SNAGHTML554d19e9Darf die Aufsicht des Bundes Öffentlichkeit und Versicherte über eine Zweckentfremdung von Sparvermögen der 2. Säule informieren? Sie darf das. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden. Das Gericht lehnte eine ­Beschwerde eines früheren Stiftungsrats der Winterthur BVG-Sammelstiftung Grano ab. Dieser wollte verhindern, dass der Fall öffentlich bekannt wurde, schreibt der Tages-Anzeiger.

Ihm und weiteren Personen warf die Aufsicht des Bundesamtes für Sozial­versicherungen (BSV) vor, sich 2009 an Pensionskassengeldern bedient zu haben. Die Gründer der Pensionskasse ­betrieben parallel die Verwaltungsfirma Grano AG. Als Verwaltungsräte dieser AG sassen sie auch im Stiftungsrat der Pensionskasse und fällten dort Entscheide. So beschlossen sie, die Verwaltungsfirma für 10,5 Millionen Franken zu kaufen und ihr einen Kredit von 5,75 Millionen Franken zu gewähren. Insgesamt flossen rund 16 Millionen Franken oder 8 Prozent des Pensionskassenvermögens an die Aktionäre der Firma, darunter die damalige Stiftungsratspräsidentin.

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