Der Schweiz. Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zu seiner Stellungnahme zur Altersvorsorge 2020: “Die vom Bundesrat vorgenommene Betrachtung des Gesamtsystems stimmt grundsätzlich. Bei der Umsetzung der Reform ist es jedoch wichtig, dass nach klaren Prioritäten und mit überschaubaren Paketen vorgegangen wird. Die Reform ist dabei konsequent auf zwei Ziele auszurichten: Die Sicherung der Renten sowie die nachhaltige Finanzierung der ersten und zweiten Säule. Die Lebensversicherer unterstützen deshalb die Vorschläge des Bundesrates, das Rentenalter für Mann und Frau auf 65 Jahre festzulegen sowie die AHV über die Mehrwertsteuer finanziell zu stärken und durch einen Interventionsmechanismus zu stabilisieren. Ebenfalls begrüssen sie den Vorschlag, den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge zu senken und diese Senkung durch geeignete Massnahmen zu kompensieren.

Die Lebensversicherer leisten zum Gelingen der Reform ihren Beitrag und konzentrieren sich dabei auf politisch tragfähige und konsensorientierte Lösungen. Sie verzichten auf versicherungstechnisch zwar gerechtfertigte, aber nicht mehrheitsfähige Forderungen wie einen Umwandlungssatz von unter 6% oder ein Rücktrittsalter von über 65 Jahren.

Die Lebensversicherer brauchen jedoch annehmbare Rahmendbedingungen, um den KMU’s weiterhin den Rundumschutz des Vollversicherungsmodells in der beruflichen Vorsorge anbieten zu können. Der Markt zeigt klar, dass dieses Angebot einem echten Bedürfnis entspricht: Jeder zweite Arbeitgeber hat sich für das Vollversicherungsmodell entschieden und die Nachfrage wächst stetig. Der heutige Mechanismus zur Überschussverteilung, die Mindestquote von 90%, muss deshalb beibehalten werden. Nur so kann das Risikokapital bereitgestellt werden, das für die garantierten Sicherheiten des Vollversicherungsmodells notwendig ist.”

  Stellungnahme SVV