imageKerstin Winhövel, Professorin an der Hochschule für Wirtschaft in Freiburg äussert sich in einem Interview für das Pensionskassen-Special der Handelszeitung zu aktuellen Fragen der BV. Auszüge:

Gibt es nach dem Nein des Volkes zu einer Absenkung des Umwandlungssatzes andere Eingriffsmöglichkeiten, um das Vorsorgewerk ins Gleichgewicht zu bringen?
Natürlich gibt es technische Spielereien, mit denen man die Dinge drehen könnte. Dazu gehören auch Querfinanzierungen. Gemessen an den heutigen Kapitalerträgen ist der Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium aber nach wie vor zu hoch. Der Pensionierte erhält oft eine Rente, die höher ist als das für ihn verfügbare Kapital. Das lässt sich in einem Leistungsprimat  am leichtesten korrigieren, indem die Erwerbstätigen im Hinblick auf ihre künftige Rente höhere Beiträge entrichten müssen, ohne dafür höhere Rentenanwartschaften zu erhalten. Bei einigen öffentlich-rechtlichen Kassen in der Romandie wird das bereits praktiziert. Die höheren Renten der Pensionierten werden quasi durch die höheren Beiträge der Jungen quersubventioniert.

Gibt es dagegen keinen Widerstand?
Nein. Obwohl ich das schockierend finde, gibt es keinen Protest.

Bei privaten Pensionskassen würde eine solche Beitragserhöhung von den Arbeitgebern kaum akzeptiert, weil damit die Lohnstückkosten steigen.
Klar, aber bei öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen funktioniert die Finanzierung ohnehin anders. In letzter Instanz muss bei diesen Kassen der Steuerzahler für Fehlbeträge geradestehen.

Wie korrigiert man die Umverteilung?
Die Umverteilung steigt heute von Jahr zu Jahr. Deshalb führt für mich kaum ein Weg an einem tieferen Umwandlungssalz vorbei. Möglich wäre ebenfalls eine Einschränkung der Frühverrentung, wie das im Reformprojekt Altersvorsorge 2020 vorgesehen ist. Ich vertrete aber die Ansicht, dass dies nicht sein müsste, wenn jemand, der mit 58 Jahren aus dem Erwerbsleben treten möchte, auch eine versicherungsmathematisch korrekt berechnete Rente erhielte.