Monate später – sind die Ideen des Innenministers spruchreif. Kürzlich schickte er sie in die sogenannte Ämterkonsultation seiner Bundesratskollegen. Das Papier mit dem Namen «Lignes directrices de la réforme de la prévoyance vieillesse 2020» (Richtschnur für die Reform der Altersvorsorge 2020) liegt SonntagsBlick exklusiv vor. Wahrscheinlich schon am Freitag – sicher aber vor den Sommerferien – diskutiert und entscheidet der Bundesrat über das Berset-Projekt.
Es ist eine Monster-Reform, meint der SonntagsBlick, die grossen sozialpolitischen Sprengstoff birgt. Ausgerechnet der Sozialdemokrat Berset will einschneidende Sparmassnahmen bei AHV und Pensionskasse durchsetzen. Damit will er die langfristige Finanzierung der beiden Sozialversicherungen sicherstellen. Hier die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Umwandlungssatz 6 %: Der Rentenumwandlungssatz wird von heute 6,8 auf 6,0 Prozent reduziert.
Frauen: Rente ab 65: Setzt sich Berset durch, bekommen Frauen künftig erst mit 65 Jahren eine AHV- und Pensionskassenrente – statt wie heute mit 64. Der Anstieg erfolgt aber nicht auf einen Schlag, sondern nach einer Übergangsfrist.
Pensionsalter: 62 bis 70: Im Unterschied zu anderen Ländern soll das Rentenalter nicht generell erhöht, dafür aber flexibler gestaltet werden. Pensionieren lassen soll man sich künftig zwischen 62 und 70 Jahren; das Referenzalter bleibt bei 65.
2 % Mehrwertsteuer: Heute schiesst Bern rund 20 Prozent der AHV-Einnahmen aus der allgemeinen Bundeskasse ein. 2012 summierte sich das auf 7,6 Milliarden Franken. Berset will den fixen Sockel neu auf zehn Prozent beschränken. Der Rest soll aus der Mehrwertsteuer bestritten werden, die der Sozialminister ab 2019 um ein Prozent erhöhen möchte, 2027 nochmals um ein weiteres Prozent. Die Massnahme soll im Jahr 2030 sieben Milliarden extra in die AHV-Kassen spülen – so haben es Bersets Spezialisten berechnet.
Minder-Initiative: Anhörung zur Verordnung
Das EJPD hat die Anhörung zur Verordnung gegen die Abzockerei eröffnet. Es ist geplant, die neue Verordnung auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Mehrere Bestimmungen der Verordnung entfalten damit ihre Wirkung bereits ab Beginn des Kalenderjahrs, das in den meisten Unternehmen mit dem Geschäftsjahr identisch ist.
Die Generalversammlung erhält gemäss Vorentwurf zur Verordnung die unübertragbaren Befugnisse, jährlich den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Vergütungsausschusses und die unabhängige Stimmrechtsvertretung zu wählen. Der Verwaltungsrat legt die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats fest. Zudem muss die Generalversammlung sämtliche Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats genehmigen.
Das Depot- und Organstimmrecht werden abgeschafft. Die einzig zulässige Art der institutionellen Stimmrechtsvertretung ist der unabhängige Stimmrechtsvertreter. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die Aktionärinnen und Aktionäre dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin auch elektronisch Vollmachten und Weisungen erteilen können.
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ihre Stimmrechte aus börsenkotierten Aktien im Interesse der Versicherten ausüben. Sie dürfen sich auch der Stimme enthalten oder auf eine Stimmabgabe verzichten, wenn dies dem Interesse der Versicherten entspricht. Sie müssen mindestens einmal jährlich in einem Bericht ihren Versicherten gegenüber Rechenschaft ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen sind.
Verstösse gegen die zwingenden Vorschriften der Verordnung können in Zukunft strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden.
Die Anhörung der politischen Parteien, Dachverbände der Wirtschaft und weiterer interessierter Organisationen dauert bis am 28. Juli 2013. Anschliessend werden die Rechtskommissionen des Ständerats und Nationalrats konsultiert. Diese Planung soll es dem Bundesrat ermöglichten, die Verordnung Ende November 2013 zu verabschieden und auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass der neue Erlass bis zur Generalversammlung von 2015 stufenweise wirksam wird.
Der für PKs massgeblichen Abschnitte lauten:
10. Abschnitt: Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen
Art. 22 Stimmpflicht
1 Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993 (FZG) unterstellt sind, müssen das Stimmrecht der von ihnen gehaltenen Aktien in der Generalversammlung der Gesellschaft ausüben.
2 Sie müssen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen.
3 Sie dürfen sich der Stimme enthalten oder auf eine Stimmabgabe verzichten, sofern dies dem Interesse der Versicherten entspricht.
4 Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung legt in einem Reglement fest, nach welchen Grundsätzen das Interesse ihrer Versicherten bei der Ausübung des Stimmrechts bestimmt wird.
Art. 23 Offenlegungspflicht
(Art. 86b BVG)
Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG8 unterstellt sind, müssen mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht ihren Versicherten gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen sind.
Art. 25 Strafbarkeit bei Vorsorgeeinrichtungen
Mit der Geschäftsführung betraute Personen oder Mitglieder des obersten Organs einer dem FZG10 unterstellten Vorsorgeeinrichtung, die die Stimmpflicht nach Artikel 22 oder die Offenlegungspflicht nach Artikel 23 vorsätzlich verletzen, werden mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Art. 32 Stimm- und Offenlegungspflicht
Vorsorgeeinrichtungen, die dem FZG13 unterstellt sind, müssen ab dem 1. Januar 2015 ihre Stimmrechte ausüben und offenlegen, wie sie gestimmt haben.
EJPD / TV Pressekonferenz (ab 29 Min.)
UBS PK-Barometer Mai
Auch im Mai 2013 vermochten die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen eine positive Rendite zu erzielen. Der Schwung hat allerdings etwas nachgelassen. Dabei konnten die kleineren Pensionskassen ihren Performancevorsprung gegenüber den beiden anderen Gruppen sogar noch etwas ausbauen. Der Einfluss des Krisenjahres 2008 wird erst richtig deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Performance seit 2009 bei jährlich über 5,5% lag.
Gesamt- und Teilliquidation von Pensionskassen
Eine Teilliquidation stellt für eine Vorsorgeeinrichtung ein aufwendiges Projekt dar, welches in vielen Detailbereichen immer wieder neue Fragen aufwirft. Selbiges gilt ebenfalls für die Gesamtliquidation einer Einrichtung, welche als anspruchsvolles Verfahren eine korrekte Abwicklung erfordert.
Petra Caminada und Laurence Uttinger beleuchten die rechtlichen und reglementarischen Voraussetzungen für die Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung und gehen insbesondere auf die einzelnen Schritte des Verfahrens ein.
Christina Ruggli geht bei den Fragen zur Teilliquidation sowohl auf die allgemeinen Fragen zu Teilliquidationsreglementen als auch auf die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörde im konkreten Fall einer Teilliquidation ein. Die Gesamtliquidation einer Vorsorgeeinrichtung aus Aufsichtssicht wird anhand der verschiedenen Phasen des Verfahrens beleuchtet.
Monika Biehle erläutert die Schritte zur Erlassung eines Teilliquidationsreglements sowie die praktische Abwicklung einer Teilliquidation und legt den Fokus dabei auf die Informationsrechte bzw. -pflichten im Verfahren. Daniel Dürr und Sven Fischer stellen die Rolle des Sicherheitsfonds im Teil- und Gesamtliquidationsverfahren vor und gehen dabei insbesondere auf die Voraussetzungen für Leistungen des Sicherheitsfonds ein.
Verlag Stämpfli, 114 Seiten, Brosch. 58 Franken
NZZ: Geht es den Wohlfahrtsfonds an den Kragen?
Die NZZ beschäftigt sich mit den Nöten der Wohlfahrtsfonds. Die Zeitung schreibt: “Mehrere Gesetzesanpassungen haben die Ausgangslage für die Wohlfahrtsfonds verschlechtert. Um Gegensteuer zu geben, wurde durch eine Gruppe um FDP-Nationalrat Fulvio Pelli im November 2011 der Verein Patronfonds gegründet, der «Fehlentwicklungen» korrigieren will. So legt ein Bundesgerichtsurteil aus dem August 2011 die volle AHV-Beitragspflicht (10,3%) für Leistungen aus Wohlfahrtsfonds fest. Dass auf diese Weise durch Leistungen der 2. Säule die 1. Säule finanziert wird, ist nach Ansicht von Patronfonds paradox. Die Klassifizierung der Wohlfahrtsfonds als nicht registrierte Personalvorsorgestiftungen im neuen Zivilgesetzbuch hat zudem dazu geführt, dass die Fonds trotz einfachsten Strukturen einen unverhältnismässigen Aufwand bezüglich Vermögensverwaltung, Rechnungslegung sowie Rückstellungen betreiben müssen.
An der ersten Jahresversammlung von Patronfonds in Bern weist Pelli darauf hin, dass die hohe AHV-Abgabe und die unklare Gesetzeslage zahlreiche Stiftungsräte dazu bewogen hätten, ihren Wohlfahrtsfonds zu liquidieren. Seit der BVG-Revision ist die Zahl der Fonds von über 5000 auf unter 2700 gesunken.
“Die Politik spielt auf Zeit”
Die SonntagsZeitung bringt das Elend der linken Politstrategen auf den Punkt, welche mit ihrer Verzögerungstaktik Politik auf Kosten der Jungen betreiben. Die Zeitung schreibt: Eine gesamtheitliche Revision der 1. und 2. Säule soll nun die längst überfällige Anpassung der versicherungstechnischen Parameter herbeiführen. Doch während Bundesrat Alain Berset zusammen mit dem Bundesamt für Sozialversicherung am Konzept BVG 2020 feilt, suchen die Vorsorgeeinrichtungen bereits nach eigenen Lösungen. Die Hoffnung, die Politik werde endlich die nötigen Massnahmen einleiten, haben sie schon längst aufgegeben.
Werner Hertzog, Direktor beim Beratungsunternehmen Aon Hewitt, sagt: «Die Probleme und deren Lösungen sind in Bundesbern längst bekannt. Dennoch hat die Politik in den letzten zwölf Jahren nichts erreicht.» Für ihn ist klar: Die Politik hat auf Zeit gespielt. Die Leidtragenden sind die Jungen. Denn sie werden immer stärker zur Kasse gebeten. «Der Gürtel muss enger geschnallt werden»
Dabei werden die Jungen laut Hertzog gleich dreifach zur Kasse gebeten und um ihre Rente gebracht: durch die tiefere Verzinsung der Guthaben, die Beteiligung an möglichen Sanierungsmassnahme der Kassen und schliesslich durch die Senkung des Umwandlungssatzes. «Ich weiss nicht, wie lange sich die Erwerbstätigen das noch gefallen lassen», sagt er.
Der Beitrag ist auf mit-uns-für-uns nachzulesen.
IPE: MPK – Satellites in orbit
Christoph Ryter, CEO of the Swiss retail group Migros’ Pensionkasse, explains his fund’s diversification strategy to Nina Röhrbein.


