Therwil: Vom Kanton zur Swiss Life
An der Gemeindeversammlung vom 23. Oktober steht der Wechsel der Pensionskasse der Gemeinde Therwil auf der Traktandenliste, schreibt die Basler Zeitung. Der Gemeinderat schlägt vor, von der Basellandschaftlichen Pensionsksse (BLPK) zur Swiss Life zu wechseln. Die beiden kantonalen Abstimmungen über die BLPK (September 2013 und Mai 2014), die zu einer Neuausrichtung führten, haben den Gemeinderat dazu bewogen, Vergleichsofferten einzuholen.
Von den vier Offerten sei diejenige der Swiss Life für die Gemeinde am vorteilhaftesten. Bei nur gering höherem Prämienaufwand (plus 3,0 Prozent) werden deutlich höhere Altersrenten (im Durchschschnitt plus 8,9 Prozent) als bei der BLPK erzielt, schreibt der Gemeinderat. Weitere Vorteile des Swiss-Life-Angebots seien, dass das Rentenalter für die weiblichen Angestellten bei 64 Jahren verbleibt und dass sich für die Gemeinde im Falle einer Unterdeckung keine Nachschusspflicht ergebe. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal haben sich je einstimmig für den Wechsel entschieden.
Basler Aufsicht: Weniger Honorar für VR
Die Stiftungsaufsicht der beiden Basel senkt auf Anfang 2015 ihre Gebühren für die ihr unterstellten gemeinnützigen Stiftungen um rund 15 Prozent. Zudem beantragt sie den beiden Kantonsregierungen, die Entschädigungen für die Mitglieder ihres Verwaltungsrats zu reduzieren.
Einzelne Beträge will die BSABB derzeit nicht nennen, da der Entscheid der Regierungen noch aussteht, wie BSABB-Verwaltungsratspräsident Felix Uhlmann auf Anfrage sagte. Rechnet man aber auf die bisherigen Entschädigungen den bisher geleisteten Aufwand um, ergebe sich ein Stundenansatz bei allen Mitgliedern von 200 bis 250 Franken.
Diesen Ansatz erachte der Verwaltungsrat für vergangene wie auch künftige Leistungen als angemessen, heisst es in der Mitteilung. Die den Regierungen jetzt beantragten verminderten Entschädigungen stützten sich im übrigen auf die bisherigen Erfahrungen sowie einen Vergleich mit Aufsichtsbehörden anderer Kantone, namentlich des Kantons Zürich.
Die bisherigen – von den zwei Kantonsregierungen genehmigten – Entschädigungen hätten demgegenüber dem erheblichen Zeitaufwand Rechnung getragen, der beim Aufbau der neugegründeten Stiftungsaufsicht entstanden sei. Die wesentliche Aufbauarbeit sei in den letzten drei Jahren geleistet worden, und eine Senkung erscheine nun sachgerecht.
Bloomberg: “Biggest German Public Pension Likes Buyout, Hedge Funds”
Germany’s biggest public pension fund plans to invest more in private equity and hedge funds and reduce its bond holdings as low interest rates curb returns.
“We started committing the first funds to private equity in 2007 and we are now beginning to reap the first rewards,” said Andre Heimrich, chief investment officer of Bayerische Versorgungskammer, in an interview in Munich. “There is still room for expansion and we could imagine doubling our share of private-equity investments.” BVK currently has about 4 percent of its assets committed to buyout funds.
BVK, which had 60.5 billion euros ($76.5 billion) in assets at the end of August, manages 12 pension plans overseeing compulsory retirement funds for doctors, architects, lawyers, Bavarian lawmakers and chimney sweeps. The company, part of the state of Bavaria’s interior ministry, is also seeking more investments in infrastructure, hedge funds and real estate.
AHV: 5 Franken mehr Minimalrente
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2015 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, darauf abgestimmt. Angepasst werden auch die steuerbefreiten Sparbeträge in der Säule 3a. Im Rahmen der Verordnungsanpassungen befreit der Bundesrat zudem geringfügige Löhne von jungen Leuten in Privathaushalten von der Beitragspflicht.
Towers Watson Pension Watch: Leichte Verschlechterung im Q3
Wie die neuste Studie von Towers Watson zeigt, haben sich die Bilanzen der Pensionskassen im dritten Quartal 2014 leicht verschlechtert. Ende des letzten Quartals waren die Rechnungszinsen so niedrig wie seit geraumer Zeit nicht mehr. Dies zog höhere Pensionsverpflichtungen nach sich. Die anhaltend positiven Anlagerenditen reichten jedoch aus, um diesen Einfluss bis zu einem bestimmten Mass abzufedern. Der Ausfinanzierungsgrad ging jedoch leicht zurück. Der illustrative Finanzierungsgrad (d. h. das Verhältnis von Planvermögen zu Pensionsverpflichtungen) verringerte sich um fast einen Prozentpunkt, wie aus dem Towers Watson Pension Index hervorgeht, der von 100,7 per 30. Juni 2014 auf 99,5 per 30. September 2014 zurückging.
Der Pensionsplanindex wird vierteljährlich von Towers Watson in deren Swiss Pension Finance Watch veröffentlicht und basiert auf den International Accounting Standards (IAS). Der Index stellt die quartalsweise Entwicklung des Ausfinanzierungsgrads dar, statt den sonst typischen Deckungsgrad der schweizerischen Pensionspläne anzugeben.
«Die Volatilität an den Finanzmärkten hält an. Die Ankündigung der Europäischen Zentralbank, ihren Leitzins auf ein neues Rekordtief zu senken, heizte Spekulationen über eine potentielle quantitative Lockerung an. In der Folge verringerten sich die Anleihenrenditen», sagt Adam Casey, Senior Consultant bei Towers Watson. Er fügt an: «Die Situation in der Schweiz stellt aber keinen Sonderfall dar. Fallende Renditen sind in der gesamten Eurozone und in anderen Regionen zu beobachten. Die Unternehmen, die Pensionspläne finanzieren, müssen nun mehr denn je sicherstellen, dass die Anlagen bestmöglich eingesetzt werden und sie Bilanzschwankungen im Zuge von Marktbewegungen verstehen.»
AHV: Mehr Zuwanderung, grössere Probleme
Veronica Weisser, Oekonomin bei der UBS, legt in einem Video-Interview mit der NZZ dar, dass Zuwanderung die Probleme der AHV nicht löst. Grund dafür ist, dass die AHV-Finanzierung nicht nachhaltig ist, ganz unabhängig von der Zahl der Destinatäre und auch der Zuwanderung.
UBS PK-Barometer September 14
Nach einem guten Start sind die Renditen der Kapitalanlagen der Schweizer Pensionskassen im vergangenen Monat etwas ins Stocken geraten. Immerhin konnten alle Gruppen als Ganzes Verluste vermeiden.
PK-Index Q3: Weiter aufwärts
Im 3. Quartal nahm der CS PK-Index um weitere 2.41 Punkte resp. 1,64% zu und liegt per 30. September 2014 bei 149.32 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Insbesondere der Monat August trug mit 1,18% zum positiven Resultat im dritten Quartal bei, während die Monate Juli mit 0,24% und September mit 0,21% etwas schwächer notierten. Somit fällt auch das dritte Quartal positiv aus und der Pensionskassen Index nähert sich der Grenze von 150 Punkten.
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1,75% p.a.) legte im Berichtsquartal, ebenfalls ausgehend von 100 zu Beginn des Jahres 2000, um 0.63 Punkte (resp. 0,43%) auf den Stand von 145.54 zu. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt damit im dritten Quartal 2014 1,20% über der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2,76%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2,58% beträgt.
Hinweis zum 2. Quartal 2014: Aufgrund nachträglicher Korrekturen nach der Publikation des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index hat die Rendite im Berichtsquartal von 2,24% auf 2,17% abgenommen.
Les dessous d’un taux essentiel
La Chambre suisse des experts en caisses de pension a fixé à 3% la référence pour le taux technique en 2015. Gros plan sur cet élément méconnu du grand public et si discuté dans les Conseils de fondation.
BVGer: Urteil zu Teilliquidation
Wie Vorsorge Aktuell in der Ausgabe 41/14 berichtet, ist das Urteil vom 30. Juli 2014 zur Teilliquidation des Bundesverwaltungsgerichts nun online verfügbar. Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich genehmigte den Wechsel einer Firma im Zürcher Unterland zu einer Sammelstiftung, obwohl die freien Mittel aus der bisherigen Vorsorgelösung in der Höhe von 5.9 Mio. Franken nach einem unzulässigem Kriterium auf die Versicherten verteilt werden sollten. Der Stiftungsrat der Pensionskasse hatte beschlossen, dass nach der Auszahlung der Einmaleinlage die restlichen freien Mittel über die nächsten 5 Jahre in jährlichen Tranchen an die noch angestellten Versicherten ausbezahlt werden sollten. Wer vor Ablauf dieser Zeitspanne seine Kündigung einreicht, sollte entsprechend weniger erhalten. Das geht nicht, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Defined contribution pension plans more costly, study finds
study sponsored by the Canadian Public Pension Leadership Council says governments considering converting their traditional defined benefit (DB) pension plans would face higher administration costs because defined contribution (DC) plans cannot be run as efficiently.
Studie zur Umsetzung der Minder-Initiative, Vergütungen
Ethos hat die Resultate einer ersten Studie zur Umsetzung der Minder-Initiative parallel mit der Studie über die Vergütungen 2013 der Führungsinstanzen publiziert. Insgesamt sind die Unternehmen bezüglich ihrer Vergütungssysteme transparenter geworden, schreibt Ethos. Die Umsetzungsverordnung zur Minder-Initiative (VegüV) lasse den Verwaltungsräten jedoch Spielraum für Abstimmungsmodalitäten, die oft nicht im Einklang mit dem Geist der Minder-Initiative seien. Vor allem könnten Ethos und viele andere Aktionäre nicht akzeptieren, dass prospektiv über die variable Vergütung ohne vernünftige Limite in den Statuten abgestimmt werde. Dies erkläre, weshalb die Abstimmungen über die mit der VegüV in Zusammenhang stehenden Statutenänderungen in diesem Jahr oft stark umstritten gewesen seien.
Die durchschnittliche Annahmequote bei den Statutenänderungen betrug 88%. Infolge des Verbots von Abgangsentschädigungen behalten sich mehr als die Hälfte der Unternehmen jetzt die Einführung von bezahlten Konkurrenzverbotsklauseln vor. Mehr als ein Drittel der Unternehmen können ihrem Verwaltungsrat variable, leistungsbezogene Honorare anstatt ausschliesslich fixer Honorare zuteilen.
Publica senkt technischen Zins
Die Pensionskasse des Bundes Publica schreibt in einer Mitteilung:
Publica bildet in ihren Berechnungen die zu erwartenden Erträge am Kapitalmarkt mit dem technischen Zinssatz ab. Es wird erwartet, dass die Erträge auch in Zukunft tief bleiben werden. Um das finanzielle Gleichgewicht von Publica langfristig zu erhalten, muss der technische Zinssatz bei den offenen Vorsorgewerken von 3,5 auf 2,75 Prozent gesenkt werden.
Kassenkommission und Bundesrat haben sich dafür ausgesprochen, das bisherige Leistungsniveau zu erhalten. Einerseits wurden dafür Rückstellungen gebildet, die per 1. Januar 2015 proportional auf die Altersguthaben der versicherten Personen verteilt werden, und andererseits werden die individuellen monatlichen Sparbeiträge erhöht. Die Arbeitgeber der dezentralen Verwaltungseinheiten übernehmen je nach ihren finanziellen Möglichkeiten einen mehr oder weniger grossen Anteil an der Sparbeitragserhöhung. Sie verwenden dafür grösstenteils Mittel, die bereits heute für die berufliche Vorsorge eingesetzt werden. Der übrigbleibende Teil der Erhöhung wird durch die versicherten Personen getragen.
BVV2: Richtwert oder Begrenzung?
In einer Anfrage wollte SR Didier Berberat (SP, NE) vom Bundesrat wissen, wie bez. Art. 55 BVV2 (Anlagerichtlinien) der Begriff “Begrenzung” zu verstehen sei, wenn diese doch überschritten werden dürfe. Der BR antwortete:
Die Anlagebegrenzung von Artikel 55 der BVV2 ist in der Tat nicht absolut zu verstehen. Gemäss Artikel 50 Absatz 4 BVV 2 kann die Immobilienlimite von Artikel 55 Buchstabe c überschritten werden, sofern dies im Anlagereglement vorgesehen ist und die Einhaltung von Artikel 50 Absätze 1 bis 3 BVV 2 (Sorgfalt, Sicherheit und angemessene Diversifikation) im Anhang der Jahresrechnung schlüssig dargelegt wird. In den "Mitteilungen über die berufliche Vorsorge" Nr. 109 des Bundesamtes für Sozialversicherungen wird ausdrücklich festgehalten, dass bei einem höheren Immobilienanteil als 30 Prozent die Vorsorgeeinrichtung keineswegs gezwungen ist, Immobilien zu verkaufen. Das Erreichen bzw. Überschreiten der Limite ist jedoch als ein Signal zu werten, dass sich die Vorsorgeeinrichtung mit dem Thema auseinandersetzen muss und insbesondere mit der Frage, ob die Sicherheits- und Sorgfaltspflicht weiterhin eingehalten ist.
Im Übrigen war im Bericht über die Zukunft der zweiten Säule, der eine allgemeine Bestandsaufnahme der beruflichen Vorsorge beinhaltete, die Erhöhung der Anlagelimite für Immobilien in Betracht gezogen worden. In den Anhörungen sprachen sich die interessierten Parteien jedoch klar gegen diese Idee aus, da die Limiten ihrer Ansicht nach nur als Leitplanken dienen und somit nicht verbindlich sind.
Motion Grossen: Verbesserte BV für Arbeitnehmende mit mehreren Teilzeitstellen
Der NR folgte dem Bundesrat, der mit Verweis auf die AV2020 Verbesserungen ankündigte und lehnte die Motion ab.


