In einer Medienmitteilung zur Vernehmlassung über die Altersvorsorge 2020 hält der Seniorenrat fest: “Der SSR stimmt einer moderaten Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent zu. Dies nicht zuletzt, weil mit der Anpassung des Umwandlungssatzes der lästigen Polemik um die „Umverteilung von Jung zu Alt“ der Boden entzogen würde.

Die vorgesehenen Kompensationsmassnahmen sind so zu gestalten, dass die Mehrkosten für die davon Betroffenen tragbar sind. Aus Sicht des SSR ist es an der erwerbstätigen Bevölkerung bzw. den Sozialpartnern darüber zu befinden. Die Erhöhung des Mindestalters für den Rentenvorbezug von 58 auf 62 hält der SSR für eine zu grosse Einschränkung der Wahlfreiheit bei der beruflichen Vorsorge. Den Vorschlägen zur Verbesserung der Transparenz und betreffend der Aufsicht über die Versicherungsunternehmen stimmt der SSR zu. Auch verlangt er eine Überschussbeteiligung von 95 Prozent an die Vorsorgeeinrichtungen.”

  Stellungnahme SSR