SGB: “Neu aufgelegter Rentenklau”
Der Gewerkschaftsbund schreibt zur Altersvorsorge 2020: “Der Bundesrat schlägt mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Über 12 Prozent würden die Renten sinken. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Diese krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Er wird sie bekämpfen. Sie ist nicht zwingend. Sie stützt sich auf das derzeitige Tiefzinsniveau. So tiefe Zinse und Renditen sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Eine Rentenreform einzig auf ein Tiefzinsszenario zu stützen, ist nicht seriös.”
SRF: Reaktionen auf AV2020
Die von Bundesrat Alain Berset vorgestellten Eckwerte der Rentenreform haben bei den Parteien Stirnrunzeln ausgelöst. «In der jetzigen Form hat die Vorlage Null Chance», sagt Hanspeter Forster, Redaktor SRF im Bundeshaus.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP reagierte durchwegs positiv auf die von Berset vorgestellten Eckwerte der Rentenreform. Der Verband schreibt, es handle sich um ein ganzheitliches Reformpaket, bei dem niemandem etwas weggenommen werde. Damit werde die Altersvorsorge langfristig gesichert und die ungerechte Umverteilung von Jung nach Alt im Bereich der zweiten Säule beendet.
Ganz anders tönt es vonseiten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Er lehnt den «neu aufgelegten Rentenklau» ab. «Die AHV darf nicht geschwächt werden», schreiben die Gewerkschafter in ihrem Communiqué. Das Vorgehen sei zum Scheitern verurteilt.
Auch die Unia lehnt die Vorschläge des Bundesrates zur Altersvorsorge ab. Eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen und die Senkung des Umwandlungssatzes seien nicht akzeptabel, teilte die Gewerkschaft mit. Sie schlägt deshalb vor, den Umwandlungssatz auf dem heutigen Niveau von 6,8 Prozent zu fixieren. Nur eine Fixierung des Umwandlungssatzes könne den Versicherten wieder Vertrauen in die zweite Säule und Klarheit über die Höhe ihrer zukünftigen Renten geben.
NYT: Putin Puts Pensions at Risk
Mr. Putin’s proposal to dip into the country’s pension reserves for loans of up to $43.5 billion for three big infrastructure projects provoked an immediate debate among some of Russia’s top financial minds. It also brought warnings from financial experts who said that it might produce a burst of inflation, and that what the Russian economy needed most was deep structural change, to diversify from oil and gas and to build investor confidence.
Blick: “Die Rentenbombe”
p.w. Der Blick ist ganz aufgeregt über die Veröffentlichung der AV2020 und versucht, einen neuen Begriff zu lancieren: die Rentenbombe. Der SGB legt erwartungsgemäss die alte Platte vom Rentenklau auf. Entsetzen und Empörung bei der SP und weiter links und grün wegen der Erhöhung des Frauenrentenalters. Eine wahrhaft apokalyptische Entwicklung, gegen welche man sich zur Wehr setzen will wie einst die alten Eidgenossen gegen den Landvogt. Parallel zum inszenierten Wehklagen wird die übliche Missinformation produziert. Die Renten sinken um 10% und bei den Alten bricht eine Hungersnot aus. Alles irgendwie bekannt und irgendwie nicht ganz ernst zu nehmen. Da braucht economie suisse nicht mal ein neues Kuchenrezept.
SP gegen Leistungskürzungen
Die SP erklärt in einer Mitteilung zur AV2020, dass sie gegen Leistungskürzungen ist.
Bundesrat stellt Altersvorsorge2020 vor
Der Bundesrat hat die Kernpunkte der Reform Altersvorsorge2020 verabschiedet. Im Zentrum steht der Erhalt des Leistungsniveaus. Die vorgeschlagenen Massnahmen konkretisieren die vom Bundesrat am 21. November 2012 verabschiedeten Leitlinien und sollen die finanzielle Konsolidierung des Altersvorsorgesystems erlauben. Der Bundesrat wird bis Ende Jahr einen Reformentwurf in die Vernehmlassung schicken.
Die Reform basiert gemäss Mitteilung auf einem gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Interessen der Versicherten im Vordergrund stehen. Der gesamtheitliche Ansatz soll für eine bessere Koordination zwischen 1. und 2. Säule sorgen und es dem Bundesrat erlauben, die Transparenz während des gesamten Reformprozesses zu gewährleisten. Für die Reform wird nur eine einzige Botschaft ausgearbeitet. Die Reform enthält folgende Massnahmen:
- Referenzalter für den Altersrücktritt: Frauen und Männer können mit 65 Jahren eine volle Rente beanspruchen. Das Referenzalter für den Altersrücktritt wird in der 1. und 2. Säule harmonisiert. Der Wechsel von 64 auf 65 Jahren für Frauen bewirkt eine Verbesserung der BVG-Leistungen. Wie bisher kann die Rente aufgeschoben oder vorbezogen werden. Ein Rentenaufschub verbessert die Höhe der Rente, während beim Rentenvorbezug die Rente gekürzt wird.
- Flexibilisierung: Personen mit tiefen und mittleren Einkommen (Jahreseinkommen bis zu 50’000 oder 60’000 Franken), die bereits mit 18., 19. und 20. Jahren AHV-Beiträge bezahlt haben, werden ihre Rente ohne oder mit einer reduzierten Kürzung vorbeziehen können. Diese Regelung kommt vor allem Frauen zu Gute.
- Teilrente: Der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird ermöglicht. Ab dem 62. Altersjahr können Erwerbstätige entscheiden, ob sie Teilzeit arbeiten und gleichzeitig den von ihnen gewünschten Anteil der Altersleistungen beziehen wollen.
- BVG-Mindestumwandlungssatz: Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der BVG-Mindestumwandlungssatz um jährlich 0,2 Prozentpunkte von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt.
- Damit das Niveau der Mindestleistungen in der beruflichen Vorsorge beibehalten werden kann, sind folgende Massnahmen geplant:
- Der BVG-Sparprozess dauert mindestens bis zum 62. Altersjahr und nicht bis mindestens zum 58., wie dies heute der Fall ist. Konkret beschränkt diese Massnahme die Möglichkeit, den Rentenvorbezug individuell vorzufinanzieren. Kollektiv finanzierte flexible Rücktrittsmöglichkeiten bleiben weiterhin möglich. Zusätzlich wird geprüft, mit dem Sparprozess früher als mit 25 Jahren zu beginnen.
- Der Koordinationsabzug wird gesenkt und zugunsten von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen, mehreren Beschäftigungen und für Teilzeitbeschäftigte neu geregelt. Diese Massnahme kommt vor allem Frauen zugute.
- Eine Zusatzfinanzierung ist vorgesehen, um das Leistungsniveau für die Übergangsgeneration zu erhalten.
Weitere Massnahmen betreffen
- Transparenz von Vorsorgeeinrichtungen
- BVG-Mindestzins (Festlegung per Ende des laufenden Jahres)
- Hinterlassenenleistungen (höhere Waisenrenten, Kürzung der Witwenrenten)
- Zusatzfinanzierungen (2 MWSt-Prozente für die AHV)
- Interventionsmechanismus in der AHV (vor 70% polit. Massnahmen, unter 70% des Ausgleichsfonds automat. Massnahmen)
- Beteiligung des Bundes an den AHV-Ausgaben.
Mitteilung BSV /
Eckwerte der Reform / Eckwerte Beitragsjahre / Eckwerte Kompensation
Avenir Suisse: Arbeiten bis zum Umfallen?
Bereits zwölf Industrienationen kennen ein Rentenalter von 67 oder 68 Jahren. «Müssen wir arbeiten bis zum Umfallen?» wurde Gerhard Schwarz, Direktor von Avenir Suisse im aktuellen «Notenstein Gespräch» von Michael Zurkinden gefragt.
Der wohl aussagekräftigste Indikator für gestiegenen Wohlstand in der westlichen Welt ist die stetig steigende Lebenserwartung. Das ist für den Einzelnen erfreulich, bedeutet für die Vorsorgesysteme aber eine grosse Belastung. Viele Länder haben deshalb damit begonnen, das Rentenalter zu erhöhen. Das ist eine Möglichkeit, um die langfristige Finanzierbarkeit der Renten zu sichern. Viel besser wären jedoch flexible Lösungen, die die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigten.
Die Schweiz kann bei der Suche nach guten Reformen vom Ausland lernen. Ein besonders vielversprechendes Pensionssystem ist das schwedische. Dort wurde schon 1999 die Altersguillotine abgeschafft. Seither kann man frühestens mit 61 Jahren – um die Festlegung einer solchen unteren Schwelle kommt man nicht herum – eine kleine Rente beziehen. Man kann aber auch praktisch unbeschränkt weiterarbeiten. Mit jedem Jahr, das man länger arbeitet, wird die Rente erhöht, und zwar versicherungsmathematisch sauber berechnet.
Ebenso wichtig wäre die Möglichkeit, ab dieser Altersschwelle eine Teilrente beziehen zu können, also beispielsweise 60% zu arbeiten und zu 40% eine Rente zu beziehen. Das ist für den sanften Übergang in den Ruhestand sehr wichtig. Generell sollten wir uns als Gesellschaft wegbewegen vom «arbeiten müssen». Sehr viele Menschen arbeiten gerne, denn Arbeit gibt Sinn, gibt das Gefühl des Gebrauchtwerdens.
All dies heisst auch nicht, dass der Staat gefordert wäre, Anreize für längeres Arbeiten zu setzen. Eigentlich genügte es völlig, alle Verzerrungen zu beseitigen und die Renten auf eine versicherungsmathematisch korrekte Basis zu stellen: Wer länger arbeitet, kann danach eine höhere Rente beziehen und sollte dafür sicher nicht steuerlich bestraft werden. Wer aber früher in Pension geht, muss eine entsprechende Rentenkürzung in Kauf nehmen. Natürlich muss man für Leute, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leistungsfähig sind, eine eigene Lösung finden.
Interpellation Rickli: Pensionsalter 65 für SRG-Kader
Der Bundesrat hat auf die Interpellation Rickli geantwortet. Er hält u.a. fest: “Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verantwortung für die Pensionskasse von Gesetzes wegen beim Stiftungsrat liegt, ist es nicht Sache des Bundesrates, in die Entwicklung der Pensionskasse oder die Festlegung des Rentenalters einzugreifen. Der Bundesrat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass bereits 2012 eine SRG-interne Arbeitsgruppe geschaffen wurde, welche die Möglichkeit einer Heraufsetzung und Flexibilisierung des Rentenalters für das Kader sowie die Voraussetzungen dafür prüfen soll.
Das Reglement der Pensionskasse der SRG gestattet dem versicherten Personal, ab dem Alter von 58 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen, dies jedoch mit einer gekürzten Rente. Für Mitarbeitende, welche das 60. Altersjahr vollendet haben, gewährt die Pensionskasse auf Wunsch eine Übergangsrente bis zum gesetzlichen Rentenalter. Gemäss Information der SRG wird die Hälfte dieser Übergangsrente von der versicherten Person selbst in Form einer lebenslänglichen Rentenkürzung finanziert, und die andere Hälfte wird von der Pensionskasse aus deren Vermögensertrag und über Beiträge finanziert.
Allfällige Nebenerwerbseinkünfte sind Einnahmen, die Mitarbeitende von anderen Arbeitgebern beziehen. Ob und wie diese Einkünfte den BVG-Bestimmungen unterliegen, hängt vom privaten Vertragsverhältnis zwischen diesen Mitarbeitenden und ihren anderen Arbeitgebern ab.”
TA: “Seine eigenen Renten lässt der Bundesrat unangetastet”
Der Tages-Anzeiger schlägt den populistischen und krass irreführenden Bogen von den AV2020-Plänen des Bundesrates zu dessen Ruhestandsgehältern. “Für das gemeine Volk planen die Bundesräte niedrigere Pensionen, ein höheres Frauenrentenalter und keine Witwenrente mehr für Kinderlose. Ihre eigenen Ruhegehälter bleiben dagegen tabu.”
SBB: Entfaltungsmöglichkeiten für die «Generation 50+»
Die SBB haben in den vergangenen Jahren beim Rekrutieren die Gruppe der über 50-Jährigen bewusst berücksichtigt. Die altersmässige Mischung in den Teams gilt als wichtig, die Belastung der Pensionskasse ist aber im Auge zu behalten.
Umverteilung – und kein Protest
Kerstin Winhövel, Professorin an der Hochschule für Wirtschaft in Freiburg äussert sich in einem Interview für das Pensionskassen-Special der Handelszeitung zu aktuellen Fragen der BV. Auszüge:
Gibt es nach dem Nein des Volkes zu einer Absenkung des Umwandlungssatzes andere Eingriffsmöglichkeiten, um das Vorsorgewerk ins Gleichgewicht zu bringen?
Natürlich gibt es technische Spielereien, mit denen man die Dinge drehen könnte. Dazu gehören auch Querfinanzierungen. Gemessen an den heutigen Kapitalerträgen ist der Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium aber nach wie vor zu hoch. Der Pensionierte erhält oft eine Rente, die höher ist als das für ihn verfügbare Kapital. Das lässt sich in einem Leistungsprimat am leichtesten korrigieren, indem die Erwerbstätigen im Hinblick auf ihre künftige Rente höhere Beiträge entrichten müssen, ohne dafür höhere Rentenanwartschaften zu erhalten. Bei einigen öffentlich-rechtlichen Kassen in der Romandie wird das bereits praktiziert. Die höheren Renten der Pensionierten werden quasi durch die höheren Beiträge der Jungen quersubventioniert.
Gibt es dagegen keinen Widerstand?
Nein. Obwohl ich das schockierend finde, gibt es keinen Protest.
Bei privaten Pensionskassen würde eine solche Beitragserhöhung von den Arbeitgebern kaum akzeptiert, weil damit die Lohnstückkosten steigen.
Klar, aber bei öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen funktioniert die Finanzierung ohnehin anders. In letzter Instanz muss bei diesen Kassen der Steuerzahler für Fehlbeträge geradestehen.
Wie korrigiert man die Umverteilung?
Die Umverteilung steigt heute von Jahr zu Jahr. Deshalb führt für mich kaum ein Weg an einem tieferen Umwandlungssalz vorbei. Möglich wäre ebenfalls eine Einschränkung der Frühverrentung, wie das im Reformprojekt Altersvorsorge 2020 vorgesehen ist. Ich vertrete aber die Ansicht, dass dies nicht sein müsste, wenn jemand, der mit 58 Jahren aus dem Erwerbsleben treten möchte, auch eine versicherungsmathematisch korrekt berechnete Rente erhielte.
TowersWatson: Pension Risk-Studie 2013, DG unter dem Stand von 2008
In der Pension Risk Studie 2013 hat Towers Watson die Vorsorgeverpflichtungen der 30 wichtigsten Unternehmen des Schweizer Aktienmarktes unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Negativspirale der Zinsen belastete 2012 die Vorsorgepläne stark. Der durchschnittliche Deckungsgrad sank weiter und liegt neu unter dem Niveau von 2008. Zudem werden in Zukunft die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen revidierten Rechnungslegungsvorschriften IAS 19 sowie Zinsausschläge infolge der Geldpolitik der Notenbanken für eine zunehmende Bilanzvolatilität sorgen.
2012 reduzierte sich der durchschnittliche Deckungsgrad der 20 SMI–Firmen von 86 Prozent auf 83 Prozent, bei den SLI-Firmen (30 wichtigste Werte des Schweizer Aktienmarkts) sank er von 79 auf 77 Prozent. Die drei Gesellschaften mit der höchsten Deckung bei den Vorsorgeverpflichtungen sind derzeit Credit Suisse (101%), Syngenta (96%) und UBS (96%). Deutlich tiefer rangieren Roche (67%), Geberit (68%) und Transocean (68%). Bei der Interpretation dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass sich dieser Deckungsgrad von dem von den Schweizer Pensionskassen ausgewiesenen regulatorischen Deckungsgrad, der u.a. massgebend für Sanierungsmassnahmen ist, deutlich unterscheidet.
Getrieben von der Negativspirale der Zinsen stiegen die Vorsorgeverpflichtungen 2012 deutlich um 10,8 Prozent auf CHF 194 Milliarden. „Dank der positiven Marktentwicklung im 2012 erhöhte sich auch das Planvermögen stärker als erwartet von CHF 148 Milliarden auf CHF 161 Milliarden. Dieses sehr gute Ergebnis vermochte aber den negativen Einfluss des Rechnungszinses nicht aufzuwiegen“, erklärt Pascal Wyer, PK-Experte bei Towers Watson.
Im Vergleich mit Unternehmen in den USA und Deutschland ist der Deckungsgrad der SLI-Firmen gleichwohl überdurchschnittlich hoch. So weisen doch die Fortune 1000-Unternehmen für ihre Vorsorgeverpflichtungen einen Deckungsgrad von 75 Prozent aus; die DAX-Unternehmen sogar nur rund 61 Prozent. Zudem zeichnete sich im ersten Halbjahr 2013 eine Erholung der Deckungsgrade ab, wie auch der von Towers Watson quartalsweise berechnete Pensionskassen-Index des Swiss Pension Finance Watch zeigt.
Die vollständige Studie steht demnächst unter www.towerswatson.ch zum Download bereit.
Interview mit Ethos-Direktor Biedermann
Newsnet hat ein Interview mit Ethos-Direktor Dominique Biedermann publiziert. Auszüge:
Was wird sich mit der Abzockerinitiative im nächsten Jahr ändern?
In den nächsten Jahren werden die Aktionäre endlich das Recht haben, bindend über verschiedene Aspekte der Lohnpolitik abstimmen zu können. Das Abstimmungsverfahren über die variablen Vergütungen muss jedoch noch präzisiert werden. Ausserdem sind wir erstaunt, dass Pensionskassen auf die Stimmabgabe verzichten können, wenn dies dem Interesse der Versicherten entspricht. Gleichzeitig werden diese Interessen nicht präzisiert, was zur unterschiedlichen Interpretationen führen wird.
Haben grosse Aktionäre wie etwa Pensionskassen den Unmut der Bevölkerung tatsächlich in ihrem Stimmverhalten aufgenommen?
Bei den Pensionskassen ist das ganz klar der Fall.
OAK: Weisung Vermögensverwaltungskosten auf Englisch
Die Oberaufsichtskommission hat eine englische Uebersetzung ihrer Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltunskosten ins Netz gesetzt.
La caisse de pension de l’Etat de Vaud se réforme à contrecœur
Le plan d’assainissement de l’exécutif négocié avec une seule des trois faîtières des employés a passé la rampe du parlement . La droite a freiné les engagements futurs du canton. Les syndicats, même divisés, promettent de maintenir la pression sur la direction de la caisse


