Der Schweiz. Gewerbeverband weist in seiner Stellungnahme zur Altersvorsorge 2020 das Vorhaben zurück und verlangt eine Neukonzeption. Begründet wird dies u.a. mit folgenden Punkten:

1. Der Preis der Gesamtvorlage ist aus Sicht des sgv entschieden zu hoch. Die Vorlage würde Initialkosten von rund 6 Milliarden Franken auslösen (erstes Mehrwertsteuerprozent, flankierende Massnahmen in der beruflichen Vorsorge plus Beitragsmassnahmen in der AHV), die bei der nachfolgenden zweiten Erhöhung der Mehrwertsteuersätze auf 9 Milliarden Franken und bei Aktivierung des Interventionsmechanismus auf jährlich über 12 Milliarden Franken ansteigen würden.

4. Die Vorlage ist nicht nur extrem teuer, sondern auch völlig einseitig ausgerichtet. Mehrkosten von bis zu 12,5 Milliarden Franken stehen bloss Nettoeinsparungen von rund 900 Millionen Franken gegenüber. Von Ausgewogenheit und von der viel gepriesenen Opfersymmetrie kann keine Rede sein. Eine derart unausgewogene Vorlage wird von den Steuer- und Beitragszahlern nicht akzeptiert werden können.

5. Störend ist, dass im erläuternden Bericht auf gewichtige Mehrausgaben wie etwa die markant steigenden Zusatzbelastungen für die Risikoversicherung in der beruflichen Vorsorge (als Folge der beantragten Erhöhung der versicherten Löhne) mit keinem Wort eingegangen wird. Es bleibt das ungute Gefühl, dass den Vernehmlassungsteilnehmern weitere unschöne Fakten vorenthalten werden. Wenn der Bundesrat schon in diversen Bereichen eine höhere Transparenz anstrebt, würde es ihm gut anstehen, selber offen und ehrlich zu informieren und Transparenz hinsichtlich der wahren Konsequenzen der Reform Altersvorsorge 2020 zu schaffen, indem er alle negativen Aspekte der beantragten Reform ungeschminkt auf den Tisch legt.

6. Das Reformpaket Altersvorsorge 2020 hätte einen massiven Verlust an Arbeitsplätzen zur Folge. Basierend auf dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage muss davon ausgegangen werden, dass die Reform Altersvorsorge 2020 einen Verlust von rund 60’000 Arbeitsplätzen zur Folge hätte. Zieht man weitere nicht berücksichtigte Faktoren bei, muss davon ausgegangen werden, dass rund 100’000 Vollzeitstellen akut gefährdet würden.

7. Das Reformpaket Altersvorsorge 2020 hätte auch einen schmerzhaften Wachstumseinbruch zur Folge. Basierend auf den Berechnungsmethoden der Quellen, die in den Vernehmlassungsunterlagen angegeben werden, muss mit einer Wachstumseinbusse von rund 2 BIP-Prozenten gerechnet werden, was einschneidende Auswirkungen auf Beschäftigung und Wohlstand hätte.

10. Der sgv setzt sich seit langem für einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik ein. Angesichts der bereits sehr hohen Soziallastquote müssen die Leistungen inskünftig zwingend den vorhandenen Mitteln angepasst werden und nicht mehr umgekehrt. Aus diesem Grund ist der vorgeschlagene Interventionsmechanismus, mit dem ein zusätzliches Lohnprozent eingefordert werden könnte, entschieden zurückzuweisen. Die AHV braucht einen Interventionsmechanismus. Dieser muss aber so ausgestaltet sein, dass er leistungsseitig wirkt.

  Stellungnahme SGV